WhatsApp: Austausch mit Facebook soll verboten werden, deutsche Behörde greift ein
Vor einigen Monaten änderte WhatsApp sowohl die Nutzungsbedingungen als auch die Datenschutzerklärung. Der weltweit größte Messaging-Dienst will künftig den Datenaustausch mit dem Mutterkonzern Facebook und anderen Unternehmen erheblich ausweiten, ein Opt-out soll nicht mehr möglich sein. Darüber hinaus verlangt WhatsApp von den Nutzern die ausdrückliche Zustimmung zu den geänderten Konditionen, um den Service weiter nutzen zu können.
Nutzungsbedingungen rufen Behörde auf den PlanZwar ruderte das Unternehmen kurze Zeit später zurück, entschärfte zumindest in der Europäischen Union die Bedingungen ein wenig und verlängerte die Zustimmungsfrist bis Mitte Mai dieses Jahres. Dennoch kehrten zahlreiche Nutzer dem Messenger den Rücken und stiegen beispielsweise auf Telegram, Threema oder Signal um. Der Vorgang hat jetzt ein zusätzliches Nachspiel, denn er rief unter anderem in Deutschland die Behörden auf den Plan. Johannes Caspar, der hierzulande für alle Unternehmen des Sozialen Netzwerks zuständige Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI), zieht jetzt offiziell gegen die neuen Nutzungsbedingungen zu Felde.
Facebook soll keine Daten erheben dürfenCaspar eröffnete heute ein Dringlichkeitsverfahren gegen Facebook. Seiner Auffassung nach enthalten die neuen WhatsApp-Bestimmungen umfangreiche Passagen, mit denen sich der Dienst selbst und die anderen Facebook-Unternehmen die allgemeine übergreifende Nutzung und Auswertung von Daten genehmigen. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte befürchtet daher laut einer
Pressemitteilung seiner Behörde, dass WhatsApp mit den geänderten Nutzungsbedingungen die bereits bestehenden Austauschmöglichkeiten mit Facebook um die Verwendung für Marketingzwecke und Direktwerbung erweitert. Mit dem Verfahren will die Behörde daher Facebook verbieten, Daten von WhatsApp-Nutzern zu erheben und für eigene Zwecke zu verarbeiten.
Caspar: Nutzer werden nicht hinreichend informiertCaspar geht in diesem Zusammenhang nicht zum ersten Mal gegen WhatsApp und Facebook vor. Bereits vor mehr als vier Jahren untersagte er den Unternehmen den sogenannten Massendatenabgleich. Der Datenschutzbeauftragte hat nach eigenen Angaben nun Grund zu der Annahme, dass die neuen Bestimmungen zum Datenaustausch zwischen den beiden Diensten auf unzulässige Art und Weise durchgesetzt werden sollen. Laut Caspar erfolgt die Zustimmung der Nutzer weder freiwillig noch werden sie hinreichend informiert. Beide Voraussetzungen müssen jedoch erfüllt sein, wenn das Einverständnis der Nutzer rechtlich gültig sein soll. Facebook kann im Rahmen einer Anhörung eine Stellungnahme abgeben, eine Entscheidung in dem Verfahren soll bis 15. Mai fallen.