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Vision Pro durch den Zoll schmuggeln? Keine gute Idee!

Der US-exklusive Verkaufsstart von Apple-Hardware weckt Begehrlichkeiten. Wer Freunde oder Follower beeindrucken will, besorgte sich in der letzten Woche auf einem Abstecher in die USA eine Vision Pro. Da sowohl Gerät als auch Flugreise ziemlich das Konto strapazieren, mag manch einer geneigt sein, eine gerade erworbene Vision Pro mit unschuldigem Gesichtsausdruck am heimischen Zoll vorbeizurollen. Doch das stellt sich als im Falle des Erwischtwerdens als fataler Fehler heraus: Der Zoll setzt daraufhin ein Strafverfahren in Gang, und bis das Urteil ergangen, der Strafbefehl versendet sowie bezahlt wurde, bleibt die Vision Pro in der Asservatenkammer der Zollbehörde.


Heise online berichtet, dass am Flughafen Berlin bis Mittwoch etwa acht Personen beim Versuch erwischt wurden, den Einfuhrzoll zu umgehen. Diese dürften ihre Entscheidung nun sehr bereuen. Besonders schmerzhaft wirkt sich die daran geknüpfte Wartezeit aus: Da die Behörden der Hauptstadt traditionell überlastet sind, kann es sein, dass die Vision Pro für gut ein Jahr einbehalten wird. Bis dahin wird Apple die Vision Pro längst in Europa verkaufen – der Verkaufsstart ist für einen späteren Zeitpunkt in diesem Jahr angekündigt.

Korrektes Verhalten ist nicht schwer
Damit Vision-Pro-Käufern dieses Schicksal erspart bleibt, müssen sie in der Zollabfertigung lediglich einen Schritt in die richtige Richtung machen: Aus dem grünen Bereich in den roten Bereich, um die Ware zu deklarieren und die 19 Prozent Einfuhrsteuer zu zahlen. Privatpersonen müssen den Import vorher nicht anmelden, wohl aber Selbstständige. Die notwendige Prozedur nennt sich Internet-Zollanmeldung (IZA). Tipps für das richtige Ausfüllen: Als Versender gibt man den Apple Store ein, das korrekte Zollamt ist die Kontrolleinheit am Flughafen.

Zum Angeben, Weiterverkaufen oder für Content-Produktion
Viel kann man mit der Apple Vision Pro in Deutschland aktuell nicht anfangen – alle Dienste sind an amerikanische Apple-IDs und Geolocations geknüpft. Auf Auktionsportalen tauchen bereits einige Angebote mit dem Apple-Headset auf. Festpreis-Angebote liegen zwischen 5.500 und 6.700 Euro, Auktionen beginnen beim Neupreis. Wer hingegen in einem Videoformat das Gadget der Woche vorstellen will, hat verschiedene Optionen: Einige holen sich das Gerät in den USA ab und drehen ihr erstes Video direkt vor Ort (und deklarieren bei der Einfuhr korrekt). Andere setzen auf Expressversand aus den USA – der aber noch einmal so viel kostet wie die Einfuhrumsatzsteuer.

Aktualisierung: Nach Leserkommentar einige Begriffe korrigiert.

Kommentare

Eventus
Eventus09.02.24 16:29
Wo ist zollrechtlich eigentlich der Unterschied zum iPhone oder iPad? Wenn die nicht gerade in ungeöffneter Originalverpackung sind, kommt man damit doch legal durch den Zoll, egal wo erworben, oder?
Live long and prosper! 🖖
-13
TorstenW09.02.24 16:36
Eventus
Wo ist zollrechtlich eigentlich der Unterschied zum iPhone oder iPad? Wenn die nicht gerade in ungeöffneter Originalverpackung sind, kommt man damit doch legal durch den Zoll, egal wo erworben, oder?

Wenn du ein iPhone in den USA kaufst und nach Deutschland bringst, muss du zollrechtlich auch die 19% Steuern zahlen. Wenn du das nicht tust, machst du dich strafbar und wenn sie es dir irgendwie nachweisen können, zahlst du nochmal deutlich mehr.
Der Unterschied hier ist, dass es bei der Vision Pro unendlich simpel ist das nachzuweisen, dass du sie nicht in Deutschland gekauft hast, weil das eben nicht geht. Und weil die Zollbeamten keine vollkommenen Idioten sind, werden sie aktuell genau auf sowas achten. Ist ja deren Job.
+24
marc.hb09.02.24 16:36
Naja legal kommst du damit nur durch den Zoll, wenn der Warenwert in Summe unter 430€ liegt. Alles darüber musst du anmelden. iPads und iPhones bekommst du aber wie bereits selbst festgestellt auch hier, womit der Beweis für die Zöllner schwieriger wird.

