Umstellung erfolgt: Apple verschärft Regeln bezüglich Herausgabe von Push-Nachrichten
Apple hat ziemlich schnell reagiert und sich einer Sache angenommen, die vor knapp zwei Wochen für Schlagzeilen sorgte. Es ging darum, wie Ermittlungsbehörden Zugriff auf Push-Nachrichten erhalten können, um diese für ihre Verfahren einzusetzen. Was Apple dabei ziemlich viel Kritik
einbrachte, war die Tatsache, trotz des Datenschutz- und Privatsphäre-Mantras deutlich laxer als beispielsweise Google vorzugehen. Während es nämlich unter Android eines richterlichen Beschlusses bedarf, rückte Apple die entsprechenden Daten schon im Rahmen von Vorladungen heraus. Dies stellt zwar keinen Verstoß gegen Datenschutz dar, mutete aber angesichts der Selbstdarstellung etwas merkwürdig an.
Jetzt ebenfalls richterlicher Beschluss erforderlichIn einer ersten Reaktion hatte Apple bereits versprochen, Anfragen zu Push-Nachrichten zukünftig in den regelmäßig erscheinenden Transparenzberichten aufzuschlüsseln. Darin ist vermerkt, wie viele Anträge staatlicher Stellen es zu bearbeiten gab und wie vielen man entsprach. Inzwischen ist jedoch noch eine weitere angekündigte Maßnahme umgesetzt, denn Apple stellt hinsichtlich der Genehmigungen höhere
Anforderungen. Ebenso wie bei Google muss es fortan ein richterlicher Beschluss sein, andernfalls hält Apple die entsprechenden Datensätze zurück.
Beliebter Weg bei StrafverfolgungPush-Nachrichten scheinen indes ein zunehmend beliebter Weg zu sein, strafrechtliche Ermittlungen durchzuführen. Dem ursprünglichen Bericht zufolge enthalten derlei Daten wichtige Informationen wie beispielsweise das verwendete Gerät, den genauen Zeitpunkt und um welche Apple ID bzw. Google-Konto es sich handelt. Bekannt geworden war die Praxis als Antwort auf eine Anfrage des US-Senators Ronald L. Wyden hin. Um überhaupt dazu Stellung nehmen zu können, mussten Apple und Google von ihrer Geheimhaltungspflicht befreit werden. Ob sich die Anzahl der herausgerückten Datensätze durch Apples Umstellung jedoch reduziert, ist schwer zu sagen – in vielen Fällen dürfte es sich weiterhin um eine Formsache handeln.