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Voller Zugriff auch im Ausland: EU beschließt Ende des Geoblocking bei Streaming-Diensten

Das Europäische Parlament hat heute mit großer Mehrheit einen Verordnungsentwurf verabschiedet, der das von vielen Inhalte-Anbietern praktizierte Geoblocking abschaffen soll. Zur Erhaltung der »grenzüberschreitenden Portabilität« von Streaming-Diensten hat dann jeder EU-Bürger das Recht, im EU-Ausland Zugriff auf die gleichen Inhalte wie zu Hause zu haben. Beispielsweise gehörten dann fehlende Filmangebote in der Netflix-Bibliothek bei Urlaubsreisen in Schweden oder Italien der Vergangenheit an.


Die Verordnung kommt drei Monate, nachdem sich die Spitzen von Parlament und Rat informell darüber einig geworden sind (MTN berichtete: ). Sie muss noch formell vom EU-Ministerrat gebilligt werden und tritt 9 Monate nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in allen Mitgliedsstaaten gleichzeitig in Kraft.

Geoblocking
Geoblocking stellt die künstliche Einschränkung eines Online-Angebots auf Grundlage der Position des Kunden dar. Es ist nicht damit zu verwechseln, dass die gleichen Anbieter in verschiedenen Ländern unterschiedliche Inhalte bereitstellen - das bleibt auch in Zukunft erlaubt. Wer allerdings zu Hause bestimmte Bibliotheken bei Amazon Prime, Apple Music, Spotify, Maxdome oder anderen Musik- oder Videostreamingdiensten abrufen kann, muss dies auch in den anderen Ländern der Staatenunion können.

Rechte der Anbieter zur Missbrauchsverhinderung
Von dieser Verpflichtung sind selbstverständlich nur die Anbieter von kostenpflichtigen Angeboten betroffen. Außerdem haben diese das Recht, mittels »geeigneter und angebrachter Maßnahmen« Missbrauch zu verhindern, also zu überprüfen, ob sich ein Nutzer in einem bestimmten Land tatsächlich nur temporär aufhält oder doch dort lebt. Diese Maßnahmen sind in einer Liste erschöpfend aufgezählt: Elektronische Identitätsprüfung, Zahlungsdetails, öffentliche Steuerinformationen, Postadresse und IP-Adresse. Im Sinne der Transparenz hat jeder Anbieter seine Kunden darüber zu informieren, welche Methoden verwendet werden und hat für den besonderen Schutz der genutzten Daten zu sorgen. Leider ist nicht bis ins Kleinste definiert, wo die Grenze zwischen einem temporären und einem dauerhaften Aufenthalt verläuft.

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Kommentare

robiv8
robiv818.05.17 16:24
Endlich!

Und wann ist die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union?
0
subjore18.05.17 16:35
robiv8
Endlich!

Und wann ist die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union?

Naja, das ändert allerdings nicht so viel.
Es würde mehr bringen, wenn sie es schaffen würden die Rechteverwaltung in der EU zu vereinheitlichen.
-1
nopeecee
nopeecee18.05.17 17:13
Warum ist da Eng-Land auf der Karte
Auch in Foren kann man höflich miteinander umgehen
+1
lphilipp
lphilipp18.05.17 17:28
nopeecee
Warum ist da Eng-Land auf der Karte
Weil es noch einige Zeit "Weit-land"-Mitglied ist.
Man muß sich Sisyphos als einen glücklichen Menschen vorstellen! Albert Camus (Il faut imaginer Sisyphe heureux)
+2
Eventus
Eventus18.05.17 17:38
nopeecee
Warum ist da Eng-Land auf der Karte
Slowenien und Kroatien fehlen hingegen.
Live long and prosper! 🖖
+2
B4byf4ce18.05.17 23:30
Sky Go sollte dann auch im Ausland laufen ?
0
rene204
rene20419.05.17 06:55
B4byf4ce
Sky Go sollte dann auch im Ausland laufen ?

Oh, denen wird schon was einfallen, um das zu umgehen und im Ausland zusätzliche Gebühren einzufahren....
Da hab ich keine Sorge.
Gelassenheit und Gesundheit.. ist das wichtigste...
0
Legoman
Legoman21.05.17 07:25
rene204
B4byf4ce
Sky Go sollte dann auch im Ausland laufen ?

Oh, denen wird schon was einfallen, um das zu umgehen und im Ausland zusätzliche Gebühren einzufahren....
Da hab ich keine Sorge.

Vermutlich Definitionsfrage. Es gibt dann kein Geoblocking mehr - sondern "großzügige" Roamingangebote.
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