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Unbrauchbare iPhones: Konsequenzen aus dem »Fehler 53«-Fall

Mitte Februar hatte Apple iOS 9.2.1 auf den Markt gebracht - zum zweiten Mal. Der Grund war die Aufregung um den sogenannten »Fehler 53«, die mit der zweiten Veröffentlichung dieser iOS-Version aus dem Weg geräumt werden sollte. Tatsächlich verschwand die Diskussion schnell aus dem öffentlichen Blickfeld, doch die juristische Aufarbeitung ist noch in vollem Gange.

Fehler 53 legte iPhones lahm
Mit iOS 9 führte Apple eine Maßnahme ein, die der Konzern später als Sicherheitsfeature bezeichnen sollte: Eine unautorisierte Reparatur am Touch-ID-Sensor eines iPhones sorgte für ein komplettes Systemversagen mit dem Hinweis »Fehler 53« und machte das gesamte Gerät unbrauchbar. Allerdings betraf dies auch Geräte, die lange vor der Installation von iOS 9 von einem nicht autorisierten Händler repariert wurden - ein Zusammenhang war also erstmal nicht zu erkennen. Apple zufolge sollte »Fehler 53« aktiv werden, wenn Langfinger sich nach einem iPhone-Diebstahl am Sicherheitssensor Touch ID zu schaffen machten.



Sicherheitsmaßnahme oder doch Kundengängelung?
Viele Kunden empfanden dieses »Feature« allerdings als Gängelung und sogar als Bestrafung für nicht gewolltes Handeln - nämlich die unautorisierte Reparatur. Die Empörung schwoll im Februar so stark an, dass sich Apple zunächst erstmals öffentlich zu dem Thema erklärte und kurz darauf mit dem zweiten Release von iOS 9.2.1 eine Wiederherstellung der betroffenen Geräte über iTunes ermöglichte. Kunden, die ihr iPhone bereits für teures Geld repariert oder ausgetauscht hatten, sollten eine Entschädigung erhalten.


Die Konsequenz: Sammelklage gegen Apple - bis heute nicht ausgeräumt
Damit wollte Apple auch die inzwischen aufgesetzte Sammelklage im Keim ersticken, die in Kalifornien von der Anwaltskanzlei PCVA angestrengt wurde und mindestens 5 Millionen Dollar Schadensersatz forderte. Doch die Kläger denken nicht ans Aufgeben. Heute reichten sie eine Antwort auf Apples Antrag auf Abweisung der Sammelklage ein (). Darin werfen sie Cupertino vor, die getroffenen Maßnahmen unzureichend kommuniziert zu haben. Nur ein unscheinbares Support-Dokument erkläre, wie ein vom Fehler 53 betroffenes Gerät reaktiviert werden könne. Außerdem habe sich Apple keineswegs von sich aus an alle betroffenen Nutzer mit dem Angebot der Entschädigung gewendet; einige hätten sogar umgekehrt auf eine Anfrage an den Apple-Support bis heute keine Antwort erhalten.

Erste Anhörung für Juni geplant
Deswegen werfen die Kläger Apple weiterhin Betrug, fahrlässige Fehldarstellung und ungerechtfertigte Bereicherung vor. Sollte es nicht doch noch zu einer außergerichtlichen Einigung kommen, treffen die Parteien am 16. Juni erstmals vor Gericht aufeinander.

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Kommentare

macfandi
macfandi25.05.16 11:48
Apple kann den Hals einfach nicht voll genug bekommen. Soll sie es ruhig wieder treffen. Der Markt bestraft Apples Marktstrategie ohnehin bereits. Erst viel bezahlen und dann auch noch gegängelt werden. Wer will das schon. Zumal Apple nicht so gut ist, wie sie es stets glauben machen wollen. Ich bin langjähriger Apple-Fan und betrachte das Alles mit einer gewissen Sorge. Eine moderatere Preispolitik und etwas mehr Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden wäre sicher besser, als Umsatzsteigerung an neuen Märkten, während dessen die alten langsam wieder weg brechen.
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Creativer
Creativer25.05.16 12:29
macfandi
Eine moderatere Preispolitik und etwas mehr Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden wäre sicher besser, als Umsatzsteigerung an neuen Märkten, während dessen die alten langsam wieder weg brechen.

Absolut richtig. Ich schaue zwar ab und zu auf Mac Seiten vorbei aber Geld hat Apple von mir schon lange nicht mehr gesehen. Weder Hardware noch Software noch im Appstore oder iTunes kaufe ich ein.

