Weitere Millionenstrafe für Apple: Nutzerdaten laut italienischer Behörde zu kommerziellen Zwecken verwendet
Die italienische Wettbewerbsbehörde Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM) fasste Apple bereits in der Vergangenheit nicht gerade mit Samthandschuhen an: So prangerten die Markthüter unter anderem die Marketingversprechen des Unternehmens an, die auf die Wasserfestigkeit ausgewählter iPhone-Modelle verwiesen (siehe
hier). Vor wenigen Tagen verhängte die AGCM eine Strafe über 203 Millionen über Apple und Amazon: Die beiden Unternehmen hätten eine
rechtswidrige Vereinbarung getroffen, welche die Diskriminierung anderer Händler nach sich gezogen habe. Nun belegt die Behörde Apple erneut mit einer Millionenstrafe.
AGCM: Apple versagt Nutzern WiderspruchsmöglichkeitItaliens Kartellamt klärt in einer
Pressemitteilung über die Hintergründe der Geldstrafe auf: Apple und Google müssen jeweils zehn Millionen Euro zahlen, weil beide Konzerne aus Sicht der Behörde Nutzerdaten für werbliche und kommerzielle Zwecke nutzen würden, ohne die Zustimmung der Kunden einzuholen. Im Falle Apples ist der Stein des Anstoßes die Apple-ID: Während diese erstellt wird, erhalte der Nutzer nicht sofort und ausdrücklich einen Hinweis auf die Verwendung aus wirtschaftlichem Interesse. Apple teile dem Anwender lediglich mit, dass damit die User Experience verbessert wird. Folglich gebe es keine Möglichkeit, der Weitergabe der Daten zu kommerziellen Zwecken zu widersprechen.
Behörde führt keine Beispiele für Apples Fehlverhalten anDie AGCM behauptet, Apple nutze die so gewonnenen Daten, um den Verkauf von Produkten über die hauseigenen Plattformen wie den App Store, iTunes Store und Apple Books zu erhöhen. Beispiele oder Beweise für diese Behauptung bleibt die Behörde jedoch schuldig. Tatsächlich sieht Apples Datenschutzrichtlinie die Weiterverarbeitung von Kundendaten nicht für kommerzielle Zwecke vor – nutzt der Konzern die Daten anderweitig, muss er zunächst um Zustimmung bitten. Bei der Strafe war Italiens Wettbewerbsbehörde einmal mehr nicht gerade zaghaft: Der geforderte Betrag entspricht dem Höchstsatz. Eine Stellungnahme von Apple liegt aktuell noch nicht vor.