US-Gericht: Weiterverkauf von iTunes-Songs nicht rechtens
In einem Streit zwischen Time Warner Music und ReDigi hat ein US-Gericht entschieden, dass ein
Weiterverkauf von online erworbener Musik im Internet nicht rechtens ist, auch wenn dieser in den Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Auslöser des Streits ist die Geschäftsidee von ReDigi, welches einen Marktplatz für den Wiederverkauf digitaler Güter wie iTunes-Inhalte bereitstellt. Normalerweise greift in den USA beim Weiterverkauf von Gütern die "First-sale doctrine", welche das Urheberrecht begrenzt, um den Weiterverkauf urheberrechtlich geschützter Werke zu ermöglichen. Diese Regelung greift unter anderem bei CDs und DVDs. Bei der Lizenzierung digitaler Inhalte kann diese Regelung nach Ansicht des US-Gerichts jedoch nicht angewandt werden, weil in diesem Zuge eine Reproduktion stattfindet. Ein endgültiges Urteil ist dies aber noch nicht und die Verhandlungen werden am 12. April fortgesetzt. Sollte das vorläufige Urteil im weiteren Verlauf bestätigt werden, könnte dies weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen, da bei der digitalen Verarbeitung grundsätzlich eine Reproduktion der Ausgangsdatei stattfindet.
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