USB-Ladestandard in der EU: Deutschland schafft es nicht rechtzeitig ins Ziel
Seit 1. Januar 2024 gilt in der gesamten Europäischen Union ein einheitlicher Ladestandard für neu auf den Markt kommende Smartphones, Tablets, Kameras und viele andere Geräte. So zumindest kommuniziert es die EU-Kommission. Genau betrachtet stimmt das allerdings nicht, und das hat etwas zu tun mit juristischen Feinheiten, denen in Brüssel beschlossene Regelungen unterliegen, sowie einem Deutschland-Tempo der eher gemächlichen Art. Bundesregierung und Bundestag schafften es nämlich nicht rechtzeitig ins Ziel, das für die Umsetzung erforderliche Gesetz harrt noch seiner Verabschiedung.
Deutschland versäumt Frist zur Umsetzung der Lade-RichtlinieAnders als etwa Digital Markets Act (DMA) und Digital Services Act (DSA) sind die Vorschriften im Zusammenhang mit dem EU-weit einheitlichen Ladeport kein EU-Gesetz, welches ohne Weiteres in Kraft tritt. Vielmehr handelt es sich um eine Richtlinie, die von den einzelnen Mitgliedsstaaten ins jeweilige nationale Recht integriert werden muss, um Gültigkeit zu erlangen. Dabei sind Fristen zu beachten, im Falle des einheitlichen Ladestandards lief diese am 28. Dezember 2023 ab. Deutschland hielt diese zeitliche Vorgabe allerdings nicht ein, die Umsetzung der EU-Richtlinie lässt hierzulande folglich nach wie vor auf sich warten, wie unter anderem
Heise Online berichtet.
Gesetz kann frühestens im Februar 2024 beschlossen werdenZuständig für die Überführung der EU-Regelung ins deutsche Recht ist das Bundeswirtschaftsministerium. Es legte dem Kabinett zwar bereits im Oktober dieses Jahres einen entsprechenden Gesetzentwurf vor, in den Bundestag eingebracht wurde dieser allerdings erst am 20. Dezember – zu spät für eine fristgerechte Verabschiedung. Die Beschlussfassung kann somit frühestens im Februar oder März 2024 erfolgen, möglicherweise kommt es sogar noch zu weiteren Verzögerungen. Anschließend muss sich auch der Bundesrat mit dem Gesetz befassen, dabei handelt es sich jedoch um eine reine Formalie. Warum die deutsche Regierung die Terminvorgabe verfehlte, ist nicht bekannt.
Vertragsverletzungsverfahren und Geldstrafe möglichPraktische Auswirkungen hat die verspätete Umsetzung in deutsches Recht nicht. Zum einen läuft die Übergangsfrist für die meisten Geräte noch bis Ende 2024, zum anderen setzen die meisten Hersteller ohnehin schon seit Jahren auf USB-C oder haben sich bereits auf die EU-Richtlinie eingestellt. Letzteres gilt bekanntlich auch für Apple: Das Unternehmen wehrte sich zwar lange gegen die Richtlinie, konnte sich aber letztendlich nicht durchsetzen und spendierte dem iPhone 15 noch vor Inkrafttreten der Regelung den nun verbindlich vorgeschriebenen USB-C-Anschluss. Deutschland könnte allerdings wegen des versäumten Termins ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission und möglicherweise eine Geldstrafe drohen.