Unbrauchbare iPhones: Konsequenzen aus dem »Fehler 53«-Fall
Mitte Februar hatte Apple iOS 9.2.1 auf den Markt gebracht - zum zweiten Mal. Der Grund war die Aufregung um den sogenannten »Fehler 53«, die mit der zweiten Veröffentlichung dieser iOS-Version aus dem Weg geräumt werden sollte. Tatsächlich verschwand die Diskussion schnell aus dem öffentlichen Blickfeld, doch die juristische Aufarbeitung ist noch in vollem Gange.
Fehler 53 legte iPhones lahmMit iOS 9 führte Apple eine Maßnahme ein, die der Konzern später als Sicherheitsfeature bezeichnen sollte: Eine unautorisierte Reparatur am Touch-ID-Sensor eines iPhones sorgte für ein komplettes Systemversagen mit dem Hinweis »Fehler 53« und machte das gesamte Gerät unbrauchbar. Allerdings betraf dies auch Geräte, die lange vor der Installation von iOS 9 von einem nicht autorisierten Händler repariert wurden - ein Zusammenhang war also erstmal nicht zu erkennen. Apple zufolge sollte »Fehler 53« aktiv werden, wenn Langfinger sich nach einem iPhone-Diebstahl am Sicherheitssensor Touch ID zu schaffen machten.
Sicherheitsmaßnahme oder doch Kundengängelung?Viele Kunden empfanden dieses »Feature« allerdings als Gängelung und sogar als Bestrafung für nicht gewolltes Handeln - nämlich die unautorisierte Reparatur. Die Empörung schwoll im Februar so stark an, dass sich Apple zunächst erstmals öffentlich zu dem Thema erklärte und kurz darauf mit dem
zweiten Release von iOS 9.2.1 eine Wiederherstellung der betroffenen Geräte über iTunes ermöglichte. Kunden, die ihr iPhone bereits für teures Geld repariert oder ausgetauscht hatten, sollten eine Entschädigung erhalten.
Die Konsequenz: Sammelklage gegen Apple - bis heute nicht ausgeräumtDamit wollte Apple auch die inzwischen aufgesetzte
Sammelklage im Keim ersticken, die in Kalifornien von der Anwaltskanzlei PCVA angestrengt wurde und mindestens 5 Millionen Dollar Schadensersatz forderte. Doch die Kläger denken nicht ans Aufgeben. Heute reichten sie eine Antwort auf Apples Antrag auf Abweisung der Sammelklage ein (
). Darin werfen sie Cupertino vor, die getroffenen Maßnahmen unzureichend kommuniziert zu haben. Nur ein unscheinbares
Support-Dokument erkläre, wie ein vom Fehler 53 betroffenes Gerät reaktiviert werden könne. Außerdem habe sich Apple keineswegs von sich aus an alle betroffenen Nutzer mit dem Angebot der Entschädigung gewendet; einige hätten sogar umgekehrt auf eine Anfrage an den Apple-Support bis heute keine Antwort erhalten.
Erste Anhörung für Juni geplantDeswegen werfen die Kläger Apple weiterhin Betrug, fahrlässige Fehldarstellung und ungerechtfertigte Bereicherung vor. Sollte es nicht doch noch zu einer außergerichtlichen Einigung kommen, treffen die Parteien am 16. Juni erstmals vor Gericht aufeinander.
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