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US-Kartellklage: Apple beantragt Einstellung – denn man sei ja nicht Microsoft

Im März erhob das amerikanische Justizministerium eine Klage gegen Apple. Der Vorwurf lautet auf Behinderung des Wettbewerbs auf iPhones. Begründet wurde dies in einer umfangreichen Klageerhebung mit vielen Themenbereichen und Beispielen. Apple reagiert – wie bereits erwartet – nun mit einem Antrag auf Zurückweisung. Das 49-seitige Schreiben (PDF) argumentiert, dass Apples iOS-Betriebssystem kein Monopol sei, und wirft dem Justizministerium einen beispiellosen Eingriff in die Handlungsfähigkeit des Unternehmens vor.


Zunächst führt Apple die fünf exemplarischen Themenbereiche auf, die in der Anklageschrift Erwähnung fanden: Super-Apps, Cloud-Streaming-Apps, Messaging-Apps, Smartwatches sowie digitale Geldbörsen. Die ersten zwei Vorwürfe hält Apple für entkräftet, da Apple seine Geschäftspraktiken inzwischen geändert habe. Den Vorwurf, Zugriff auf SMS-Nachrichten sei dem herstellereigenen iMessage vorbehalten, weisen Apples Anwälte ebenfalls zurück: iMessage sei gestaltet, um einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Smartphones zu bieten. Die Konkurrenz sei also Android – und nicht etwa WhatsApp, Signal oder Telegram.

"Apple ist nicht Microsoft"
Auf gut zwei Seiten argumentiert die Klagezurückweisung zudem, dass Apple keinesfalls eine Monopolstellung innehabe wie die von Microsoft in den Neunziger- und frühen Nullerjahren. Damals erreichte der Windows-Hersteller einen weltweiten Marktanteil von 95 Prozent. In diesem Zuge werden einige Vorwürfe aus dem damaligen Monopolprozess herangezogen, beispielsweise, dass Microsoft damals Druck auf Hersteller abseits ihrer Einflusssphäre ausgeübt habe. So drohte Microsoft damals Apple, die Weiterentwicklung der Mac-Version von MS Office einzustellen, falls der Internet Explorer nicht mehr als Standard-Browser ins Mac-Betriebssystem integriert werde. Allerdings wird Apple gar keine Monopolbildung vorgeworfen – Kartellrecht betrachtet alle einflussreichen Unternehmen. So steht seit einigen Wochen Adobe Ärger wegen des Abo-Modells ins Haus.

Apple sieht keinen „Burggraben“
In allen Punkten des Justizministeriums sieht Apple keine hinreichende Begründung dafür, dass der Konzern bei seinen Nutzern unzumutbare Hürden gegen einen Anbieterwechsel aufbaue. Selbst wenn solche Hürden tatsächlich bestünden, habe Apple diese nicht mit Absicht errichtet. Obendrein argumentieren die Anwälte, dass eine Öffnung von Kerntechnologien wie iMessage und Wallet die eigene Konkurrenzfähigkeit untergrabe: „Eine solch weitreichende Regelung würde, wenn sie anerkannt wird, der Innovation schaden und die Gefahr bergen, dass den Verbrauchern jene private, sichere Erfahrung vorenthalten wird, die das iPhone von allen anderen Optionen auf dem Markt unterscheidet.“ In der EU hat Apple den Zugriff auf den NFC-Chip auf Druck der EU-Wettbewerbsbehörden für Drittanbieter geöffnet.

Richter entscheidet
Der Antrag auf Klageabweisung ist erwartbarer Teil eines Gerichtsverfahrens dieses Umfangs. Nach Abwägung der Argumente beider Seiten wird Richter Julien Neals am mit dem betrauten Gericht in New Jersey über den Antrag auf Klageabweisung entscheiden. Falls er diesen ablehnt, rechnen Kenner des US-Rechtssystems mit einem Verfahrensbeginn frühestens Ende 2026.

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