Verwarnung an Apple: Verbotenes Geoblocking in der EU
Zur langen Liste an beanstandungswürdigen bzw. zu überprüfenden Geschäftsbedingungen, die Apple Kunden oder Partnern auferlegt, gesellt sich nun noch ein weiterer Fall. So wurde Apple von der Europäischen Kommission über eine Verwarnung informiert – es handelt sich um mögliche Verstöße gegen Richtlinien, welche seit vielen Jahren in der EU greifen. Schon 2018 traten nämlich Verordnungen in Kraft, die auch für digitale Geräte einen Binnenmarkt schaffen sollen. Eine zentrale Komponente daraus ist das Verbot von Geoblocking, digitale Angebote dürfen nicht mehr einfach an Landesgrenzen aufgehalten werden. Dies bezieht sich unter anderem auf urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Musik, E-Books, Streaming, Software und Online-Spiele. Frühen Untersuchungen
zufolge nimmt es Apple damit jedoch nicht ganz ernst.
Geoblocking in verschiedenen AusprägungenDer Kommission zufolge besteht begründete Annahme, dass der App Store, Apple Music sowie Apple TV+ teilweise in Widerspruch zu den zitierten Vorschriften stehen. Der Wohnort des Kunden könne dafür sorgen, bestimmten Content nicht abrufen zu dürfen – doch genau diese "Diskriminierung der Herkunft" sollte durch die Verordnung beseitigt werden. In der Begründung gibt es konkretere Darlegungen, warum man problematisches Verhalten sieht.
So muss bei der Bezahlung stets ein Zahlungsmittel zum Einsatz kommen, das aus dem Land des registrierten Accounts stammt. Außerdem stehen zahlreiche Inhalte nur innerhalb bestimmter IP-Bereiche zur Verfügung – wovon selbst solche Nutzer betroffen sind, die sich auf Reisen befinden und nur kurze Zeit in einem anderen EU-Land verweilen. Zudem setze Apple bisweilen sogar auf unterschiedliche Interfaces mit verschiedener Funktionalität, je nachdem, von wo aus man auf Inhalte der "Media-Dienste" zugreife.
Verbraucherschutzorganisation steht hinter den VorwürfenInnerhalb eines Monats muss Apple zu den Vorwürfen Stellung nehmen und darlegen, ob und wie man die angesprochenen Aspekte angehen wolle. Sofern es keine Antworten oder Maßnahmen gibt, behält sich die Kommission ein weiteres Verfahren gegen Apple vor. Besagte Kritikpunkte wurden übrigens nicht von der Kommission selbst, sondern von der Consumer Protection Cooperation (CPC) zusammengetragen – einer Verbraucherschutzorganisation, die sich schon mit ihrem Kampf gegen Greenwashing und irreführenden Umweltschutzbehauptungen einen Namen machte.