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Wenn iTunes-Filme aus der Kauf-Historie verschwinden: Apple nimmt Stellung, Fall gelöst

In den vergangenen Tagen verbreitete sich die Geschichte eines kanadischen Kunden rasch über die Sozialen Medien. Angeblich hatte Apple Artikel aus der Kaufhistorie des iTunes Stores gelöscht – während sich frühere Käufe über jene Sektion erneut kostenlos laden ließen, fehlten bei einem Kunden ganz offensichtlich Einträge. Dieser wendete sich an den Kundendienst und erhielt die Antwort, in der Tat seien besagte Artikel nicht mehr verfügbar. Der Grund: Der Content Provider habe die Titel aus dem kanadischen Store gelöscht. Apple arbeite aber mit den Inhalteanbietern zusammen um das Angebot des iTunes Stores kontinuierlich zu verbessern. Beantwortet wurde die Kundenanfrage von einem "Senior Advisor", nachdem sich zunächst ein normaler Kundendienstmitarbeiter damit befasst hatte. Als Wiedergutmachung für die verschwundenen Filme erhielt der Nutzer eine Gutschrift für zwei Mietfilme seiner Wahl.


Aufregung – nach schlechter Antwort des Support
Die Angelegenheit sorgte für Empörung, denn die nun einsetzenden Diskussionen warfen Apple vor, mit falschen Angaben aufzutreten. Wenn es wirklich möglich sei, jederzeit Inhalte aus der Kaufhistorie zu tilgen, so müsse Apple dies klarer kommunizieren. Allerdings zeigte sich rasch, dass die Antwort des Kundendiensts an der Sache vorbeiging – und wie es in Apples Mail-Support leider oft der Fall ist, wenige Stichworte direkt zum Versenden einer vorformulierten Standardantwort führten.

Landeswechsel = Lizenzprobleme
Zwar stimmt es tatsächlich, dass die Nutzungsbedingungen Apple das Recht einräumen, Inhalte aus der Kaufhistorie zu tilgen, in der vorliegenden Sache griff aber ein ganz anderer Umstand. So hatte nicht der Rechteinhaber Filme einfach zurückgezogen, sondern der Kunde seinen Wohnort in ein anderes Land verlagert. Gekauft wurden die Filme in Australien, dann fand der Umzug nach Kanada statt. Lizenzrechte für digitale Inhalte werden aber normalerweise landesspezifisch vergeben, sodass sich der Katalog in den Regionen deutlich unterscheiden kann. Bei Australien und Kanada sind es aber nicht einfach nur andere Länder, sondern komplett andere Regionen, die von unterschiedlichen iTunes-Abteilungen bedient werden.

Kein Löschen, sondern Ausblenden
Somit tilgte Apple nicht die Einkäufe des Kunden, sondern blendete jene Einträge aus, die sich auf australische Versionen der Filme bezogen. Im Falle der erworbenen Filme Cars, Cars 2 und The Grand Budapest Hotel gab es nämlich tatsächlich Varianten für Kanada und solche für Australien – inhaltlich natürlich unverändert, aber mit divergierenden Lizenzen. In Apples Nutzungsbedingungen heißt es, dass beim Länderwechsel "eventuell" manche Inhalte nicht mehr zu laden sind. Dem Kunden zufolge blieben tatsächlich die meisten Einkäufe verfügbar, andere aber nicht – dies zeigt deutlich, wie kompliziert die Rechtevergabe ausfällt.

Dennoch Happy End
Für den Kunden nahm die Geschichte ein gutes Ende – Apples Support schlug ihm einen Workaround vor, um auch ohne eine australische Zahlungsadresse noch einmal die Landeseinstellungen verändern und somit auf alle vorherigen Verkäufe zugreifen zu können. Dessen Fazit lautete: "Ich bin hier wohl tatsächlich in eine Lizenzfalle getappt".

Kommentare

janstolle17.09.18 10:12
Die Handhabung vom Länderwechsel ist bei Apple in der Tat allerdings absolut katastrophal. Ich habe den Großteil meiner Apps auf iOS und macOS mit meiner deutschen Apple ID gekauft, lebe allerdings mittlerweile im vierten EU-Land. Da es keine gute Lösung gibt einfach das Land zu wechseln und meine Käufe zu behalten, bedeutet das, dass ich vier Apple IDs habe und regelmäßig wechseln muss wenn ich mal einen älteren Einkauf installieren will.
Besonders ärgerlich ist das auf dem iPhone, da auch der Music Store an den gleichen Account gebunden ist und die Inhalte dort jedes Mal gelöscht werden.
Es gab mal die Funktion separate Accounts zu verwenden, aber das geht seit ein Paar Jahren nicht mehr.
+1
chill
chill17.09.18 10:18
Dann hätte der T2 Advisor ihm einfach 3 Kaufgutscheine für die 3 Filme geben können. Die Filme sind in Kanada ja auch verfügbar. Und dann hätte er die Filme wieder.

Die Bechtigung und Möglichkeit über die Zahlung der drei Gutscheine hat der Advisor definitiv
MBP M1 256/16 Monterey 12.1 . iPhone 11 128 GB, iOs 15.2
+5
ssb
ssb17.09.18 10:29
janstolle
... Ich habe den Großteil meiner Apps auf iOS und macOS mit meiner deutschen Apple ID gekauft, lebe allerdings mittlerweile im vierten EU-Land. ...
Das wäre für mich ein klarer Fall für die EU Regulierungsbehörden. Einen Artikel, den ich in einem EU-Land gekauft habe, sollte ich in allen EU-Ländern benutzen dürfen und können. Aber damit würde man eine riesige Baustelle auf machen. Es gibt ja nach wie vor Artikel, die man in einem Land kaufen kann, in anderen aber verboten sind.
Diese Aspekte sollten dringend vereinheitlicht werden...

Aber wenigstens bei "virtuellen" Artikeln wie Apps oder Musik, sollte das von der EU gefordert werden, auch wenn es zum Beispiel der GEMA gar nicht gefallen wird.
+9
barabas17.09.18 12:38
Vielleicht sollte man sich mal über ein gänzlich anderes Modell nachdenken.
Mir würde hier eine Dreistufige Lizenz vorschweben, - eine Nationale, eine EU und eine die Weltweit gilt. Preislich abgestuft und bei Bedarf upgradebar.
+1
teorema67
teorema6717.09.18 12:55
barabas
… Preislich abgestuft ...
Wieso? Wenn ich eine CD in DE kaufe, kostet sie auch nicht mehr, wenn ich sie in USA oder Japan abspielen werde.
Rassismus ist, überall Rassismus zu wittern, wo keiner ist, und damit echten Rassismus zu bagatellisieren. (Dieter Nuhr)
+1
barabas17.09.18 14:58
teorema67
barabas
… Preislich abgestuft ...
Wieso? Wenn ich eine CD in DE kaufe, kostet sie auch nicht mehr, wenn ich sie in USA oder Japan abspielen werde.

Bei CDs ja, aber meines Wissens nach waren DVDs (Filme) eigentlich von Anbeginn mit einem Ländercode versehen. Ähnlich scheint es bei Downloads zu sein.
+3
Kovu
Kovu17.09.18 15:59
Ja. Die verdammten Lizenzgeber...
+1
adiga
adiga17.09.18 16:28
barabas
teorema67
barabas
… Preislich abgestuft ...
Wieso? Wenn ich eine CD in DE kaufe, kostet sie auch nicht mehr, wenn ich sie in USA oder Japan abspielen werde.

Bei CDs ja, aber meines Wissens nach waren DVDs (Filme) eigentlich von Anbeginn mit einem Ländercode versehen. Ähnlich scheint es bei Downloads zu sein.
Korrekt. Man kann (konnte) die DVDs / BRs nur auf Playern abspielen, welche den gleichen Regionencode hat.


Im App Store ist es nicht ganz gleich, ist nur so, dass Apps und Filme nicht in jeder Sprache für jeden Markt vorliegen. Das Problem wie der Kanadier hätte ich aber nicht. Habe mehrere IDs, je eine für USA, UK, DE, IT und CH. Da umgehe ich das Problem mit regionsbeschränkten Lizenzen.
0
Mecki
Mecki17.09.18 19:38
teorema67
Wieso? Wenn ich eine CD in DE kaufe, kostet sie auch nicht mehr, wenn ich sie in USA oder Japan abspielen werde.
Bei einer CD hängt die Lizenz am Datenträger. Wer auch immer der Eigentümer dieser CD ist (der physikalischen, silbernen Scheibe), der hat auch die Lizenz den Inhalt zu nutzen und das CD Format kennt keine Regionen.

Das sieht bei DVDs schon anders aus, denn eine in den USA gekaufte DVD muss auf einem deutschen DVD Spieler gar nicht abspielen und tut das in der Regel auch nicht. Zwar hängt auch hier die Lizenz am Datenträger, aber mit der DVD wurde die Welt in Regionen eingeteilt und DVD Player spielen normalerweise nur Datenträger ihrer Region. Die Lizenz, die an einer amerikanischen DVD hängt, erlaubt nur das Abspielen dieser DVD auf DVD Playern mit amerikanischen Regionalcode.

Und das Spiel kannst du natürlich heute bei rein digitalen Inhalten beliebig verfeinern. Ggf. erwirbst du nur eine Lizenz den Inhalt bei dir daheim zu nutzen und schon das Nutzen unterwegs wäre dann ein Lizenzverstoß. Natürlich muss man dir als Kunde vorher genau sagen, wofür du eigentlich zahlst und welche Rechte du damit erwirbst (wodurch sich automatisch ergibt welche nicht), aber das ist auch der Fall, es ließt halt nur niemand die Lizenzvereinbarung, denen er virtuell zustimmt.

Inwiefern das Sinn macht, dass Unternehmen, Verträge, die Wirtschaft und die ganze Welt immer globaler wird, dafür aber Inhalte zunehmend lokaler beschränkt, das darf man ruhig mal hinterfragen. Ich habe nichts gegen Globalisierung, überhaupt nicht, aber dann bitte doch für alle.
+1
ocrho17.09.18 21:25
Der Trick mit dem Download und anschließend das Land zu wechseln ist bekannt. Problematisch ist, dass zur Zeit bei einen Film zwar "Kaufen" im iTunes-Store steht, aber nur der HD-Inhalt lokal als Backup gesichert werden kann. Vom 4K-Inhalt lässt sich zur Zeit kein Backup erstellen, wobei die iTunes-AGB immer genau von dieser Pflicht beim Kunden spricht...
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