Verhöre, Beschlagnahmung: Apples widerrechtliches Verhalten im Kampf gegen Gewerkschaftsbildung
Apple zählt zu den US-Unternehmen, die mit großer Aggressivität und auch teils unlauteren Mitteln gegen die Bildung von Gewerkschaften in den Stores kämpfen. Desinformation und Einschüchterung zählen zu den bekannten Mitteln des "Union Bustings", Apple wählte zur Durchsetzung eine ziemlich berüchtigte
Kanzlei. Nun wurde Apple erneut wegen widerrechtlicher Praktiken auf die Finger gehauen, Anlass war eine Beschwerde vor wenigen Monaten. In dieser wurden verschiedene Punkte angeprangert, die dem
Richter zufolge in der Tat nicht mit aktuellen Gesetzen zu vereinbaren seien.
Rechtslage eigentlich eindeutigEs ist normalerweise verboten, gewerkschaftliche Aktivitäten heimlich abzuhören, Mitglieder diesbezüglich eingehend zu befragen oder zu bedrohen sowie gewerkschaftliches Material zu konfiszieren. Letzteres wäre nur dann erlaubt, wenn ein generelles Verbot jeglicher Literatur abseits arbeitsrelevanter Schriften bestünde. Das National Labor Relations Board (NLBB) hatte zu befinden, inwiefern Apple sich nicht an diese Bestimmungen hielt und die Rechte der Angestellten verletzte.
Sofortiges Ende der Maßnahmen gefordertDas Fazit: Apple müsse umgehend damit aufhören, Mitarbeiter zu verpflichtenden "Verhören" einzubestellen, sobald diese gewerkschaftliche Ambitionen verlauten lassen. Außerdem sei es unzulässig, Broschüren aus den Pausenräumen zu konfiszieren, wenn diese Informationen zugunsten gewerkschaftlicher Organisation enthalten. Angestellte dürfen zudem nicht mehr darin gehindert werden, ihre gesetzlich geschützten Arbeitsrechte auszuüben.
Wichtige Entscheidung für BefürworterIm aktuellen Fall geht es zwar nur um einen Apple Store in New York, die Entscheidung hat aber dennoch mehr als nur symbolischen Wert. Apples häufig angeprangerte Einschüchterung von Mitarbeitern ist Anlass zahlreicher Anzeigen, weswegen das NLBB längst auf Apple aufmerksam wurde. Eine aktuelle Stellungnahme des Unternehmens gibt es nicht – lediglich den Kommentar zu zitierter Beschwerde. Darin heißt es wenig aussagekräftig, man kommuniziere regelmäßig mit den Teams, um die bestmögliche Erfahrung für alle Beteiligten zu gewährleisten.