Wie die EU den Apple-Steuersatz von 0,005 % berechnet hat - Hintergründe zu Apples Tochterfirmen in Irland
Die Apple-Welt diskutiert in diesen Tagen vor allem über eines: die Milliarden-schweren Steuernachforderung der EU-Kommission. Bis zu 13 Milliarden Euro soll Apple dem irischen Fiskus schulden - plus Zinsen über zehn Jahre. Als Grund nennt die EU unzulässige Steuerabsprachen zwischen Irland und Apple, die zu einem effektiven Steuersatz von nur 0,005 Prozent für die in Irland ansässigen Tochterunternehmen führten, die Apples Europazentrale darstellen.
Was die EU verbietet - und was nichtZunächst einmal herrscht bei vielen Interessierten ein Missverständnis darüber, was genau der Kritikpunkt der EU-Kommission rund um Wettbewerbshüterin Margrethe Vestager ist.
- Es geht nicht darum, dass Irland eigene Steuergesetze mit deutlichen Anreizen für Unternehmen verabschiedet.
- Es geht nicht darum, dass Apple über ein Geflecht von Tochterfirmen wie die hier besonders genannten »Apple Sales International« und »Apple Operations Europe« legale Steuervermeidung betreibt.
- Es geht darum, ob nationale Steuergesetzgebung einseitig bestimmten Unternehmen Vorteile gegenüber anderen Unternehmen einräumen. Dies wäre laut EU-Bestimmungen illegal.
Die Frage, ob die EU damit in die Souveränität Irlands eingreift, wie es häufig zu lesen ist, ist also bereits Interpretationssache. Die souveräne Steuergesetzgebung als solche wird nicht hinterfragt, sondern lediglich die nicht EU-konforme Ausführung im Fall Irlands.
Die umstrittenen »Sweetheart Deals«Aber natürlich ist es nicht so einfach, wie sich das im ersten Moment anhört. Selbstverständlich besteht die umstrittene Vereinbarung nicht aus dem Satz »Apple muss nur 0,005 Prozent Steuern zahlen, alle anderen die üblichen 12,5 Prozent«. Stattdessen umfassen die beiden betroffenen irischen Gesetze von 1991 und 2007 lediglich die Möglichkeit, Gewinne innerhalb eines Unternehmens auf eine bestimmte Art zu allozieren (also zu verteilen). Genau dies hat Apple ausgiebig in Anspruch genommen.
So konnten beispielsweise fast alle Gewinne innerhalb der Apple-Tochter »Apple Sales International« in einen Zweig transferiert werden, der in Irland nicht steuerpflichtig war. Nur auf den bescheidenen Rest wurde die übliche irische Unternehmenssteuer fällig. So rechnete EU-Kommissarin Vestager am Beispiel des Jahres 2011 aus, dass von den knapp 13 Milliarden Euro, die das Unternehmen im Jahr 2011 erwirtschaftet hatte, nur etwa 50 Millionen Euro in Irland versteuert wurden. Die resultierenden etwa 10 Millionen Euro Steuergelder entsprechen nur etwa 0,07 Prozent des Gesamtgewinns dar. Im Jahr 2014 sank dieser berechnete, »effektive« Steuersatz auf die vielzitierten 0,005 Prozent.