Twitter erhält Patent auf "Pull to Refresh"-Geste
Im Zuge der Übernahme von Tweetie hatte Twitter 2010 auch ein Patent auf die von Tweetie eingeführte Geste "Pull to Refresh" übernommen. Dieses Patent wurde nun vom US-Patent- und Markenamt bestätigt. Bei der "Pull to Refresh"-Geste, die
mittlerweile von vielen Apps verwendet wird, kann der Nutzer am Dokumentanfang die Ansicht per Finger weiter nach unten ziehen und durch das Loslassen automatisch aktualisieren. Insbesondere bei häufig wechselnden Inhalten wie Nachrichten und Statusmeldungen bietet diese Geste eine schnelle Möglichkeit zur Aktualisierung der Ansicht. Obwohl Twitter nun ein Patent auf die Geste hält, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass Entwickler anderer Apps nun wegen der Geste verklagt werden.
Twitters Patente sind durch ein Innovator's Patent Agreement in ihrer Verwendung beschränkt. So verpflichtet sich das Unternehmen gegenüber den jeweiligen Mitarbeitern, dass die eingebrachten
Patente nur zur Verteidigung verwendet werden. Sollte Twitter gegen diese Regelung verstoßen, ist der Mitarbeiter berechtigt, Lizenzen für das Patent zu vergeben. Dieses Innovator's Patent Agreement will Twitter auch bei allen bisherigen Patenten hinterlegen, womit deren Wirkungsumfang deutlich hervorgehoben wird.
Twitters zuständiger Anwalt für Patentfragen räumt allerdings ein, dass es dennoch einen gewissen Spielraum bei der Definition von "Verteidigung" gibt. So kann Twitter die Patente verwenden, um
nicht nur sich selbst bei Klagen zu schützen, sondern auch Distributoren, Kunden, Partner und Zulieferer. Beispielsweise könnte Twitter eine Patentklage gegen Apple einreichen, da Apple sich im Patentstreit mit Android-Herstellern befindet. Umgedreht wäre auch eine Patentklage gegen Google möglich. Twitter versichert aber, dass man keine Klagen plant und all diese Unternehmen als Partner betrachtet.
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