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Unrechtmäßiger Vorteil: EU verdonnert Google zu Strafzahlung von 2,4 Mrd. Euro

Vielen Kaufentscheidungen geht heutzutage ein Preis- und Qualitätsvergleich der Angebote voraus. Die meisten Kunden verwenden dafür die Suchmaschine Google, die in ganz Europa eine marktbeherrschende Stellung von weit über 90 Prozent innehält. Sobald man aber Google Kaufbereitschaft für eine bestimmte Produktkategorie signalisiert, erhält man ganz oben in der Suchliste eine Übersicht attraktiver Angebote - zusammengestellt von »Google Shopping«, Googles hauseigenem Preisvergleichsdienst.


2,4 Milliarden Euro Strafe
Genau dies ist der Europäischen Kommission allerdings ein Dorn im Auge. Weil andere Preisvergleichsdienste dadurch nach unten gedrückt werden, sehen die Wettbewerbshüter die marktbeherrschende Stellung des Suchgiganten unrechtmäßig ausgenutzt. Deswegen haben sie Google mit einer Geldbuße von exakt 2.424.495.000 (also gut 2,4 Milliarden) Euro belegt.


Ermittlung der Strafsumme und Vergleich zu anderen Fällen
Die Summe berechnet sich aus den Einnahmen von Google aus »Google Shopping« in 13 EU-Statten, in denen der Wettbewerbsverstoß festgestellt wurde. Dazu zählt seit 2008 auch Deutschland, seit 2013 Österreich. Somit ist es die höchste Strafzahlung, welche die EU jemals von einem einzelnen Unternehmen gefordert hat. Sie ist sogar mehr als doppelt so hoch wie der bisherige Spitzenreiter von 2009, als die Kommission 1,06 Milliarden Euro von Intel verlangte. In dieser Rechnung sind allerdings nur die direkten Strafforderungen aufgeführt - indirekte Zahlungsverpflichtungen wie die 13 Milliarden Euro, die Apple der EU-Kommission zufolge als Steuernachzahlungen an Irland abzuführen hat, zählen nicht dazu.

Forderungen an den Suchgiganten
Google ist nun verpflichtet, den entdeckten Missstand innerhalb von 90 Tagen zu beseitigen und den Grundsatz der Gleichbehandlung in den Suchergebnissen einstellen. Sollte die Kommission feststellen, dass Google dieser Aufforderung nicht nachkommt, könnten Zwangsgelder in Höhe von 5 Prozent des Gesamtumsatzes, den Google-Mutter Alphabet durchschnittlich pro Tag einfährt, fällig werden. Es ist allerdings davon auszugehen, dass Google Berufung einlegt und das Verfahren somit über längere Zeit aufgeschoben wird. Ähnlich ging auch Apple nach dem Steuerurteil der EU vor.

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