Die Vision Pro gibt es aktuell nur in den USA. Da ist der Ermittlungsaufwand = 0. Zusätzlich ist das Gerät recht groß und kann mal nicht eben unauffällig in der Hosentasche verschwinden.

Das Teil wird vermutlich im Mai oder Juni auch hier starten. Wenn ich sehe, was manche Leute alleine für den Versand aus den USA zahlen, das wäre es mir bei dem Gerät einfach nicht wert, aber jeder darf sein Geld für die Dinge ausgeben, die er möchte.
+10
breaker
breaker09.02.24 16:45
Eventus
Wo ist zollrechtlich eigentlich der Unterschied zum iPhone oder iPad? Wenn die nicht gerade in ungeöffneter Originalverpackung sind, kommt man damit doch legal durch den Zoll, egal wo erworben, oder?
Auf europäischen iPhones ist das CE Zeichen im Rahmen ganz leicht eingraviert (oder gedruckt) bzw. bei älteren Modellen auf der Rückseite, ich vermute mal ganz stark, dass es auf den amerikanischen/asiatischen nicht vorhanden ist. Dann wissen die Zöllner schon, dass es kein für den europäischen Markt bestimmtes iPhone ist.
+7
finn
finn09.02.24 17:11
Als Zöllner bekomme ich bei einigen Begrifflichkeiten echt Schmerzen. Eine Geldbuße wird es in keinem Fall geben, da es sich hier um eine Steuerstraftat nach § 370 (1) Abgabenordnung handelt. Geldbußen gibt es lediglich bei Ordnungswidrigkeiten. Außerdem ist ein Strafverfahren nicht gleichzusetzen mit einem Verwaltungsakt. Die Strafsachenstelle entscheidet hier nicht über einen Verwaltungsakt, sondern den Ausgang des Strafverfahrens. Hier wird es wohl auf einen Strafbefehl hinauslaufen - in empfindlicher Höhe. Dass der Zoll die Vision Pro ein Jahr in Sicherstellung behält, bezweifle ich sehr. Bei kooperativer Gesinnung wird das deutlich schneller ablaufen. Abgesehen davon ist der Zoll eine Bundesbehörde und mit den im Artikel genannten Zuständen in Berlin nichts zu tun. Wichtig ist auch zwischen Einfuhrumsatzsteuer und Zoll zu differenzieren, das wird im Artikel am Ende auch vermischt.
+51
Achtlos weggeworfener Vogel09.02.24 18:23
Und als Ergänzung: Der Zoll muss einem gar nichts nachweisen, sondern als Betroffener man muss dem Zoll nachweisen, ob z. B. ein Gerät in Deutschland gekauft und für die Reise halt nur mitgeführt wurde.

Nebenbei verstehe ich diese Leute nicht. Da fliegen sie extra in die USA um sich dort für einen Haufen Geld ein Gerät zu kaufen; dann kommt noch ein Hotelaufenthalt und ein Restaurantbesuch obendrauf, aber bei der Einfuhr nach D will man dann "sparen".
+21
immo_j09.02.24 19:24
finn
Als Zöllner bekomme ich bei einigen Begrifflichkeiten echt Schmerzen.
Vielen Dank für diese Hinweise – ich habe den Text entsprechend korrigiert.
finn
Dass der Zoll die Vision Pro ein Jahr in Sicherstellung behält, bezweifle ich sehr. Bei kooperativer Gesinnung wird das deutlich schneller ablaufen.
Dazu kann ich nichts sagen, die Originalquelle hat das von den Beamten vor Ort offenbar so erzählt bekommen. Aber vielen Dank für Deine Perspektive.
+8
desko7509.02.24 20:36
Achtlos weggeworfener Vogel
Und als Ergänzung: Der Zoll muss einem gar nichts nachweisen, sondern als Betroffener man muss dem Zoll nachweisen, ob z. B. ein Gerät in Deutschland gekauft und für die Reise halt nur mitgeführt wurde.
So ist es. Reisende, die auch oft teures Equipment ins Ausland mitnehmen müssen, ersparen sich eine Menge „Ärger“ wenn man es vor Reiseantritt beim Zoll anmeldet.
+6
iBookG409.02.24 23:01
@finn danke für die Klarstellung. Viele Grüße vom Kollegen aus dem Süden 😉
+3
pentaxian
pentaxian10.02.24 07:33
finn
Als Zöllner bekomme ich bei einigen Begrifflichkeiten echt Schmerzen. Eine Geldbuße wird es in keinem Fall geben, da es sich hier um eine Steuerstraftat nach § 370 (1) Abgabenordnung handelt. Geldbußen gibt es lediglich bei Ordnungswidrigkeiten. Außerdem ist ein Strafverfahren nicht gleichzusetzen mit einem Verwaltungsakt. Die Strafsachenstelle entscheidet hier nicht über einen Verwaltungsakt, sondern den Ausgang des Strafverfahrens. Hier wird es wohl auf einen Strafbefehl hinauslaufen - in empfindlicher Höhe. Dass der Zoll die Vision Pro ein Jahr in Sicherstellung behält, bezweifle ich sehr. Bei kooperativer Gesinnung wird das deutlich schneller ablaufen. Abgesehen davon ist der Zoll eine Bundesbehörde und mit den im Artikel genannten Zuständen in Berlin nichts zu tun. Wichtig ist auch zwischen Einfuhrumsatzsteuer und Zoll zu differenzieren, das wird im Artikel am Ende auch vermischt.

