Wie die EU den Apple-Steuersatz von 0,005 % berechnet hat - Hintergründe zu Apples Tochterfirmen in Irland
Nirgendwo steuerpflichtig: Verwaltungssitz von Apple Sales InternationalEin großer Teil des immensen Apple-Auslandsvermögens liegt bei der Apple-Tochter »Apple Sales International«. Sämtliche Verkäufe von Apple-Produkten in Europa, dem Nahen Osten, Indien und Afrika laufen über das irische Unternehmen. Die großen Gewinne reduzieren sich dabei einerseits - ganz legal - durch Zahlungen an die Mutterfirma Apple in den USA als Gegenleistung für dort geleistete Forschungsarbeiten. Die große Masse der restlichen Gewinne wird aber andererseits zu einem fiktiven Verwaltungssitz (»Head Office«) innerhalb von Apple Sales International alloziert.
Dieses existiert laut EU-Kommission nur auf dem Papier. Weder Standort noch Mitarbeiter eines solchen Verwaltungssitzes gebe es - lediglich die eine oder andere Sitzung des Vorstands, dessen Mitglieder allesamt Vollzeitbeschäftigte bei Apple in Cupertino seien. Die hier getroffenen Entscheidungen betreffen nicht etwa das Hauptgeschäft von Apples Sales International, also den Verkauf, sondern nur Anlageentscheidungen. Da eine Gewinnallokation nach dem Rechtsverständnis der EU der tatsächlichen Erwirtschaftung entsprechen muss, sei die Gewinnzuordnung in diesem Fall unzulässig. Die große Masse des Geldes müsste in denjenigen Teilen von Apple Sales International bleiben, die regulär in Irland besteuert werden.
Genau hier kommt die Interpretation ins Spiel. Denn dem Verständnis von Apple zufolge, ist der ominöse »Head Office« sehr wohl der letztendliche Generator der großen Gewinne und erhielt die Gelder deswegen rechtmäßig zugeteilt. Da der Head Office von den USA aus gelenkt wird, ist er in Irland nicht steuerpflichtig. Da er aber nicht den in den USA angesiedelt und gegründet ist, herrscht auch keine Steuerpflicht in den USA. Somit ist er in der komfortablen Situation, mit seinen riesigen Gewinnen nirgendwo steuerpflichtig zu sein.
Berechnung der SchadenssummeDie von der EU berechneten 13 Milliarden Euro plus Zinsen berücksichtigen alle Gewinne von Apple Sales International zwischen 2003 und 2014 (rückwirkend zehn Jahre seit der Aufnahme des Verfahrens im Jahr 2013 bis zur Änderung der Firmenstruktur im Jahr 2015), abzüglich der regulär abgeführten Gewinne an die Apple-Mutter und der Zinsgewinne aus den Anlageentscheidungen des »Head Office«. Zwar profitierte Apple wie oben geschrieben schon seit 1991 von den Regelungen, aber Nachzahlungen sind rückwirkend nur die genannten zehn Jahre einzufordern.
Apple und Irland haben bereits Berufung gegen die Entscheidung eingelegt und pochen darauf, dass die irischen Steuergesetze für alle Unternehmen gelten, nicht nur für Apple. Gegenüber Anlegern zeigte sich Apple zuversichtlich, dass es zu der angedrohten Milliardenzahlung niemals kommen werde. Mit einer end- und rechtsgültigen Entscheidung ist erst in einigen Jahren zu rechnen.