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Telefonstreiche in FaceTime: Immer mehr Nutzer berichten von Spam-Gruppenanrufen

Mehr und mehr Apple-Nutzer sehen sich einem nervigen Phänomen ausgesetzt: Spam-Anrufe via FaceTime. Egal, ob auf dem iPhone, iPad oder Mac: Besagte Spam-Calls machen sich die Gruppenanruf-Funktion des Apple-Dienstes zunutze, um Betroffene mit vielen aufeinanderfolgenden Group-Calls zu bombardieren. Aktuell sieht es danach aus, als ob die Anrufe keinen kommerziellen Hintergrund haben, sondern es sich schlicht um Telefonstreiche handelt. Die Opfer erhalten die Gruppenanrufe oft spät in der Nacht und fühlen sich dadurch besonders belästigt. Da Apple keine ausreichenden Schutzbarrieren für Gruppenanrufe bereitstellt, sehen sich die Opfer gezwungen, alle Anrufe nacheinander abzulehnen und zu blocken – was je nach Anzahl sehr mühsam ist.


„Ich habe die Schnauze voll“
„Meinen ersten FaceTime-Spam-Call erhielt ich vor 4 Tagen“, so ein User im Apple-Support-Forum. „Seitdem kommen ständig entsprechende Anrufe rein. Ich habe inzwischen schon 300 Nummern geblockt. Meine 3-jährige Tochter nahm versehentlich eine der Gruppenanrufe entgegen und begann einen Videochat, ohne dass sie ein T-Shirt trug.“ Andere Betroffene zeigen sich ähnlich verärgert. „Ich habe einfach nur noch die Schnauze voll“, so ein anderer Anwender im Apple-Forum. Besonders schlimm sei es, plötzlich wildfremden Menschen per Videocall gegenüber zu stehen.

Keine komfortable Möglichkeit, sich zu schützen
Betroffene berichten von Group-Calls mit dutzenden Teilnehmern in kurzer Abfolge nacheinander. Sobald bei einem der Anrufe aufgelegt wird, folgt kurze Zeit später der nächste Call mit einer anderen Telefonnummer. In der Regel handelt es sich um unbekannte Telefonnummern. Der Telefonstreich funktioniert, weil Apple auf bestimmte Sicherheitsmechanismen in FaceTime verzichtet. Beispielsweise ist es nicht möglich, die Anrufe auf Personen in der eigenen Kontaktliste zu beschränken.

Zudem müssen Nutzer sämtliche Nummern eines Gruppenanrufs einzeln sperren, um den Group-Call zu beenden. Bei dutzenden Anrufern ist das sehr zeit- und nervenaufreibend. Ein Button zum sofortigen Block aller am jeweiligen Gruppenanruf beteiligten Menschen fehlt. Erschwerend kommt hinzu, dass viele der unfreiwilligen Gruppenanruf-Teilnehmer auf Rückruf tippen, wenn sie den Anruf zuvor nicht entgegennehmen konnten. Es bleibt abzuwarten, ob Apple auf das Ärgernis mit verstärkten Schutzmaßnahmen für FaceTime-Gruppenanrufe reagiert.

Kommentare

Niederbayern
Niederbayern16.03.21 16:46
Nachts das Handy ausschalten und Face Time kurzzeitig deaktivieren ist keine Option?🤔
+3
Borimir16.03.21 16:58
Nachts auf "Nicht Stören" und nur Anrufe von VIP`s zulassen.

Aber stimmt schon die Funktion "Anrufe nur von z.B. VIP Liste zulassen" wäre schon sinnvoll...In Sachen Privatsphäre ist so ein Video Call schon etwas anderes als ein reiner Ton Anruf.

