Volle Rundfunkgebühr zukünftig auch für Internet-Nutzer sowie Umkehr der Beweislast
Wie das Online-Magazin Carta berichtet, beraten die Bundesländer derzeit über eine Neuregelung der Rundfunkgebühr, die von der GEZ eingezogen werden soll. Demnach sollen zukünftig auch Internet-Nutzer ohne weiterem Rundfunkgerät zu Vollzahlern werden. Bisher sieht die Regelung vor, dass neuartige Rundfunkgeräte aufgrund des eingeschränkten Angebotes nur die Grundgebühren von momentan 5,76 Euro zahlen müssen. Mit der neuen Regelung würde die Rundfunkgebühr um mehr als 200 Prozent auf 17,98 Euro ansteigen. Doch werden auch andere Gebührenmodelle diskutiert, darunter beispielsweise die Haushaltsabgabe oder eine modifizierte Geräteabgabe mit Pauschalgebühr. Eine sachliche Begründung für eine verminderte Gebühr bei Computern und Smartphones gibt es nach Ansicht des Leiters der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Martin Stadelmaier nicht.
Neben einer Änderung des Gebührenmodells ist auch eine Umkehr der Beweislast geplant, so dass die GEZ nicht mehr nachweisen muss, dass gebührenpflichtige Rundfunkgeräte vorgehalten werden. So sollen stattdessen zukünftig Gebührenzahler nachweisen, dass sie kein Rundfunkgerät besitzen. Wie dies in der praktischen Umsetzung aussehen soll, ist nicht bekannt. Eine Abgabenbefreiung wird wohl letztendlich nur noch aus sozialen Gründen möglich sein. Im Sommer 2010 wollen die Bundesländer über die Neuregelung der Rundfunkgebühr entscheiden, die voraussichtlich 2013 in Kraft treten wird.
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