US-Zoll setzt Apple-Manager bei der Einreise fest – und bringt Bürgerrechtler gegen sich auf
Der Apple-Angestellte Dr. Andreas Gal reichte über die Amerikanische Union für Bürgerrechte (ACLU) eine Beschwerde über Schikane durch US-Grenzbeamten ein. Er sei grundlos verhaftet worden, man habe ihm einen Anwalt verwehrt und ihn nach der Bitte um Rechtsberatung drangsaliert. Die Zöllner hatten Zugang zu seinen Geräten verlangt,
berichten US-Medien.
Apple-Vertrag vs. Grenzschutz-RichtlinieDie Beamten befragten Gal zunächst über seine Arbeit und sein Eintreten für den Online-Datenschutz und forderten in der Folge Zugang zu seinen Geräten. Der ehemalige CEO von Silk Labs fragte daraufhin, ob er einen Anwalt oder seinen Arbeitgeber konsultieren dürfe.
Apple übernahm das KI-Start-Up samt Belegschaft im vergangenen Jahr. Es ging Gal nach eigenen Angaben in erster Linie nicht darum, den Beamten den Zugang vorzuenthalten. Da die Hardware und der Inhalt der Geräte durch eine Geheimhaltungsvereinbarung gedeckt gewesen seien, habe er zuvor mit den genannten Stellen Rücksprache halten wollen. „In den Interaktionen mit CBP-Beauftragten wiederholte Dr. Gal mehrmals, dass er alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen würde, dass er aber einen Anwalt konsultieren müsse, um seine Rechte zu verstehen, bevor er dies tun könne,“ heißt es in dem Bericht der Bürgerrechtsorganisation.
Bordercontrol droht mit StrafverfolgungDie CBP verweigerte Andreas Gal anschließend den Anruf. Die Beamten hätten ihm vielmehr mit Strafverfolgung gedroht, wenn er die Geräte nicht freigebe. Am Ende ließen sie ihn passieren, allerdings nahmen sie im seine Global Entry Karte ab und kündigten seinen Ausschluss vom beschleunigten Einreiseverfahren an. Karteninhaber sind bereits bei der Behörde registriert und kommen dadurch in den Genuss einer sehr kurzen Grenzkontrolle.
Bürgerrechte vs. GrenzsicherungDer Menschenrechtsanwalt William Freeman verfasste die Beschwerde. Gals Rechte durch den vierten Zusatz seien durch das aufdringliche Verhör und die Verhaftung verletzt worden. Der Zusatz sieht den Schutz vor willkürlicher Festnahme, Durchsuchung und Beschlagnahmung vor. Zusätzlich betonte Freeman die allgemeine Kritik an den Grenzschutzrichtlinien, die Verhöre und Gerätedurchsuchungen aufgrund von politischen Überzeugungen, Aktivismus, Herkunft oder Identität eines Reisenden erlauben. Der Schutz der Rechte aus dem ersten Verfassungszusatz komme dabei zu kurz. Der besagten Passus soll unter anderem die Meinungsfreiheit gewährleisten.