Welch wohltuender Beitrag, Danke dafür! 👍🏼
Und für den Autor: Es gibt keine Einfuhrsteuer.
mine is the last voice that you will ever hear (FGTH)
+5
Quantas10.02.24 18:44
Die MWSt kann man noch verstehen, die Zollgebühren, egal wie der Name, nicht. Damit werden die eigenen Bürger bestraft und zu allem, die Gebühren gehen in vollem Umfang nach Brüssel, EU, wahrscheinlich in die Pensionskasse der EU, die ist nämlich genauso leer wie die BMI hier.
-16
Legoman
Legoman11.02.24 11:07
Quantas
Damit werden die eigenen Bürger bestraft...
Bildung ist wichtig.
Hier ist es mal verständlich zusammengefasst: hansiauland

Weiterführende Erklärung: Wiki
0
Quantas11.02.24 11:28
Na mal erzählen, welche heimische Produkte sollen die Zollgebühren schützen, wenn in jedem der Produkte 99% China steckt. Aber keine Angst, auch das ändert sich, auch die Ersatz Schraube kommt unter den Hammer, wie es die EU will und die Gebühren gehen, wie üblich nach Brüssel. Nur der Aufwand, Kosten, bleiben der Republik erhalten.
-7
Eventus
Eventus11.02.24 12:55
Quantas
Spar dir die Mühe, die überwältigende Mehrheit ist hier sehr staatsgläubig und auch dem Überstaat EU gegenüber naiv wohlwollend gesinnt.

Man könnte über die Gründe vermuten mit Annahmen wie Vaterlandsersatz usw., aber dann wirds noch politischer und unangenehmer und ich finds nicht nötig, hier Leute blosszustellen, nur weil sie halt an die EU glauben …

Soll jeder glauben dürfen, was er will – und selber dafür zahlen müssen.
Live long and prosper! 🖖
-21
Performant8411.02.24 17:41
Quantas
Die MWSt kann man noch verstehen, die Zollgebühren, egal wie der Name, nicht.
Letztere fallen da ja auch nicht an.

"Zoll fällt für Computer wie die Vision Pro hingegen nicht an" schreibt der zitierte und verlinkte Heise-Artikel.
+2
fadenschein12.02.24 08:28
Eventus
Quantas
Spar dir die Mühe, die überwältigende Mehrheit ist hier sehr staatsgläubig ...

Was meinst du denn mit 'staatsgläubig'?
Und inwiefern meinst du das aus den Beiträgen herauszulesen?
+1
Legoman
Legoman12.02.24 09:06
Eventus
Quantas
Spar dir die Mühe, die überwältigende Mehrheit ist hier sehr staatsgläubig und auch dem Überstaat EU gegenüber naiv wohlwollend gesinnt.
Wow, so viel Blödsinn.
Zoll und Mehrwertsteuer gehen nach Brüssel?
Sorry, aber da ist mir jede weitere Diskussion wirklich zu blöd.
+3
Bananenbieger12.02.24 10:40
Quantas
wenn in jedem der Produkte 99% China steckt.

In China finde zwar sehr viel Endfertigung statt, aber der Anteil von chinesischen Komponenten am Gesamtprodukt ist oftmals gar nicht so hoch.

