Wettbewerbswidrig? EU-Kommission prüft Apples Shazam-Übernahme
Ende letzten Jahres bestätigte Apple, das Unternehmen hinter der bekannten Musikerkennungssoftware Shazam gekauft zu haben (MTN berichtete:
). Natürlich hat jede größere Firmenübernahme Einfluss auf die Marktsituation in den einzelnen Ländern, doch erfüllte der Shazam-Kauf nicht die notwendigen Umsatz-Kriterien, um bei der EU-Kommission gemeldet zu werden.
Nichtsdestotrotz hat die Kommission nun bekannt gegeben, den Fall auf Antrag Österreichs genauer unter die Lupe zu nehmen. Denn Österreich hat andere Mindestkriterien definiert und musste daher von Apple benachrichtigt werden; jedes Mitgliedsland hat die Möglichkeit, einen solchen Fall dann doch noch vor die Wettbewerbskommission zu bringen. Österreich erhielt dabei Unterstützung von Frankreich, Italien, Spanien, Schweden, sowie auch von Norwegen und Island, die zwar keine EU-Mitglieder sind, wohl aber zur Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) gehören.
In der
Pressemitteilung stellt die EU-Kommission die Frage auf, ob Apples Shazam-Übernahme negative Auswirkungen auf den Handel in der Europäischen Wirtschaftszone haben könnte. Leider ging sie nicht darauf ein, welche nachteiligen Effekte sie konkret befürchtet.
Dem üblichen Prozedere folgend wird die EU-Kommission nun innerhalb eines Monats sämtliche Informationen über die Übernahme zusammentragen. Es ist durchaus realistisch, dass der Kauf schon in dieser Phase gutgeheißen wird; bei mehr als 90 Prozent der untersuchten Übernahmen ist dies der Fall. Gibt es dagegen Kritikpunkte, kann Apple diese durch kleinere Anpassungen wie etwa Selbstverpflichtungen ausräumen. Nur wenn all dies nichts hilft, kommt es zur tiefergehenden Untersuchung, die längere Zeit in Anspruch nimmt und in der Regel von Gerichten begleitet wird. Theoretisch wäre ein Verbot der Übernahme möglich, dies ist aber nicht sehr wahrscheinlich. Zum typischen Vorgehen der EU-Kommission siehe dieses Informationsblatt:
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