Voller Zugriff auch im Ausland: EU beschließt Ende des Geoblocking bei Streaming-Diensten
Das Europäische Parlament hat heute mit großer Mehrheit einen Verordnungsentwurf verabschiedet, der das von vielen Inhalte-Anbietern praktizierte Geoblocking abschaffen soll. Zur Erhaltung der »grenzüberschreitenden Portabilität« von Streaming-Diensten hat dann jeder EU-Bürger das Recht, im EU-Ausland Zugriff auf die gleichen Inhalte wie zu Hause zu haben. Beispielsweise gehörten dann fehlende Filmangebote in der Netflix-Bibliothek bei Urlaubsreisen in Schweden oder Italien der Vergangenheit an.
Die Verordnung kommt drei Monate, nachdem sich die Spitzen von Parlament und Rat informell darüber einig geworden sind (MTN berichtete:
). Sie muss noch formell vom EU-Ministerrat gebilligt werden und tritt 9 Monate nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in allen Mitgliedsstaaten gleichzeitig in Kraft.
GeoblockingGeoblocking stellt die künstliche Einschränkung eines Online-Angebots auf Grundlage der Position des Kunden dar. Es ist nicht damit zu verwechseln, dass die gleichen Anbieter in verschiedenen Ländern unterschiedliche Inhalte bereitstellen - das bleibt auch in Zukunft erlaubt. Wer allerdings zu Hause bestimmte Bibliotheken bei Amazon Prime, Apple Music, Spotify, Maxdome oder anderen Musik- oder Videostreamingdiensten abrufen kann, muss dies auch in den anderen Ländern der Staatenunion können.
Rechte der Anbieter zur MissbrauchsverhinderungVon dieser Verpflichtung sind selbstverständlich nur die Anbieter von kostenpflichtigen Angeboten betroffen. Außerdem haben diese das Recht, mittels »geeigneter und angebrachter Maßnahmen« Missbrauch zu verhindern, also zu überprüfen, ob sich ein Nutzer in einem bestimmten Land tatsächlich nur temporär aufhält oder doch dort lebt. Diese Maßnahmen sind in einer Liste erschöpfend aufgezählt: Elektronische Identitätsprüfung, Zahlungsdetails, öffentliche Steuerinformationen, Postadresse und IP-Adresse. Im Sinne der Transparenz hat jeder Anbieter seine Kunden darüber zu informieren, welche Methoden verwendet werden und hat für den besonderen Schutz der genutzten Daten zu sorgen. Leider ist nicht bis ins Kleinste definiert, wo die Grenze zwischen einem temporären und einem dauerhaften Aufenthalt verläuft.
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