Verbot von Office 365: Microsofts Büro-Suite von hessischen Schulen verbannt
Die Nutzung von Microsoft Office 365 ist an Schulen in Hessen nicht mehr erlaubt. Das erklärte der der Hessische Beauftragte für Datenschutz und begründete die Maßnahme mit Bedenken bezüglich Microsofts Cloud-gestützter Büro-Suite. Mehrere Umstände im Zusammenhang mit der Cloud-Anbindung führen demnach dazu, dass Office 365 an Schulen fortan unzulässig sind. Auch der Nutzerdaten-Hunger von Windows 10 spielt dabei eine Rolle.
Keine Microsoft-„Deutschland-Cloud“ mit Daten-Treuhänderschaft mehrDer Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) erklärt den Schritt in einer
Stellungnahme. Im Jahr 2017 sei Office 365 zwar für die Verwendung in Schulen zugelassen worden, doch in der Zwischenzeit habe sich eine andere Situation ergeben, die eine Neubewertung erforderte.
Während Microsoft seinerzeit noch eine datenschutzkonforme Nutzung über eine „Deutschland-Cloud“ zur Verfügung stellte, sei das entsprechende Angebot von Microsoft seit August 2018 nicht mehr erhältlich. Beim Deutschland-Cloud-Service von Microsoft fungierte die Deutsche Telekom als Datentreuhänder. Microsoft-Mitarbeiter hatten nur bei bestimmten technischen Problemen (und dann auch nur unter Aufsicht) Zugang zu hinterlegten Daten.
Seitdem Microsoft die Deutschland-Cloud samt Daten-Treuhänderschaft einstellte, wandten sich viele Lehrkräfte, Schulleitungen und Schulträger mit Bedenken an den HBDI, so die Mitteilung.
Microsoft intransparent bei der DatenverarbeitungGrundsätzlich sieht der HBDI Cloud-Nutzung nicht als Problem. Diverse Schulen in Hessen betreiben bereits Lernplattformen und elektronische Klassenbücher über Cloud-Lösungen. Doch für die Dienste gelten bestimmte Voraussetzungen, die Office 365 nicht (mehr) erfüllt. Es gehe um die Frage, ob Schulen als öffentliche Einrichtungen „personenbezogene Daten (von Kindern) in einer (europäischen) Cloud speichern kann, die zum Beispiel einem möglichen Zugriff US-amerikanischer Behörden ausgesetzt ist.“ Auch die digitale Souveränität staatlicher Datenverarbeitung müsse gewährleistet bleiben.
Besagte Aspekte könne Office 365 nicht garantieren, da Microsoft – ebenso wie bei Windows 10 – die Verarbeitung und Weiterleitung von Telemetrie-Daten und sonstigen Inhalten nicht hinreichend offenlege. Solange Microsoft sich diesbezüglich nicht transparenter und datenschutzkonform zeige, gelte das Verbot von Office 365 an Schulen – solange der Dienst mit der Cloud verbunden ist. Lokal genutzte Versionen von Word und Co. sind weiterhin zulässig.
Cloud-Lösungen von Apple und Google ebenfalls nicht erlaubtWas für Microsoft gelte, beziehe sich ebenso auf Cloud-Services von Google und Apple. Auch die beiden anderen IT-Riesen zeigen sich bislang nicht transparent genug hinsichtlich des Datenschutzes, so der HBDI. iWork und Docs sind an hessischen Schulen daher keine Alternative zu Office 365.