Früher hatte ich ein gutes Gefühl meinen Laptop/iPhone bei Apple zu kaufen. Man hatte ein tolles durchdachtes Gerät und trotz der hohen Preise hatte ich das Gefühl mein Geld ist richtig investiert.
Das hat sich mittlerweile arg verändert. Im Moment sieht es auch nicht danach aus (siehe Gerüchte iPhone7) das ich wieder was kaufen werde.
Bei Apple passt vieles leider nicht mehr.
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Stereotype
Stereotype25.05.16 12:37
Alle Betroffenen hatten die Möglichkeit zu einem ASP zu gehen, wer jedoch Wert auf ein billiges Ersatzteil legt, muss nunmal das Risiko tragen.
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Tirabo25.05.16 13:16
Stereotype
Alle Betroffenen hatten die Möglichkeit zu einem ASP zu gehen, wer jedoch Wert auf ein billiges Ersatzteil legt, muss nunmal das Risiko tragen.

Darum geht es aber doch nicht.

Die Frage ist die, inwieweit Apple darüber bestimmen darf, inwieweit eine sogenannte "unatorisierte Reparatur" dazu führt, dass der Hersteller bewusst ein im Eigentum eines dritten befindlichen Geräts lahmlegen darf und ob Apple jemals das Recht dazu hatte.

Garantiebedingungen sind hier ja nicht betroffen. Was genau eine unautorisierte Reparatur ist, legt Apples eigene Definition fest.
So eine Reparatur ist aber nicht gesetzeswidrig und darf vielleicht bei Garantiefragen höchstens zum Ausschluss einer Garantieleistung führen.

Dass ein Hersteller aber ein solches Gerät gezielt bewusst unbrauchbar macht, ist eine ganz andere Liga und daher wird derzeit noch per Gericht verhandelt, ob das Apple wirklich durfte.

Apple behauptet, sie haben das später wieder revidiert und das auch kommuniziert. Die Gegenseite behauptet, es habe keine Kommunikation stattgefunden und Apple hatte ursprünglich tatsächlich vor gehabt, bewusst solche Geräte zu sperren, bevor es dann wieder umgeschwenkt habe.
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Raziel125.05.16 14:30
Hier geht es aber nicht um eine umautorisierte Reparatur sondern um ein relevantes Sicherheitsfeature. Der Fingerabdruckscanner ist nunmal eine mögliche Schwachstelle die manipuliert werden kann um sich darüber Zugriff auf das Gerät zu verschaffen. Genau das wollte man hier abfangen. Natürlich kann hier nicht unterschieden werden zwischen Reparatur und Manipulation, denn wenn schon, wäre diese Funktion natürlich leicht zu umgehen. Das ist nichts anderes als die klassische Frage nach "lieber Sicherheit oder Komfort?"
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dark-hawk25.05.16 14:35
Tirabo

Tausch mal bei deinem Auto selbst den Airbag aus oder lass das in einer nicht autorisierten Werkstatt machen, da ist die Wahrscheinlichkeit auch relativ hoch dass er mit einem Fehlercode den Dienst versagt. Es gibt einfach Sicherheitskritische Komponenten die nur authorisierte Werkstätten Tauschen sollen und das nicht aus Gängelung sondern aus gutem Grund. Beim Touch-ID sensor ist es das gleiche spiel, nur dass es hier eben um Datenschutz geht, aufgrund des Rechtsstreits von Apple mit dem FBI in den letzten Monaten sollte es auch allen recht klar sein dass Apple verhindern will das jede hinterhof Handywerkstatt an dem Sensor rumspielen darf, dann hat man nämlich ganz schnell manipulierte Sensoren auf dem markt und die ganze Geschichte hat sich erledigt.
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Tirabo25.05.16 14:51
dark-hawk
TiraboTausch mal bei deinem Auto selbst den Airbag aus oder lass das in einer nicht autorisierten Werkstatt machen, da ist die Wahrscheinlichkeit auch relativ hoch dass er mit einem Fehlercode den Dienst versagt.

Das ist schon mal ein ganz falsche Beispiel.
Das Tauschen von Airbags ist nach Kategorie P1. Nach § 4 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz gesetzlich verboten, solange kein Nachweis eines gesetzlich vorgeschriebenen Lehrgangs erbracht ist. Selbst die Werkstatt macht sich strafbar, solange sie zum Tausch eines Airbags nicht berechtigt ist.