China wird mittlerweile für viele Produkte auch zu teuer. Momentan wandert viel nach Indien oder auch Vietnam.
+2
Eventus
Eventus12.02.24 15:33
fadenschein
Eventus
Quantas
Spar dir die Mühe, die überwältigende Mehrheit ist hier sehr staatsgläubig ...

Was meinst du denn mit 'staatsgläubig'?
Und inwiefern meinst du das aus den Beiträgen herauszulesen?
Weil die Mehrheit hier regelmässig Steuerzahlungen begrüsst und Steuern befürwortet/verteidigt, weil sie sie für sozial und solidarisch halten. Daran kann was dran sein, daran kann man glauben … Ich persönlich halte aber den (deutschen) Staat und auch die EU für sehr ineffiziente Verwalter der notabene zwangsweise einkassierten Gelder der Bürger:innen. Mehr Geld bei denen lassen, die dieses Geld erwirtschaften, fände ich anständiger und im Endeffekt sogar sozialer. Klar brauchts auch Steuern, weil der Staat für ein Umfeld sorgen soll, damit Leistungsfähige auch tatsächlich eine Leistung erbringen und Gewinne erwirtschaften können, aber dabei soll der Staat möglichts schlank und effizient sein – so viel Staat wie nötig, so wenig wie möglich.
Live long and prosper! 🖖
-3
Eventus
Eventus12.02.24 15:35
Legoman
Eventus
Quantas
Spar dir die Mühe, die überwältigende Mehrheit ist hier sehr staatsgläubig und auch dem Überstaat EU gegenüber naiv wohlwollend gesinnt.
Wow, so viel Blödsinn.
Zoll und Mehrwertsteuer gehen nach Brüssel?
Sorry, aber da ist mir jede weitere Diskussion wirklich zu blöd.
Hab ich nicht behauptet! Leg mir bitte keine falschen Aussagen in den Mund.
Live long and prosper! 🖖
-2
fadenschein12.02.24 17:02
Eventus
Weil die Mehrheit hier regelmässig Steuerzahlungen begrüsst und Steuern befürwortet/verteidigt, weil sie sie für sozial und solidarisch halten. ...

Klar brauchts auch Steuern, weil der Staat für ein Umfeld sorgen soll, damit Leistungsfähige auch tatsächlich eine Leistung erbringen und Gewinne erwirtschaften können, ...

Aha verstehe. Der Begriff 'staatsgläubig' war etwas irreführend aus meiner Sicht.
Denn es ist ja zunächst eine unwiderlegbare Tatsache, dass wir uns als Staat organisiert haben. Das hat also nichts mit Glauben zu tun.

Um aber bei deinem Sprachgebrauch zu bleiben: du glaubst ja scheinbar auch an den Staat, denn du schreibst 'klar brauchts Steuern'. Du meinst aber einen Unterschied zwischen dir und anderen wahrzunehmen, indem du unterstellst, dass du einen kritischeren Blick auf die Effizienz des Staats beim Umgang mit Steuergeldern hast, als die Mehrheit der anderen.

Im Gegenständlichen Fall geht es aber doch gar nicht um eine Debatte über die Höhe der staatlichen Steuereinnahmen oder die Effizienz der Verwendung.

Es geht darum, dass es sinnvoll und notwendig ist, sich an geltendes Steuerrecht zu halten und eben keinen strafrechtlich relevanten Betrug bei der Einfuhr von Gütern zu begehen. Meines Erachtens sollte das unstrittig sein - egal wie kritisch du die Effizienz des Staates siehst. Wenn du an der Steuerlast etwas ändern möchtest, hast du die Möglichkeit, dich politisch zu engagieren oder mindestens entsprechende Parteien zu wählen.
+1
Eventus
Eventus13.02.24 04:53
fadenschein
Es geht darum, dass es sinnvoll und notwendig ist, sich an geltendes Steuerrecht zu halten und eben keinen strafrechtlich relevanten Betrug bei der Einfuhr von Gütern zu begehen. Meines Erachtens sollte das unstrittig sein - egal wie kritisch du die Effizienz des Staates siehst. Wenn du an der Steuerlast etwas ändern möchtest, hast du die Möglichkeit, dich politisch zu engagieren oder mindestens entsprechende Parteien zu wählen.
Ja, einverstanden. Ich hatte tatsächlich die Eingangfrage als Frage gemeint und weder als Aufforderung zum zivilen Ungehorsam oder Schmugel, noch als Vorwurf, dass es diese Abgaben gibt.

