Vergleich beendet Eltern-Klage gegen Apple
Seit 2009 erlaubte Apple den Entwicklern, auch bei kostenlosen Anwendungen In-App-Käufe zu ermöglichen, mit denen zusätzlicher Content gegen Bezahlung freigeschaltet werden konnte. Da diese In-App-Käufe zunächst ohne erneutes Eingeben des Apple-ID-Kennwortes möglich waren, kam es 2011 in den USA zu einer
Sammelklage erboster Eltern, deren Kinder kostenpflichtige Zusatzkäufe tätigten, gegen Apple.
Dieses Verfahren endet jetzt - vorbehaltlich einer Bestätigung durch das Gericht - in einem Vergleich. In den Bedingungen erklärt sich Apple bereit, jedem der ca. 23 Millionen Kläger eine Gutschrift von 5$ auf ihr iTunes-Guthaben zu überweisen. Ist der Schaden des Klägers höher, wird er entsprechend ausgeglichen; bei mehr als 30$ kann der Betreffende den Ausgleich auf Wunsch auch in Bar erhalten. Bedingung für die Rückzahlung sind Versicherungen der Kläger, dass die In-App-Käufe von Minderjährigen getätigt wurden, denen das Kennwort der Apple-ID, auf die die betreffenden Apps gekauft wurden, nicht bekannt war.
Seit iOS 4.3 werden diese Kennworte bei jedem In-App-Kauf abgefragt.
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