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Threema-Aktion: Wer Daten preisgibt, erhält ein kostenloses Eis

Bereits seit geraumer Zeit finden sich einige Messenger im App Store, welche sich ein Höchstmaß an Privatsphäre auf die Fahne geschrieben haben. Der Schweizer Dienst Threema genießt etwa im deutschsprachigen Raum durchaus eine gewisse Popularität: Die App rangiert stets auf einen der obersten Plätze in den Charts. Tatsächlich gilt Threema alles andere als datenhungrig: Bei der Ersteinrichtung müssen Nutzer nicht einmal ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse teilen. Nun macht das Unternehmen mit einer ungewöhnlichen Aktion darauf aufmerksam, dass Daten ein kostbares Gut sind.


„Kostenloses“ Eis mit unangenehmen Nachfragen
Wer unlängst auf dem Zürcher Sechseläutenplatz unterwegs war, dürfte vielleicht auf ein interessantes Angebot gestoßen sein: Ein Eiswagen warb mit kostenlosem Eis – ein Schild mit der Aufschrift „Free Ice Cream“ sollte Kunden anlocken. Tatsächlich verzichtete die Verkäuferin darauf, für das Eis Geld entgegenzunehmen – stellte allerdings einige ziemlich indiskrete Fragen: So bat sie etwa um die Telefonnummer der Kunden und den Namen der besten Freundin. Wer also „gratis“ an ein Eis gelangen wollte, musste überaus unangenehme Nachfragen über sich ergehen lassen: Selbst die Parteipräferenz oder Angaben zu medizinischen Behandlungen wurden nicht ausgeklammert. Hinter der Aktion stand allerdings der Messenger-Dienst Threema: Nur weil etwas kostenlos ist, sei es noch lange nicht umsonst, erklärt das Unternehmen in seinem Blog.


Kunden reagierten irritiert und gereizt
Die Kunden des Eiswagens reagierten recht unterschiedlich, die meisten zeigten sich aber sichtlich irritiert oder gar genervt. Dem Unterhaltungswert des Videos tut dies aber keinen Abbruch. Threema möchte herausstreichen, dass viele vermeintlich kostenfreie Dienste mit der Preisgabe von Daten bezahlt werden. Die Offenheit im Umgang mit sensiblen Daten scheint zudem im „analogen“ Leben weniger stark ausgeprägt zu sein. Der Messenger ist übrigens ebenfalls nicht gratis: Für die App fallen im App Store 4,99 Euro an.

Kommentare

verstaerker
verstaerker29.07.22 17:09
coole Aktion!
+15
Niederbayern
Niederbayern29.07.22 17:16
Ich hätte sie mit ihren eigenen Waffen geschlagen und irgendwelche Fake Antworten gegeben. Mal schaun wie lange die Dame das mitgemacht hätte😆
-7
topmop29.07.22 17:20
Niederbayern
Ich hätte sie mit ihren eigenen Waffen geschlagen und irgendwelche Fake Antworten gegeben. Mal schaun wie lange die Dame das mitgemacht hätte😆

Ich glaube ich hätte sie mit ihren eigenen Waffeln geschlagen.
+21
ttwm29.07.22 17:23
Hab ich das jetzt falsch verstanden: sie veröffentlichen den Namen ihrer besten Freundin, obwohl die Frau darum bittet, dass das sofort gelöscht wird? Und überhaupt werden Antworten, die niemanden was angehen, nicht "gepiept"?
-10
Steph@n
Steph@n29.07.22 17:24
Klasse!
+2
Eventus
Eventus29.07.22 17:33
ttwm
Hab ich das jetzt falsch verstanden: sie veröffentlichen den Namen ihrer besten Freundin, obwohl die Frau darum bittet, dass das sofort gelöscht wird? Und überhaupt werden Antworten, die niemanden was angehen, nicht "gepiept"?
Am Ende des Videos wird der Hinweis eingeblendet, dass alle Beteiligten mit der Veröffentlichung dieser Aufnahmen einverstanden sind. (Allerdings weiss ich nicht, ob die beste Freundin auch eine Einverständniserklärung gab – was etwa so ist, wie wenn jemand mich in den Kontakten auf seinem Handy hat und ohne mich zu Fragen meinen Namen an Meta oder Google preisgibt.)
Live long and prosper! 🖖
+7
athlonet29.07.22 17:35
Geile Aktion!
+2
ttwm29.07.22 17:53
Eventus
ttwm
Hab ich das jetzt falsch verstanden: sie veröffentlichen den Namen ihrer besten Freundin, obwohl die Frau darum bittet, dass das sofort gelöscht wird? Und überhaupt werden Antworten, die niemanden was angehen, nicht "gepiept"?
Am Ende des Videos wird der Hinweis eingeblendet, dass alle Beteiligten…
Und die haben natürlich auch alle sonst so erkennbaren Personen befragt, ob sie in dem Video ohne Verpixelung abgebildet werden dürfen? Es wird ein Aufsehens betrieben hinsichtlich Datenschutz bei Aufnahmen (Fernsehsender und Co.), und dann wird zu Werbezwecken (mehr ist das nicht) ein Video mit versteckten Kameras gedreht und natürlich haben ausgerechnet da alle eingewilligt.