+4
Maniacintosh
Maniacintosh16.03.21 17:18
So hab nun erstmal FaceTime auf dem iPhone deaktiviert... Sicher ist sicher
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Gammarus_Pulex
Gammarus_Pulex16.03.21 17:36
Facetime... noch nie genutzt.
Was macht das besser als die Wege über die üblichen Messenger (Telegram z.B.)?
-15
Legoman
Legoman16.03.21 17:59
Gammarus_Pulex
Facetime... noch nie genutzt.
Was macht das besser als die Wege über die üblichen Messenger (Telegram z.B.)?
Videotelefonie per Telegram??
+6
Mecki
Mecki16.03.21 18:03
ohne dass sie ein T-Shirt trug.
Bei uns laufen 3-jährige im Sommer nackt im Garten, Freibad, an Flüssen und Seen und auf öffentlichen Wasserspielplätzen herum, die tragen nicht einmal ein Höschen. Kinder sollten grundsätzlich nicht mit fremden telefonieren und keinen unbeaufsichtigten Zugang zu den SmartPhones ihrer Eltern haben und ja, ich verstehe das Problem und kann den Ärger über die Situation nachvollziehen, aber zu erwähnen, dass eine 3-jährige kein T-Shirt trug ist überflüssig und zeigt ein erschreckendes Ausmaß an Prüderie. Was gibt es bei einer 3-jährigen bitte da vorne zu sehen? So eine unnötige Information zieht ein ernstest Problem für mich eher ins Lächerliche.
+18
Gammarus_Pulex
Gammarus_Pulex16.03.21 18:35
Legoman
Videotelefonie per Telegram??

Videoanruf auf dem Telefon
-3
PorterWagoner
PorterWagoner16.03.21 19:16
Jetzt schwappt das Zoombombing auch auf FaceTime über? Dass es grundsätzlich immer überall komische Wesen geben muss, die allen den Spaß verderben und überall nur Ärger verursachen wollen Ich hoffe, dass Apple schnell reagieren kann!
+3
Franz Audiowerk16.03.21 19:42
Legoman
Gammarus_Pulex
Facetime... noch nie genutzt.
Was macht das besser als die Wege über die üblichen Messenger (Telegram z.B.)?
Videotelefonie per Telegram??
Warum nicht, die Auflösung ist bei mir besser als bei Facetime.
-1
aMacUser
aMacUser16.03.21 21:24
Gammarus_Pulex
Facetime... noch nie genutzt.
Was macht das besser als die Wege über die üblichen Messenger (Telegram z.B.)?
Gegenfrage: Warum muss es besser sein? Es ist einfach eine andere Lösung. Warum hat Telegram Videocalls eingeführt, ging doch vorher schon in Threema. Warum hat Threema Videocalls eingeführt, ging doch vorher schon in WhatsApp. Die Menschen, die iMessage für Chat verwenden, verwenden eben Facetime für Videoanrufe.
+5
z3r016.03.21 23:10
Yep, verwende es seit Einführung.
Vor allem mit meinen Eltern, räumlich getrennt, da nichts konfiguriert oder erklärt/installiert werden muss. Es funktioniert einfach.
In Corona Zeiten auch wunderbar, für ein virtuelles Bier mit den Jungs...
+2
Steph@n
Steph@n16.03.21 23:48
Die Sinnfrage stellt sich doch garnicht.
Der eine mag es, der andere nicht, in diesen Zeiten hat es definitiv an Bedeutung gewonnen.
Das mindeste sollte halt sein, FaceTime auf bekannte Kontakte zu beschränken.
+2
adiga
adiga16.03.21 23:55
Borimir
Nachts auf "Nicht Stören" und nur Anrufe von VIP`s zulassen.

Aber stimmt schon die Funktion "Anrufe nur von z.B. VIP Liste zulassen" wäre schon sinnvoll...In Sachen Privatsphäre ist so ein Video Call schon etwas anderes als ein reiner Ton Anruf.

Genau das mache ich auch. Ab einer bestimmten Zeit ist mein iPhone gesperrt und nimmt nur noch Anrufe und Meldungen von meiner Favoritenliste an. Und das funktioniert. Wieso wird im Text aber geschrieben, dass solch eine Funktion nicht existiert.
+2
Mecki
Mecki16.03.21 23:59
adiga
Genau das mache ich auch. Ab einer bestimmten Zeit ist mein iPhone gesperrt und nimmt nur noch Anrufe und Meldungen von meiner Favoritenliste an.
Das schützt dich aber nicht davor den ganzen Tag belästigt zu werden, außer du machst das immer so und dann kann dich aber nie wieder irgendwer erreichen, den du nicht vorher auf die VIP Liste gesetzt hast.
+1
Mecki
Mecki17.03.21 00:04
Da es hier nicht nur um eine Software, sondern auch um einen dahinter liegenden Dienst handelt, den Apple betreibt und den niemand einfach so nutzen kann, ohne sich bei Apple anzumelden und daher Apple auch bekannt ist, finde ich, dass Apple bei Missbrauch diese Nutzer vom Dienst einfach ausschließen sollte. Facetime ist dann für diese Nutzer einfach gesperrt. E-Mail Anbieter werfen ja Spammer auch raus.

Das Problem ist hier der Wegfall des Kostenfaktors. Als Telefonieren noch immer etwas gekostet hat und das nicht zu knapp, wäre derartiges schnell sehr teuer geworden, daher hat es das dort nur im sehr geringen Ausmaß gegeben. Auch Telefonmarketting hat sich dort oft nicht gerechnet und wurde nur sehr zielgerichtet betrieben. Je weniger das dann gekostet hat, desto mehr haben diese Belästigungen immer weiter zugenommen.
+2
mee
mee17.03.21 06:54
Ich hatte das schon vor 2 Jahren …Das sperren der Nr. hat nichts gebracht. Die Person ist immer noch durch gekommen. Etwas was eigentlich nicht gehen sollte. Die einzige Lösung des Support war, mein iPhone neu aufsetzen. Was ich leider tat. Der Aufwand war enorm alles wieder sauber einzurichten (Karten, Accounts, usw.). War total enttäuschend von Apple.
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Wiesi
Wiesi17.03.21 09:04
PorterWagoner
Ich hoffe, dass Apple schnell reagieren kann!

Ich hoffe dass Apple schnell reagieren wird. Dass Apple reagieren kann glaube ich schon. Aber schnell gehandelt wird nur, wenn der Aktienkurs in Gefahr ist. Deswegen lohnt es sich hier und anderswo ordentlich Rabatz zu machen.
Everything should be as simple as possible, but not simpler
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Wiesi
Wiesi17.03.21 09:15
Mecki
Bei uns laufen 3-jährige im Sommer nackt im Garten, Freibad, an Flüssen und Seen und auf öffentlichen Wasserspielplätzen herum, die tragen nicht einmal ein Höschen.

Deswegen solltest Du auch nicht einen in der Nähe stehenden blühenden Baum fotografieren, sonst riskierst Du, daß dich jemand der Kinderpornografie bezichtigt. Mit der Videotelefonie könnte es ähnlich gehen. Ist leider nicht zum lachen.
Everything should be as simple as possible, but not simpler
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macreef17.03.21 12:34
Hört sich echt nervig an. Hatte einmal laufend Anrufe aus dem Ausland und hab alle einkommenden unbekannten Nummern geblockt. Das hat sich dann nach zwei Wochen erledigt und dann war Ruhe. Warum eigentlich nimmt man Anrufe von Nummern an die man nicht kennt? Wenns wirklich wichtig ist wird eine Nachricht hinterlassen und ansonsten ist es eh egal . Videoanrufe werden nur nach vorheriger Absprache angenommen. Aber was mich schon immer verwundert hat, kommt jeder Blödsinn vom übern Teich? Was auch immer gemacht wird hat eine engl. Bezeichnung. Ist den Amis dermaßen fad?
+1
Wiesi
Wiesi17.03.21 16:06
macreef
Aber was mich schon immer verwundert hat, kommt jeder Blödsinn vom übern Teich? Was auch immer gemacht wird hat eine engl. Bezeichnung. Ist den Amis dermaßen fad?

Die ersten Rechner wurden zwar in Deutschland gebaut, aber die Amerikaner haben deren Potential schneller erkannt und sind entsprechend schnell und zielstrebig vorangeschritten. Seitdem heißt der Rechner "Computer". Statt den Rechner mit Macht voranzutreiben, haben wir erst mal eine DIN-Norm für die Bezeichnungen erstellt. Als (ur)alter Mann kenne ich noch die deutschen Bezeichnungen, wende sie aber aus Furcht vor Unverständnis nicht mehr an. Oder weißt Du was ein Urlader ist?