Eine Reparatur an Apple-Gesäten ist aber nicht strafbar oder gesetzwidrig, wenn sie nicht von Apple selbst ausgeführt wird.
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Tirabo25.05.16 14:54
Raziel1
Hier geht es aber nicht um eine umautorisierte Reparatur sondern um ein relevantes Sicherheitsfeature.

Das Thema ist aber immer noch ein anderes, das habe ich bereits erklärt. Es geht um die Frage, ob Apple einfach ein Handy ohne Erlaubnis und Einwilligung des Eigentümers lamlegen durfte. Apple hat damals aufgrund der Klage doch selbst wieder zurückgerudert, die Klage ist aber nunmal schon im Gange
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Stereotype
Stereotype25.05.16 15:04
Tirabo

Das Thema ist aber immer noch ein anderes, das habe ich bereits erklärt. Es geht um die Frage, ob Apple einfach ein Handy ohne Erlaubnis und Einwilligung des Eigentümers lamlegen durfte. Apple hat damals aufgrund der Klage doch selbst wieder zurückgerudert, die Klage ist aber nunmal schon im Gange

Tun sie ja nicht. Die Betroffenen haben sich ein falsches Bauteil von einem nichtautorisierten Bastler einbauen lassen.
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Tirabo25.05.16 15:07
Stereotype
Tirabo

Das Thema ist aber immer noch ein anderes, das habe ich bereits erklärt. Es geht um die Frage, ob Apple einfach ein Handy ohne Erlaubnis und Einwilligung des Eigentümers lamlegen durfte. Apple hat damals aufgrund der Klage doch selbst wieder zurückgerudert, die Klage ist aber nunmal schon im Gange

Tun sie ja nicht. Die Betroffenen haben sich ein falsches Bauteil von einem nichtautorisierten Bastler einbauen lassen.

Ja und, gesetzlich verboten? Ist dann das gezielte Sperren des Geräts vom Hersteller ohne Einwilligung des Eigentümers darauf hin tatsächlich erlaubt gewesen, ganz unabhängig davon, dass der Hersteller später selbst wieder zurückgerudert hat?

Sicherlich wird es auf einen Vergleich hinauslaufen, somit könnte Apple einer möglichen Entscheidung mit weiteren Folgen bereits ausweichen.
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dark-hawk25.05.16 15:15
Tirabo
dark-hawk
TiraboTausch mal bei deinem Auto selbst den Airbag aus oder lass das in einer nicht autorisierten Werkstatt machen, da ist die Wahrscheinlichkeit auch relativ hoch dass er mit einem Fehlercode den Dienst versagt.

Das ist schon mal ein ganz falsche Beispiel.
Das Tauschen von Airbags ist nach Kategorie P1. Nach § 4 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz gesetzlich verboten, solange kein Nachweis eines gesetzlich vorgeschriebenen Lehrgangs erbracht ist. Selbst die Werkstatt macht sich strafbar, solange sie zum Tausch eines Airbags nicht berechtigt ist.

Eine Reparatur an Apple-Gesäten ist aber nicht strafbar oder gesetzwidrig, wenn sie nicht von Apple selbst ausgeführt wird.

Das hat damit gar nix zu tun, bringst du als Beispiel deinen Auto zu einer freien Werkstatt kann der Mechaniker alle gesetzlich nötigen Lehrgänge besucht haben und trotzdem schaltet der Airbag sich mit Fehlercode ab. Es sei den die Werkstatt ist vom Hersteller autorisiert.

Du willst nur einfach den Punkt nicht verstehen. Würde Apple das iPhone auch sperren wenn man das Display oder den Akku selbst tauscht oder beim Handyladen um die Ecke tauschen lässt, dann wär ich ganz deiner Meinung. Hier geht es aber um ein (daten)sicherheitskritisches Bauteil. Und um Manipulationen zu verhindern blockt man eben das ganze Gerät.
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Stereotype
Stereotype25.05.16 15:22
Tirabo
Ja und, gesetzlich verboten? Ist dann das gezielte Sperren des Geräts vom Hersteller ohne Einwilligung des Eigentümers darauf hin tatsächlich erlaubt gewesen, ganz unabhängig davon, dass der Hersteller später selbst wieder zurückgerudert hat?

Was hat das Gesetz damit zu tun?
Es wurde schlicht falsch ein falsches Bauteil eingebaut. Dafür kann Apple nichts, alleine der Betroffenen und derjenige, der das Teil wissentlich oder unwissentlich eingebaut hat. Du willst auf Biegen und Brechen Apple eine Schuld zuweisen, nur funktioniert das in diesem Fall nicht.
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Tirabo25.05.16 15:22
dark-hawk
Tirabo
dark-hawk
TiraboTausch mal bei deinem Auto selbst den Airbag aus oder lass das in einer nicht autorisierten Werkstatt machen, da ist die Wahrscheinlichkeit auch relativ hoch dass er mit einem Fehlercode den Dienst versagt.