Die Intention des Videos finde ich gut, ich zweifle nur etwas die saubere Umsetzung – gerade bei dem Thema – an…
-8
Markim
Markim29.07.22 18:20
Grossartige Aktion!
+5
Marcel_75@work
Marcel_75@work29.07.22 21:34
Wird aber (leider) nichts ändern …

Die Leute nutzen weiterhin fragwürdige Social Media Plattformen, Messenger, E-Mail-Dienste usw. – schließlich will man ja in Kontakt bleiben.

Immerhin hat man bei mir im engsten Familienkreis endlich akzeptiert, dass ich nicht per WhatsApp erreichbar bin sondern entweder per Threema oder per Signal.

Aber im (insbesondere internationalen) Freundeskreis verliert man ohne WhatsApp & Co. leider so einige Kontakte – aber das ist dann letztlich auch irgendwie zu verschmerzen.

Sich im wahren Leben treffen und gemeinsam Zeit verbringen ist sowie durch nichts zu ersetzen.
+6
schallundrauch29.07.22 23:03
Erinnert mich an „Wer sich impfen lässt, kriegt ne Bratwurst“ 😀😀😀
-3
aMacUser
aMacUser29.07.22 23:52
ttwm
Und die haben natürlich auch alle sonst so erkennbaren Personen befragt, ob sie in dem Video ohne Verpixelung abgebildet werden dürfen?
Muss man nicht, da sie nicht Fokus des Videos sind. Sonst dürftest du auch keine Urlaubsbilder an Verwandte schicken, wenn da irgendwer sonst drauf ist. Selbst mit der DSGVO ist das in Ordnung (die es nebenbei bemerkt in der Schweiz nicht gibt, da die Schweiz nicht in der EU ist).
+3
Eventus
Eventus30.07.22 01:49
ttwm
Und die haben natürlich auch alle sonst so erkennbaren Personen befragt, ob sie in dem Video ohne Verpixelung abgebildet werden dürfen?
Alle Leute zu verstecken, die im Öffentlichen Raum unterwegs sind, wäre nun das andere Extrem. Ich finde, wer in der Öffentlichkeit unterwegs ist, soll damit rechnen müssen, dass ihn andere Leute sehen – direkt oder indirekt. Wenn jemand seine Geliebte in Zürich besucht während er angeblich auf Geschäftsreise in Wien ist, der wird halt vielleicht gesehen, ob von Kameras oder Verwandten oder Bekannten oder der Gattin selbst, die spontan nach Zürich zum Shopping reiste.
Live long and prosper! 🖖
+5
Florian Lehmann30.07.22 10:14
Das sind doch eh „Schauspieler“ - von daher sich hier aufführen ist bisschen lame.
-6
DON-230.07.22 17:16
aMacUser
ttwm
Und die haben natürlich auch alle sonst so erkennbaren Personen befragt, ob sie in dem Video ohne Verpixelung abgebildet werden dürfen?
Muss man nicht, da sie nicht Fokus des Videos sind. Sonst dürftest du auch keine Urlaubsbilder an Verwandte schicken, wenn da irgendwer sonst drauf ist. Selbst mit der DSGVO ist das in Ordnung (die es nebenbei bemerkt in der Schweiz nicht gibt, da die Schweiz nicht in der EU ist).

Das mit den Gruppenfotos und dass man da keine Einwilligung benötigt ist so nicht korrekt. Das gibt es in der DSGVO nicht und auch nicht im BDSG.

Bei öffentlichen Veranstaltungen beruft man sich auf die Freiheit von Kunst und Kultur und geht von einem Ereignis der Zeitgeschichte aus.

Ob das so korrekt ist, ist in der Rechtssprechung noch nicht geklärt.

DON
-2
aMacUser
aMacUser30.07.22 23:57
DON-2
Das mit den Gruppenfotos und dass man da keine Einwilligung benötigt ist so nicht korrekt. Das gibt es in der DSGVO nicht und auch nicht im BDSG.