Mir war tatsächlich nicht klar, dass jemand, der bspw. in Deutschland den Hauptwohnsitz hat, sich nicht entscheiden kann, sein iPhone in bspw. der Schweiz zu kaufen und nur der Schweiz die MWST zu zahlen.

Denn wenn ich bspw. in Deutschland einen Regenschirm kaufe, kann ich den in die Schweiz mitnehmen und dort benutzen. Die Mühe, mir für den Regenschirm am Zoll die (höhere) deutsche MWST zurückerstatten zu lassen und dann «meinem» Staat seine MWST zu zahlen, mache ich mir nicht. Ich zahle also freiwillig a) mehr und b) an einen fremden Staat, in diesem Beispiel Deutschland, weil ich halt meine Gründe hatte, den Schirm in München zu kaufen. Bin ich in diesem Beispiel ein Steuerbetrüger?

Falls es da Betragsgrenzen gibt, folgt die Frage, was, wenn jemandem aus Deutschland in der Schweiz sein iPhone gestohlen wird und er sich notfallmässig einen in der Schweiz kauft? Muss er dann die Schweizer MWST zurückverlangen und dann die deutsche MWST zahlen?
Live long and prosper! 🖖
-2
Der echte Zerwi13.02.24 05:41
Eventus, bevor Du hier in fast jedem Posting rumschwurbelst und vermutest, informiere Dich doch einfach erst mal.

Man kann sich z.B. vor der Ausreise in einem Nicht-EU-Land die dortige MwSt. erstatten lassen kann. Bei der Einfuhr in die EU fällt dann die hiesige MwSt an. Man zahlt also nicht zwangsläufig doppelt.
0
picsnmore.de13.02.24 10:08
marc.hb
iPads und iPhones bekommst du aber wie bereits selbst festgestellt auch hier, womit der Beweis für die Zöllner schwieriger wird.

Nö, ist es nicht... der Zöllner spricht einen begründeten Verdacht aus (z.B. weil die OVP auch im Koffer ist oder keine deutsche SIM-Karte im Gerät, oder welch fadenscheinige Begründung er sonst nennt) und du mußt nachweisen, daß das Gerät korrekt versteuert (MWSt oder EinfuhrumsatzSt) wurde... es geht hier schließlich um Geld, das der Staat von dir zu bekommen hat.
0
fadenschein13.02.24 10:31
Eventus
Ich zahle also freiwillig a) mehr und b) an einen fremden Staat, in diesem Beispiel Deutschland, weil ich halt meine Gründe hatte, den Schirm in München zu kaufen. Bin ich in diesem Beispiel ein Steuerbetrüger?

Falls es da Betragsgrenzen gibt, folgt die Frage, was, wenn jemandem aus Deutschland in der Schweiz sein iPhone gestohlen wird und er sich notfallmässig einen in der Schweiz kauft? Muss er dann die Schweizer MWST zurückverlangen und dann die deutsche MWST zahlen?

Sofern es keine Mindestbeträge gibt, wärst du im genannten Beispiel ein Steuerbetrüger.

Ob du dir irgendetwas notfallmäßig kaufst oder nicht ist mutmaßlich unerheblich. Aus Sicht der Gesellschaft ergibt das Sinn, weil der Verwaltungsaufwand diese Sonderfälle gerecht und zutreffend zu berücksichtigen (was ist ein Notfall?) unwirtschaftlich wäre.
+2
Eventus
Eventus13.02.24 12:56
Der echte Zerwi
Eventus, bevor Du hier in fast jedem Posting rumschwurbelst und vermutest, informiere Dich doch einfach erst mal.

Man kann sich z.B. vor der Ausreise in einem Nicht-EU-Land die dortige MwSt. erstatten lassen kann. Bei der Einfuhr in die EU fällt dann die hiesige MwSt an. Man zahlt also nicht zwangsläufig doppelt.
Danke für deine netten Worte. Ich hab eben gefragt, nicht behauptet! Aber an genauem Verständnis scheints dir so zu mangeln wie an Höflichkeit.

Ich hab zudem nicht behauptet, dass man sich die MWST nicht zurückerstatten lassen kann; meine Frage war und ist nur, ob man das (ab einem gewissen Betrag) sogar muss, um dem «eigenen» Staat die MWST zu zahlen und nicht dem anderen Staat, wo man etwas aus welchen Gründen auch immer erworben hat.
Live long and prosper! 🖖
-1

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