Urteil im Fall Eminem vs. Universal und Vertrieb über iTunes
Vor eineinhalb Jahren deutete sich eine Klage von Eminem an, nachdem er mit der Art der Distribution seiner Musik über iTunes unzufrieden war. Apple durfte die Titel mit Einwilligung von Universal führen, Eminem (bzw. seine Rechtsabteilung) war jedoch der Meinung, Universal habe hier gar nicht das Recht dazu, dies zu erlauben. Eminem wollte das Gericht überzeugen, mit Apple sei ein Lizenz- und kein Distributionsvertrag abgeschlossen worden, was ihn zu einer höheren Beteiligung an den Einnahmen berechtigte. Dieser
Argumentation folgten die Richter nicht und entschieden zu Gunsten Universals. Der Verkauf von Musik in einem Geschäft unterscheide sich nicht vom Verkauf über eine Musikplattform. Universal zeigt sich natürlich ausgesprochen zufrieden mit dem Urteil, da so nicht nur die geforderte Zahlung von 1,47 Millionen Dollar entfällt, sondern auch ein Grundsatzurteil besteht, das Universal und Betreibern von Downloaddiensten Rechtssicherheit gibt. Weiterhin steht also den Labels der größte Teil der Einnahmen zu, auch wenn die Unternehmen mit Diensten wie iTunes zusammenarbeiten. In einer gleichzeitig laufenden Verhandlung kam Universal aber trotzdem nicht um eine Nachzahlung herum: 159.000 Dollar werden fällig, da insgesamt dennoch zu wenig an Eminem abgeführt wurde.
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