Bei öffentlichen Veranstaltungen beruft man sich auf die Freiheit von Kunst und Kultur und geht von einem Ereignis der Zeitgeschichte aus.
1. Was hat das mit Gruppenfotos zu tun?

2. Das ist in Deutschland sehr wohl geklärt, sowohl gesetzlich auch auch schon gerichtlich. Neben der DSGVO und dem BDSG-neu gibt es auch noch andere Gesetze, die da mit reinspielen (aber frag mich nicht, wie die heißen).
+1
macuser11
macuser1131.07.22 01:53
Florian Lehmann
Das sind doch eh „Schauspieler“ - von daher sich hier aufführen ist bisschen lame.

Sowas von KLAR

Kein:e Schweizer:inn verhält & spricht so wie im Video 🚽

PS: und so zur info, wir digital native geben einfach ständig falsche Angaben an, weil so ziemlich alles mittlerweile irgendwelche Daten haben will und/oder wir uns durch nonsense durchklicken müssen und damit man schneller ans Ziel gelangt, wie beim Eis, wird irgendwelchen Bullsh*t erzählt, statt zu diskutieren oder abzulehnen

PPS: finde es trotzdem ein gelungenes Werbevideo

PPPS: Korrigendum, bei 8 CHF/Euro pro Kugel Eis würden die sogar die Steuerunterlagen einreichen
0
Eventus
Eventus31.07.22 03:03
macuser11
Kein:e Schweizer:inn verhält & spricht so wie im Video 🚽
Wie chunnsch druf? Würkt uf mech zimlech echt. Nur die Glace-Tante ist 'ne Deutsche, was übrigens wohl für zusätzliche Abneigung bei den «Kunden» sorgte, weil sie eben «deutsch» fragte oder eben Antworten verlangte.

Deutscher im Laden: «Ich krieg noch 'ne Tüte!»

Schweizer im Laden: «Dürft ech bitte no es Säckli ha, wänn Ehr wännd so guet sy?!»
Live long and prosper! 🖖
+1
DON-231.07.22 10:32
aMacUser
DON-2
Das mit den Gruppenfotos und dass man da keine Einwilligung benötigt ist so nicht korrekt. Das gibt es in der DSGVO nicht und auch nicht im BDSG.

Bei öffentlichen Veranstaltungen beruft man sich auf die Freiheit von Kunst und Kultur und geht von einem Ereignis der Zeitgeschichte aus.
1. Was hat das mit Gruppenfotos zu tun?

2. Das ist in Deutschland sehr wohl geklärt, sowohl gesetzlich auch auch schon gerichtlich. Neben der DSGVO und dem BDSG-neu gibt es auch noch andere Gesetze, die da mit reinspielen (aber frag mich nicht, wie die heißen).

Hier mal ein Link dazu: https://www.rechtambild.de/2011/02/der-irrglaube-uber-gruppenfotos/

Auf meinem Seminar zum Datenschutz wurde es jedenfalls genauso auch gelehrt.

DON
-1
iRadio
iRadio01.08.22 00:42
DON-2
aMacUser
DON-2
Das mit den Gruppenfotos und dass man da keine Einwilligung benötigt ist so nicht korrekt. Das gibt es in der DSGVO nicht und auch nicht im BDSG.

Bei öffentlichen Veranstaltungen beruft man sich auf die Freiheit von Kunst und Kultur und geht von einem Ereignis der Zeitgeschichte aus.
1. Was hat das mit Gruppenfotos zu tun?

2. Das ist in Deutschland sehr wohl geklärt, sowohl gesetzlich auch auch schon gerichtlich. Neben der DSGVO und dem BDSG-neu gibt es auch noch andere Gesetze, die da mit reinspielen (aber frag mich nicht, wie die heißen).

Hier mal ein Link dazu: https://www.rechtambild.de/2011/02/der-irrglaube-uber-gruppenfotos/

Auf meinem Seminar zum Datenschutz wurde es jedenfalls genauso auch gelehrt.

DON

Da hast du deinen eigenen Artikel wohl nicht gelesen
+1
aMacUser
aMacUser01.08.22 10:58
DON-2
Hier mal ein Link dazu: https://www.rechtambild.de/2011/02/der-irrglaube-uber-gruppenfotos/

Auf meinem Seminar zum Datenschutz wurde es jedenfalls genauso auch gelehrt.

