WhatsApp: Deutsche Behörde untersagt Datenaustausch mit Facebook - Unternehmen ist uneinsichtig
Vor vier Wochen eröffnete Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI), ein Dringlichkeitsverfahren gegen WhatsApp. Grund waren die neuen Nutzungsbedingungen des Messenger-Dienstes, welche einen erweiterten Datenaustausch mit Facebook vorsehen. Anwender wurden in den Apps um Zustimmung ersucht, ohne diese sei eine weitere Nutzung von WhatsApp nicht möglich, so das Unternehmen. Ein Opt-out ist künftig nicht mehr vorgesehen.
Verbot des Datenaustauschs gilt ab sofortEigentlich sollten die neuen Nutzungsbedingungen sowie die entsprechend geänderte Datenschutzerklärung bereits im Februar dieses Jahres in Kraft treten. WhatsApp verschob die Einführung jedoch nach Protesten und der Abwanderung zahlreicher Nutzer auf den 15. Mai. Kurz vor diesem Termin hat Johannes Caspar Facebook im Rahmen des Dringlichkeitsverfahrens per behördlicher Anordnung verboten, personenbezogene Daten des Messenger-Dienstes für eigene Zwecke zu verarbeiten. Der Zuckerberg-Konzern darf diese also nicht für Werbezwecke oder andere eigene Interessen nutzen. Dazu zählen etwa die vom Sozialen Netzwerk vor einiger Zeit neu eingeführte Funktion des Business-Marketings sowie Direktwerbung.
"Rechte und Freiheiten der Nutzer sichern"Der geplante Datenaustausch sowie das Vorgehen von WhatsApp und Facebook stehen nach Auffassung der Hamburger Datenschutzbehörde nicht im Einklang mit den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Es handele sich um ein "Black-Box-Verfahren", so Caspar in einer
Pressemitteilung. Mit der sofort vollziehbaren Anordnung will er die "Rechte und Freiheiten der vielen Millionen Nutzerinnen und Nutzer sichern, die deutschlandweit ihre Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen geben." Die Datenschutzskandale der letzten Jahre zeigten das Ausmaß und die Gefahren, welche von massenhafter Profilbildung ausgehen. Aus rechtlichen Gründen ist die Anordnung der HmbBfDI lediglich drei Monate gültig. Caspar will daher den Europäischen Datenschutzausschuss einschalten, um in dieser Angelegenheit eine dauerhafte Entscheidung auf EU-Ebene zu erreichen.
WhatsApp: Anordnung ist nicht legitimWhatsApp hält die Anordnung der Datenschutzbehörde nicht für legitim. Die Maßnahme basiere auf einem "fundamentalen Missverständnis", erklärte ein Sprecher des Unternehmens gegenüber
Golem. Caspars Verbot des Datenaustauschs mit Facebook werde daher keine Auswirkungen auf die weitere Umsetzung des Updates haben. WhatsApp will also offenbar die geänderten Nutzungsbedingungen wie geplant in Kraft setzen. In einer Hinsicht kommt das Unternehmen den Nutzern allerdings anscheinend entgegen: Wer den neuen Regeln nicht zustimmt, kann den Messenger wohl zumindest vorerst weiter nutzen. Der Hinweis, welcher für diesen Fall die Abschaltung ankündigte, findet sich derzeit nicht mehr auf den Internetseiten des Unternehmens. Zustimmungsunwillige WhatsApp-Nutzer müssen aber möglicherweise zunehmend mit Funktionseinschränkungen rechnen, wie eine
Hilfeseite zeigt.