Verfassungsbeschwerde gegen Rundfunkgebühr für Computer mit Internet-Anschluss
Wie die Netzeitung mit Verweis auf die FAZ (Frankfurter Allgemeinen Zeitung) berichtet, hat die neugegründete Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler, kurz VRGZ, eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die
ab 2007 geltende Rundfunkgebührenpflicht für Computer mit Internet-Anschluss eingereicht. Beschwerdeführer der Verfassungsbeschwerde sind drei Personen, die insbesondere als Freiberufler und Gewerbetreibende von der Neuregelung direkt betroffen sind. Der Schriftsatz von Rechtsanwältin Petra Marwitz aus Frankfurt/Main spricht von einem Paradigmenwechsel. So konnte bislang jeder durch die Bereithaltung eines Gerätes, welches einzig den Zweck hat, Rundfunk zu empfangen, selbst entscheiden, ob er die Rundfunkgebührenpflicht begründet. Bei den neuartigen Rundfunkempfangsgeräten bestimmen dagegen die Rundfunkanstalten durch die Wahl der Verbreitungswege, welche Geräte zu Rundfunkempfangsgeräten werden.
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