DON
Nochmal: Was haben Gruppenfotos mit dem Fall hier zu tun? Das hier hat absolut null komma nichts mit irgendwelchen Gruppenfotos zu tun!
0
aMacUser
aMacUser01.08.22 11:01
iRadio
DON-2
Hier mal ein Link dazu: https://www.rechtambild.de/2011/02/der-irrglaube-uber-gruppenfotos/

Auf meinem Seminar zum Datenschutz wurde es jedenfalls genauso auch gelehrt.

DON

Da hast du deinen eigenen Artikel wohl nicht gelesen
Das Gefühl habe ich auch, denn in dem Artikel steht ganz klar drin, dass Threema (wenn es in DE gedreht worden wäre) keine Einwilligung von den Leuten im Hintergrund bräuchte. §23 KUG (ist übrigens genau das Gesetz, was ich oben meinte, nur dessen Namen ich mir nie merken kann).
0
DON-201.08.22 11:56
Zur Klarstellung: Ich habe diesen Artikel nicht verfasst und habe auch keinerlei Beziehung zum Autor.

Ich hatte ja genau darauf argumentiert, dass man sich eben auf die Freiheit von Kunst und Kultur bezieht. Bei einem Fußballspiel z.B. bräuchte man die Einwilligung eines jeden, beruft sich aber darauf, dass dies ein Ereignis der Zeitgeschichte ist.

Ob man sich nun darauf berufen kann oder nicht, hat die Rechtssprechung eben noch nicht abschließend geklärt.

Es ging mir lediglich darum, dass es diese Anzahl von Personen (ob jetzt Foto oder Video), ab derer man keine Einwilligung benötigt, nicht gibt und dass in dem Zusammenhang eben noch nicht klar ist, was man darf und was nicht.

DON
0
aMacUser
aMacUser01.08.22 13:15
DON-2
Zur Klarstellung: Ich habe diesen Artikel nicht verfasst und habe auch keinerlei Beziehung zum Autor.
Hat ja auch keiner behauptet. "deinen eigenen Artikel" meint nur, dass du ihn hier gepostet hast.
DON-2
Es ging mir lediglich darum, dass es diese Anzahl von Personen (ob jetzt Foto oder Video), ab derer man keine Einwilligung benötigt, nicht gibt und dass in dem Zusammenhang eben noch nicht klar ist, was man darf und was nicht.
Zur Klarstellung: Davon hat, außer dir, auch keiner geredet. Du hast eine Frage diskutiert, die nie gestellt wurde. Von Gruppenfotos oder Personenzahlen hat hier vor dir nie jemand was behauptet. Aber trotzdem hast du uns beschuldigt, in Bezug auf Gruppenfotos falsch zu liegen.

Wir haben nur gesagt, dass es (nach dem KUG) in Deutschland in Ordnung ist, wenn in einem Video im Hintergrund Personen zu sehen sind, die nicht im Fokus des Videos sind. Und dass das KUG grundsätzlich auch trotz DSGVO angewendet werden darf, wurde gerichtlich relativ schnell nach Inkrafttreten der DSGVO bestätigt. Besondere Einzelfälle, wie vielleicht Fußballspiele, sind davon erstmal unabhängig und haben (ebenso wie Gruppenfotos) hiermit nichts zu tun.
0
ttwm02.08.22 18:09
aMacUser
Wir haben nur gesagt, dass es (nach dem KUG) in Deutschland in Ordnung ist, wenn in einem Video im Hintergrund Personen zu sehen sind, die nicht im Fokus des Videos sind.
Das ist zur Hälfte wahr. Wenn die "Aufnahme bzw. die Veröffentlichung dieser" (da gibt es ja auch wieder Unterschiede hinsichtlich Aufnahme und dem gegenüber Veröffentlichung zu beachten) zu kommerziellen oder werblichen Zwecken erfolgt, wird von Rechtsanwälten und Co. dazu dringlichst geraten, dass eine Einwilligung aller Abgebildeten einzuholen ist. Dazu findet man im Internet auf diversen aktuelleren Seiten (nach 2011), die sich mit dem Thema befassen, entsprechende Hinweise.
Und da der Veröffentlicher dieses Videos nunmal nicht ein Berichterstatter wie ARD/ZDF/BR/SAT1/RTL, Süddeutsche Zeitung, Münchner Merkur, FAZ und wie sie alle heißen sind, sondern ein Anbieter einer Software, die ihren eigenen Vorteil präsentieren, könnte man das schnell als Werbung einstufen.
Dass das in der Schweiz - wie ich anfangs übersehen habe - gemacht wurde, macht die ganze Diskussion über dieses Video bedeutungslos. Trotzdem ist die Aufklärung für das Thema in D-Land vielleicht hilfreich.
+1

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