US-Börsenaufsicht könnte bald gegen Apple ermitteln: Irreführung und unzulässige Klauseln
Systematischer Sexismus und Gehaltsunterschiede, die nicht allein auf das Aufgabenfeld und den Stundenumfang der Erwerbstätigkeit zurückzuführen sind – die Vorwürfe mancher (ehemaliger) Mitarbeiterinnen Apples gegen den US-Konzern wiegen schwer. So schlossen sich einige Angestellte zusammen, um der Sache auf den Grund zu gehen, indem sie eine interne Initiative namens #AppleToo-Initiative gründeten und Gehaltsdaten ihrer Kollegen sammelten. Einige Mitarbeiter erklärten, ihnen sei es nicht gestattet, über Diskriminierung und andere Benachteiligungen zu sprechen, die Apple in ein schlechtes Licht rücken könnten: Ihr Arbeitsvertrag sehe entsprechende Geheimhaltungserklärungen vor. Dieser Umstand erregt einigen Unmut.
Appell: Börsenaufsicht soll Untersuchung gegen Apple einleitenKommen in Arbeitsverträgen mit Apple Verschwiegenheitsvereinbarungen zum Einsatz, die Angestellte davon abhalten sollen, für Cupertino unrühmliches Fehlverhalten anzusprechen? Diese Frage ist bereits Gegenstand einschlägiger Ermittlungen, welche beim Arbeitsministerium anhängig sind – die US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) könnte bald folgen. Die
Washington Post berichtet von einem
Brief an den Vorsitzenden der SEC, welcher von den Finanzministern von acht Bundesstaaten unterzeichnet wurde. Die SEC ist nun aufgefordert, eine Untersuchung einzuleiten um herauszufinden, ob Apple die Börsenaufsicht sowie Investoren in die Irre geführt hat. Tatsächlich wies Apple entsprechende Vorwürfe von Aktionären zurück.
Finanzminister fordern bessere Absicherung für MitarbeiterDie Finanzminister sehen jedoch Grund zur Annahme, dass Apple gegenüber der SEC gelogen haben könnte und verweisen unter anderem auf Dokumente von Whistleblowern, die von relevanten Vertraulichkeitsklauseln sprechen. Ferner beinhaltet der Brief die Forderung, Angestellte gesetzlich besser abzusichern: Sie sollten sich stets über Diskriminierung äußern dürfen, ohne dabei gegen Vertragsvereinbarungen zu verstoßen. Ein solches Gesetz ist bislang lediglich in Kalifornien in Kraft.