Das ist schon mal ein ganz falsche Beispiel.
Das Tauschen von Airbags ist nach Kategorie P1. Nach § 4 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz gesetzlich verboten, solange kein Nachweis eines gesetzlich vorgeschriebenen Lehrgangs erbracht ist. Selbst die Werkstatt macht sich strafbar, solange sie zum Tausch eines Airbags nicht berechtigt ist.

Eine Reparatur an Apple-Gesäten ist aber nicht strafbar oder gesetzwidrig, wenn sie nicht von Apple selbst ausgeführt wird.
Das hat damit gar nix zu tun, bringst du als Beispiel deinen Auto zu einer freien Werkstatt kann der Mechaniker alle gesetzlich nötigen Lehrgänge besucht haben und trotzdem schaltet der Airbag sich mit Fehlercode ab. Es sei den die Werkstatt ist vom Hersteller autorisiert.

Du willst nur einfach den Punkt nicht verstehen. Würde Apple das iPhone auch sperren wenn man das Display oder den Akku selbst tauscht oder beim Handyladen um die Ecke tauschen lässt, dann wär ich ganz deiner Meinung. Hier geht es aber um ein (daten)sicherheitskritisches Bauteil. Und um Manipulationen zu verhindern blockt man eben das ganze Gerät.

Ich habe es verstanden, Du willst es nicht verstehen und windest dich herum:

- Erstens haben wir freie Werkstattwahl, zweitens brauchen die Werkstätte Geräte mit ODB-Anschluss. Auch ein Airbag wird im Fahrzeug-BUS angemeldet. Ein Airbag ist ein Sicherheitsrelevantes Bauteil, welches eine gesetzliche Zulassung benötigt. Falsche Bauteile lassen die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen. Zweitens macht sich die nicht autorisierte Werkstatt durch den Ausbau eines Airbags immer noch strafbar.

- Aber so einTouch-ID bedarf keiner Zulassung, ist keiner Einschränkung gesetzlicher Seite vorgesehen, es ist ein einfaches Bauteil vom Hersteller, egal ob es irgendwie sicherheitsrelevant scheint oder nicht. Es gibt dazu NOCH? keine gesetzliche Regelung. Von mir aus, darf so ein "falsches" Bauteil im Gerät den Dienst verweigern, oder Fehlermeldungen ausspucken, ist mir auch egal.
Es darf aber kein Hersteller viel später mal eben hingehen, ohne Erlaubnis ein Update zu bringen, was alle bestimmten Geräte gezielt auf Dauer lamlegt, nur weil es Apple so wollte.

Welches Recht hatten die dazu? das wird derzeit geklärt, vermutlich aber mit Vergleich, also ohne Urteil.
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Tirabo25.05.16 15:41
Übrigens, auch noch wichtig:

Es ging lediglich bei dieser Klage um eine von Apple beanstandete "unautorisierte" Reparatur, es ging nie um ein kompletten Austausch eines "falschen", also nicht um einen "von Apple nicht erlaubten" ID-Sensors.

Ich weiß gar nicht, ob es überhaupt "falsche" oder plagiierte Touch-ID Sensoren für die iPhones gibt.
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Stereotype
Stereotype25.05.16 15:41
Tirabo
- Erstens haben wir freie Werkstattwahl, zweitens brauchen die Werkstätte Geräte mit ODB-Anschluss. Auch ein Airbag wird im Fahrzeug-BUS angemeldet. Ein Airbag ist ein Sicherheitsrelevantes Bauteil, welches eine gesetzliche Zulassung benötigt. Falsche Bauteile lassen die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen. Zweitens macht sich die nicht autorisierte Werkstatt durch den Ausbau eines Airbags immer noch strafbar.

So ein Autovergleich hinkt total und lässt sich nicht auf diesen Fall übertragen.
Aber so einTouch-ID bedarf keiner Zulassung, ist keiner Einschränkung gesetzlicher Seite vorgesehen, es ist ein einfaches Bauteil vom Hersteller, egal ob es irgendwie sicherheitsrelevant scheint oder nicht. Es gibt dazu NOCH? keine gesetzliche Regelung. Von mir aus, darf so ein "falsches" Bauteil im Gerät den Dienst verweigern, oder Fehlermeldungen ausspucken, ist mir auch egal.
Es darf aber kein Hersteller viel später mal eben hingehen, ohne Erlaubnis ein Update zu bringen, was alle bestimmten Geräte gezielt auf Dauer lamlegt, nur weil es Apple so wollte.

