Urteil: Ersatz-iPhone im Garantiefall soll neu sein, nicht generalüberholt
Wenn ein iPhone innerhalb von einem Jahr nach dem Kauf den Geist aufgibt, sorgt Apple kostenlos für Ersatz. Das Austauschgerät soll dabei »gleichwertig zu einem Neugerät« sein - im Allgemeinen wählt Apple dafür also kein Neugerät, sondern ein generalüberholtes iPhone, in dem neue und wiederverwendete Teile kombiniert sind.
In Amsterdam hat ein Gericht nun entschieden, dass einer betroffenen Frau ein neuwertiges iPhone als Ersatzgerät zusteht. Die Kundin hatte Ende 2014 ein iPhone 6 Plus für 799 Euro gekauft. Nach nur acht Monaten fielen Funktionen aus, wodurch das Gerät zu einem Garantiefall wurde und sie erhielt ein generalüberholtes Ersatzgerät. Damit war sie nicht einverstanden, verklagte den Konzern und erhielt nun Recht.
Apple muss der Dame also ein neuwertiges iPhone 6 Plus oder alternativ den Geldbetrag von 799 Euro plus Zinsen zur Verfügung stellen. Zwar ist das Urteil nur für diesen Spezialfall ausgesprochen worden, aber es könnte zum Muster für Austausch-iPhones in den Niederlanden oder gar ganz Europa avancieren. Einen ähnlichen Weg ist der Konzern vor fünf Jahren auch in Südkorea gegangen: Dort erhalten Kunden, deren iPhone im ersten Besitzmonat einen Defekt aufweist, garantiert ein Neugerät als Ersatz-iPhone.
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