Warum Apple die Einladung zur EU-Steueranhörung ausschlägt
Die Steuermoral von Apple und anderen international agierenden Unternehmen wurde in den letzten Jahren hinlänglich diskutiert. Längst laufen Bestrebungen hin zu einer Steuerreform, die es den Internet-Konzernen nicht mehr möglich macht, ihre Steuerlast auf legale Weise Richtung Null zu bewegen. Erst kürzlich leistete Apple eine milliardenschwere Steuernachzahlung, die aufgrund unrechtmäßiger Steuerrabatte seitens Irland entrichtet werden musste. Bis zur abschließenden Klärung der Sachlage befinden sich die Gelder auf einem Treuhandkonto.
Am 21. Juni findet eine Anhörung vor dem Europäischen Parlament statt, in der es um besagtes Steuervermeidungsverhalten geht. Apple kündigte jetzt aber an, die Einladung auszuschlagen und keine Unternehmensvertreter zu entsenden. Apples "Senior Director of European Government Affairs", Claire Thwaites, lieferte auch eine
Begründung für die Absage. Solange Apples Widerspruch gegen das Steuerurteil noch verhandelt werde, könne man an keinerlei öffentlichen Anhörungen teilnehmen. Jede dort getätigte Aussage berge sonst das Risiko, schädlichen Einfluss auf die eigentliche Verhandlung zu nehmen.
Apple vertritt weiterhin die Ansicht, sich exakt an geltende Steuergesetzgebung gehalten zu haben. Aus diesem Grund sei es inakzeptabel, rund 16 Milliarden Dollar an Steuern nachzahlen zu müssen. In der Tat gibt es auch von behördlicher Seite keinen Vorwurf wegen Steuerhinterziehung – wohl aber wegen Steuervermeidung und moralisch fragwürdiger Praktiken zur Minimierung der Abgaben. Die Europäische Kommission wiederholte erneut, dass man auf weitere Verfahren verzichten wolle, sobald Apple die geforderten Steuermilliarden entrichte. Solange diese hingegem eingefroren sind und nur auf gesperrten Konten verweilen, gibt es aber keine weitere Bewegung im Verfahren. Wie die Steuerpläne der EU aussehen, mit denen derlei Vorgänge der Vergangenheit angehören sollen, schildert dieser Artikel: