Werbe-Tracking: Bundesgerichtshof prüft Apples Marktmacht
Gelten im offiziellen iOS App Store gleiche Regeln für alle, oder räumt Apple seinen eigenen Angeboten zusätzliche Rechte ein? Diese Frage beschäftigt das Bundeskartellamt seit spätestens 2022. Im April 2023 konstatierte es Apple eine „herausragende marktübergreifende Stellung“, wogegen Apple eine Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof einreichte. Am 28. Januar fand eine dreistündige Verhandlung statt, in deren Anschluss der vorsitzende Richter Wolfgang Kirchhoff zu verstehen gab, er sei
geneigt, dem Bundeskartellamt zuzustimmen.
Eine Entscheidung im Sinne des Bundeskartellamts würde intensivere Kontrollen von Apples Gebaren im iOS App Store nach sich ziehen. Wettbewerbswächter müssten im Detail prüfen, ob Apple allen Anbietern gleiche Rechte einräumt. Insbesondere steht die Frage im Raum, ob hauseigene Apps einen Vorteil eingeräumt bekommen, während für alle anderen Anbieter ein strenges Regelwerk gilt. Apples Rechtsvertreter baten das Gericht, europäische Wettbewerbsbehörden zu konsultieren, da Kartellwächter auf EU-Ebene eventuell anders entscheiden könnten. Dafür sahen die Richter allerdings keinen Anlass gegeben. Eine endgültige Entscheidung will der Bundesgerichtshof allerdings erst nach weiteren Verhandlungen treffen.
Ursprung in „App Tracking Transparency“Die kartellrechtliche Untersuchung geht auf Apples Einführung von „
App Tracking Transparency“ (ATT) zurück. Dieses Feature hatte Apple im Mai 2021 mit iOS 14.5 freigeschaltet. Das Regelwerk setzt voraus, dass iOS-Apps eine explizite Erlaubnis für die Datenerfassung zu Werbezwecken (Tracking) vom Anwender einfordern muss. Wenn Nutzer keine Erlaubnis erteilen, soll die App trotzdem nutzbar sein, so Apples Regel. Die meisten Anwender entschieden sich bei dieser Frage gegen ein Tracking, was Apps wie Facebook erhebliche Umsatzeinbußen bescherte.
Gilt Tracking-Regel für alle außer Apple?Am Beschränken von Anwender-Tracking an sich hat das Kartellamt nichts auszusetzen, sondern begrüßt explizit sogar „datenschonende Geschäftsmodelle“. Vielmehr vermuten Wettbewerbsrechtler und Verbraucherschützer, dass Apple dem eigenen Angebot großzügige Ausnahmen einräumt. So zeichnet beispielsweise der App Store selbst umfassend
Nutzeraktivitäten auf und verwendet diese für das eigene Werbenetzwerk. Aus diesem Grund entschloss sich die deutsche Wettbewerbsaufsicht im Jahr 2022, den Konzern näher
unter die Lupe zu nehmen.