Hinzu kommt die Eitelkeit: man zeigt, daß man "up to date ist". Früher hieß das Personalabteilung, heute heißt das "human resources". Und das trifft es auch besser: Personal kann man nicht so einfach ohne Gewissensbisse entlassen. Resources kann man einfach wegwerfen, wenn sie entbehrlich sind.
Everything should be as simple as possible, but not simpler
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DTP
DTP17.03.21 16:20
Wiesi
Die ersten Rechner wurden zwar in Deutschland gebaut, aber die Amerikaner haben deren Potential schneller erkannt und sind entsprechend schnell und zielstrebig vorangeschritten.
Wie beim Auto, zwar wohl in Deutschland erfunden, aber die Amerikaner haben es alltagsfähig und der breiten Masse verfügbar gemacht und vorgelebt, welche Infrastruktur man braucht. Beim Elektroauto wieder. Oder bei MP3. Oder…
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Mecki
Mecki17.03.21 21:49
Wiesi
Deswegen solltest Du auch nicht einen in der Nähe stehenden blühenden Baum fotografieren, sonst riskierst Du, daß dich jemand der Kinderpornografie bezichtigt.
Du hast grundsätzlich kein Recht Fotos dritten Personen ohne deren Einwilligung zu erstellen, auch nicht von Kindern. Selbst wenn die angezogen sind, verletzt du deren Recht am eigenen Bild. Wenn du in der Natur fotografierst hast du immer darauf zu achten, niemanden dabei ohne Einwilligung abzulichten.

Und Kinderpornographie ist im StGB nicht als Nacktaufnahmen von Kindern definiert, das solltest du noch einmal nachlesen. Die Definition ist dort deutlich konkreter gefasst ("geschlechtsbetonter Körperhaltung", "sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien", usw.) Wer hier bestimmt, wo die Grenzen verlaufen? Natürlich Gerichte, so wie bei allen anderen Gesetzen auch. Wäre immer alles eindeutig, dann wäre ja auch immer eindeutig, ob du eine Straftat begangen hast und ob du schuldig bist; dann könnten wir uns Gericht auch gleich sparen. Nur selbt wenn es eindeutig scheint, muss es das nicht sein.
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Wiesi
Wiesi17.03.21 22:18
Mecki
Du hast grundsätzlich kein Recht Fotos dritten Personen ohne deren Einwilligung zu erstellen...

... erstellen oder verbreiten/speichern? M.W. gibt es immer noch die sogn. Panoramafreiheit. Diese gilt merkwürdiger Weise nur für Fotos aber nicht für Videoaufnahmen. Im übrigen: Wenn Du recht hast, dann kannst Du fast kein Foto mehr machen. Nachträgliches verpixeln hilft ja auch nicht.
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Mecki
Mecki17.03.21 23:51
Wiesi
M.W. gibt es immer noch die sogn. Panoramafreiheit.
Die gilt für Objekte, nicht Personen.

Die Panoramafreiheit (auch Straßenbildfreiheit) ist eine in vielen Rechtsordnungen vorgesehene Einschränkung des Urheberrechts, die es jedermann ermöglicht, urheberrechtlich geschützte Werke, beispielsweise Gebäude, Kunst am Bau oder Kunst im öffentlichen Raum, die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind, bildlich wiederzugeben, ohne dass hierfür der Urheber des Werkes um Erlaubnis ersucht werden muss.

"Beifang" wie Personen oder Autos sind hier nur eingeschränkt erlaubt, wenn diese unmöglich als konkrete Individuen/Individualobjekte erkennbar sind. D.h. sie müssen so klein sein, dass man keinen Details erkennen kann ("das könnte jeder dort sein auf dem Bild") oder ansonsten unkenntlich gemacht werden. Ausnahmen lassen Gerichte hier nur für die Presseberichterstattung zu, sofern sie ein zeitgenössisches Ereignis dokumentiert oder wenn die abeglichteten Person durch ihr eigenes Handeln selber die Aufmerksamkeit auf sich gezogen haben und damit auch Vorfeld haben rechnen müssen (Aufmarsch auf einer Demo, Teilnahme an einem Faschingsumzug, Promis, Politiker und andere Personen im Fokus der Öffentlichkeit, wenn sie sich im öffentliche Raum bewegen, usw.)
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Wiesi
Wiesi18.03.21 10:08
Mecki

Toll, was Du alles weißt. Aber es ging um die Frage, ob ich Aufnahmen ganz privat machen und bei mir im stillen Kämmerlein auf dem Computer speichern und ansehen darf. Und erst wenn sie auf dem Computer sind, kann ich sie auch verpixeln.
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Mecki
Mecki18.03.21 12:50
Wiesi
Aber es ging um die Frage, ob ich Aufnahmen ganz privat machen und bei mir im stillen Kämmerlein auf dem Computer speichern und ansehen darf.

