Wann Löschanträge bei Google Erfolgsaussichten haben
Ein "Recht auf Vergessen" im Internet gibt es sehr wohl - so das Urteil des EuGH am 13. Mai.
Suchmaschinenbetreiber müssen – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind - Beiträge in den Suchergebnissen ihrer Trefferlisten löschen. Um dies zu erreichen, muss ein entsprechender Antrag auf Löschung und Entfernung personenbezogener Daten gestellt werden.
Doch wie ist die Rechtslage? Wann haben Löschanträge Aussicht auf Erfolg und wie bekommt man seine Daten aus der Suchmaschine entfernt? Rechtsanwalt Tobias Röttger von GGR Rechtsanwälte in Mainz erklärt, worum es im Urteil geht und was die Voraussetzungen und Auswirkungen sind.
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