Welches Recht hatten die dazu? das wird derzeit geklärt, vermutlich aber mit Vergleich, also ohne Urteil.

Wie schon geschildert, handelt es dabei um kein "einfaches" Bauteil. Dieses Bauteil ist anscheinend tief in der Gerätestruktur verankert.

Willst du jetzt jeden Hersteller gesetzliche Bestimmungen auferlegen, welche Bauteile sie zu verwenden haben? Das ist schlichtweg irre und funktioniert ebenfalls nicht.

Jetzt unterstellst du Apple, dass sie das wissentlich gemacht haben. Hast du dafür Beweise? Wenn ja, können wir weiter darüber diskutieren.
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Tirabo25.05.16 15:49
Stereotype
So ein Autovergleich hinkt total und lässt sich nicht auf diesen Fall übertragen.


Das sage ich doch bereits die ganze Zeit. Kannst Du nicht lesen?

Stereotype

Wie schon geschildert, handelt es dabei um kein "einfaches" Bauteil. Dieses Bauteil ist anscheinend tief in der Gerätestruktur verankert.

Willst du jetzt jeden Hersteller gesetzliche Bestimmungen auferlegen, welche Bauteile sie zu verwenden haben? Das ist schlichtweg irre und funktioniert ebenfalls nicht.

Jetzt unterstellst du Apple, dass sie das wissentlich gemacht haben. Hast du dafür Beweise? Wenn ja, können wir weiter darüber diskutieren.

Das ist doch Quatsch, was willst du von mir?

Apple hat immer noch nicht das Recht, später ein fremdes Eigentum lahmzulegen, nur weil es früher mal einer Reparatur unterzogen wurde, die Apple als unautorisiert bezeichnet.

Es ist dabei unerheblich wie tief so ein Bauteil ins System greift. Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen dazu, die einen ID-Sensor als sicherheitsrelevantes Bauteil einer bestimmten Zulassung einordnen und Apple zu einer bestimmten gesetzlichen Handlungsweise verpflichten. Was Apple da tat, war gesetzwidrig. Apple hat ja bereist einigen Menschen Schadensersatz geleistet.

Daher hat Apple auch wieder zurückgerudert, das verfahren ist aber nunmal schon eröffnet.
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PaulMuadDib25.05.16 21:45
Du raffst es einfach nicht. Ich will jedenfalls nicht, daß sich durch einfaches Austauschen dieses Bauteils irgendwas anschließend umgehen lässt.
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Tirabo25.05.16 21:54
PaulMuadDib
Du raffst es einfach nicht. Ich will jedenfalls nicht, daß sich durch einfaches Austauschen dieses Bauteils irgendwas anschließend umgehen lässt.

Du raffst es nicht. Es geht hier nicht darum was du willst, wann kapierst du das endlich?

Ich werde aber auch nicht noch einmal erklären, warum der Fall vor Gericht gelandet ist.
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PaulMuadDib26.05.16 03:33
Weil jede menge Anwälte einen Haufen Kohle wittern. Darum.
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macusr26.05.16 05:58
Tirabo
dark-hawk
TiraboTausch mal bei deinem Auto selbst den Airbag aus oder lass das in einer nicht autorisierten Werkstatt machen, da ist die Wahrscheinlichkeit auch relativ hoch dass er mit einem Fehlercode den Dienst versagt.

Das ist schon mal ein ganz falsche Beispiel.
Das Tauschen von Airbags ist nach Kategorie P1. Nach § 4 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz gesetzlich verboten, solange kein Nachweis eines gesetzlich vorgeschriebenen Lehrgangs erbracht ist. Selbst die Werkstatt macht sich strafbar, solange sie zum Tausch eines Airbags nicht berechtigt ist.

Eine Reparatur an Apple-Gesäten ist aber nicht strafbar oder gesetzwidrig, wenn sie nicht von Apple selbst ausgeführt wird.


Das Beispiel ist tatsächlich nicht gut, zumal ein Airbag sicherheitsrelevant ist. Aber dann versuch mal dein Steuergerät beim Auto zu tauschen, da wirst du dein blaues Wunder erleben. 4 Schrauben, ein Stecker. Das geht ohne Fachwerkstatt nicht.
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