Verbraucherzentrale mahnt Telekom wegen DSL-Drosselung ab
Als Reaktion auf die Ankündigung der Telekom, DSL-Anschlüsse nach Verbrauch eines bestimmten Inklusivvolumens auf 384 KBit/s zu drosseln, hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit einer Abmahnung gegen die Telekom reagiert. Die Begründung: "
Die verbleibende Übertragungsrate von 384 KBit/s macht eine zeitgemäße Nutzung des Internets unmöglich. Während die Geduld der Kunden bereits beim Aufruf von Internetseiten oder dem Versenden von E-Mails oder Dateien auf eine harte Geduldsprobe gestellt wird, sind manche Onlinedienste praktisch nicht mehr nutzbar."
Wenn mit Flatrates geworben wird, so sei es nicht zulässig, den Zugang fast komplett stillzulegen, immerhin reduziere man so die Geschwindigkeit eines Anschlusses mit 50 MBit/s um 99,2 Prozent. Die Telekom kann sich nun in Form einer Unterlassungserklärung dazu verpflichten, keine Drosselung vorzunehmen. Sollte dies bis zum 16. Mai nicht der Fall sein, wovon auch nicht auszugehen ist, so muss vor Gericht verhandelt werden, ob die von der Telekom angekündigte Praxis überhaupt umgesetzt werden darf. Die offizielle Stellungnahme der Telekom lautet weiterhin, man werde in dieser Sache nicht zurückrudern, das Thema sei zu wichtig.
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