Zitat:
Ein Filmaufnahme von einer Person ist nur mit deren Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), per Vertrag (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) oder mit einem berechtigten Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) möglich. Der Mythos, dass man immer filmen darf und nur für die Veröffentlichung eine Einwilligung oder sonstige Rechtfertigung benötigt, ist nicht richtig!

Gilt für Fotos natürlich genauso. Hier verstößt du zwar nicht gegen das Recht am eigenen Bild, wohl aber gegen den Datenschutz der Person, da ein Bild personenbezogenen Daten sind und du kein Recht diese ohne Einwilligung der Person dauerhaft zu speichern. Wird dir schwer nachzuweisen sein, aber wenn es doch mal rauskommt, bekommst du ein Problem.
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Wiesi
Wiesi18.03.21 14:44
Mecki
Die armen Leute mit dem fotografischen Gedächtnis, wenn sie auf die Straße schauen, stehen sie schon mit einem Bein im Gefängnis. Ich hätte nicht gedacht, daß der Datenschutz so weltfremd ist. Das befördert die diesbezüglichen Vorschriften für mich endgültig in die Kategorie: "Man darf alles, man darf sich nur nicht erwischen lassen".

Diesen Spruch habe ich das erste Mal mit 11 Jahren in der Schule gehört. Nicht, daß das zum Lehrplan gehörte. Aber der Lehrer war frisch aus der Kriegsgefangenschaft zurück gekehrt und hatte diese (Über-)Lebensregel mit gebracht.
Hinweis: Ich bin noch Friedensqualität.
Everything should be as simple as possible, but not simpler
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Legoman
Legoman18.03.21 18:44
Mecki

Gilt für Fotos natürlich genauso. Hier verstößt du zwar nicht gegen das Recht am eigenen Bild, wohl aber gegen den Datenschutz der Person, da ein Bild personenbezogenen Daten sind...
Nette Begründung - trotzdem falsch.
Problematisch sind lediglich bestimmte Fotos und die Veröffentlichung.
Ansonsten kannst du in der Öffentlichkeit für jeden sichtbare Teile von Personen jederzeit fotografieren.

https://www.rechtsanwalt.com/rechtsnews/unerlaubtes-fotografieren-von-personen-stellt-persoenlichkeitsverletzung-dar/
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Mecki
Mecki19.03.21 14:46
Legoman
Problematisch sind lediglich bestimmte Fotos und die Veröffentlichung.
Stimmt nicht. Ich habe dir die DSGVO Stellen gezeigt, du kannst es selber nachlesen und mein Zitat kommt von einem Fachanwalt, der sich mit diesem Thema bestens auskennt, was ich auch verlinkt habe. Du darfst gerne glauben, es besser zu wissen als Fachanwälte und ignorieren was in Gesetzesverordnungen steht, aber solltest du mich gegen meinen Willen fotografieren, dann sehen wir uns vor Gericht und das Gericht wird sich hier an die DSGVO halten.

Und der von dir verlinkte Artikel gibt mir sogar recht. Hast du den überhaupt gelesen?
Jede Person besitzt das Recht, über das eigene Bild zu entscheiden, sprich ob und in welchem Umfang Bilder von ihr gemacht werden dürfen. Ebenso obliegt es der fotografierten Person zu entscheiden, ob sie die Fotos veröffentlichen möchte oder nicht.
Was steht da im ersten Satz? Da geht es nicht um Veröffentlichung. Und wer hat bei der dort zitierten Gerichtsverhandlung gewonnen?
Das Oberlandesgericht Hamm entschied daraufhin, dass beiden Nachbarn gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB ein Anspruch auf Unterlassung zusteht, da durch das unerlaubte Fotografieren das Persönlichkeitsrecht beider Nachbarn verletzt wurde.
Auch hier wurde nichts veröffentlicht. Vielleicht ließt du auch mal die Artikel, die du verlinkst!
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