Verbraucherschützer mahnen Pokémon GO wegen unzulässiger Klauseln ab
Stolze 15 Klauseln der Nutzungsbedingungen von Pokémon GO stehen in der Kritik der hiesigen Verbraucherschützer. Als Vorbereitung für einen möglichen Rechtsstreit hat der Verbraucherzentrale Bundesverband nun eine Abmahnung gegenüber dem Entwickler Niantic ausgesprochen. Es darf aber bezweifelt werden, dass das kalifornische Unternehmen darauf eingehen wird.
Kritisiert
wird von den Verbraucherschützern vor allem die Pflicht zur Aushändigung personenbezogener Daten an Niantic und die Weitergabe an beliebige Drittunternehmen. Kritisch könnte diese Verpflichtung der Nutzer vor allem vor dem Hintergrund sein, dass das Spiel sich in erster Linie an Minderjährige ab 13 Jahren richtet - auch wenn es unter Erwachsenen ebenfalls sehr beliebt ist. Abgesehen davon, dass ein anonymes Spielen in Pokémon GO nicht möglich ist, gibt es auch zahlreiche rechtlich fragwürdige Regelungen in den Nutzungsbedingungen.
So behält sich Niantic das Recht vor, den Dienst jederzeit einzustellen oder abzuändern, was auch bisherige In-App-Käufe umfasst. Zudem lässt sich Niantic vom Nutzer weitreichende Haftungs- und Gewährleistungsausschlüsse einräumen, wobei rechtliche Differenzen vor einem Schiedsgericht in Kalifornien verhandelt werden sollen. Hier wird also das geplante Freihandelsabkommen TTIP bereits vor der Verabschiedung umgesetzt, was unzulässig ist.
Niantic hat nun bis zum 9. August Zeit, auf die Abmahnung zu reagieren und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte dies nicht geschehen, wovon auszugehen ist, erwägt der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Klage. Die Folge könnte unter anderem eine Vertriebssperre von
Pokémon GO im App Store sein. Spätestens dann wäre auch Apple in den Rechtsstreit involviert.