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Zu kundenfeindlich: Apple muss Rückgabebedingungen entschärfen

Nach deutschem Recht steht jedem Kunden nach einem Online-Kauf ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Natürlich gilt das auch für Apples Online-Store, weswegen Cupertino genaue Vorgaben erarbeitete, unter welchen Bedingungen die Rückabwicklung durchgeführt werde. Der Verbraucherzentrale NRW zufolge waren diese Regelungen allerdings gespickt mit »kundenfeindlichen« Voraussetzungen, weswegen es den großen Konzern abmahnte. Nun hat sich Apple in einer Unterlassungserklärung verpflichtet, diese Bedingungen zu streichen und bereits die AGBs entsprechend geändert.


Regelung zu Originalverpackung und Produktprüfung gestrichen
Anstoß nahmen die Verbraucherschützer etwa an der Bedingung, dass Hardware-Produkte ausschließlich in der Originalverpackung und mit der Originalquittung zurückgeschickt werden dürften. Nach der Entsorgung der Hüllen wären Kunden also faktisch nicht mehr in der Lage gewesen, von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Außerdem behielt sich Apple vor, beim Kauf der sehr preisintensiven Apple Watch Edition vor jeder Rückgabe die Prüfung durch eine Außenstelle auf Unversehrtheit zu verlangen. Beide Regelungen sind in der Neuformulierung ersatzlos gestrichen.


Der Verbraucherzentrale zufolge darf das Widerrufsrecht keine weiteren als die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen enthalten. Deswegen ist auch die Vorgabe, sämtliche Sicherheitsfeatures wie etwa Diebstahlschutz vor der Rücksendung zu deaktivieren, nicht mehr vorhanden. Eine Einschränkung behält sich Apple künftig nur noch bei Käufen in Software-Stores vor, wenn der Kunde vor dem Kauf einer App ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass kein Rückgaberecht besteht. Diese Maßnahme wurde seinerzeit eingeführt, um notorischen App-Probierern Herr zu werden, die übereifrig von ihrem Widerrufsrecht in den ersten 14 Tagen Gebrauch machen wollten. Die neuformulierten Regeln können Sie an dieser Stelle im Detail nachlesen: .

Weitere Maßnahmen
Neben dem Widerrufsrecht beanstandete die Verbraucherzentrale NRW noch weitere Punkte, die nun korrigiert wurden. So dürfe etwa das gesetzliche Gewährleistungsrecht, also die Versicherung des Verkäufers, dass die Ware zum Zeitpunkt des Kaufs frei von Mängeln war, nicht beeinträchtigt werden. Apple nutzte zuletzt die Bedingung, gefundene Fehler müssten »so bald wie möglich« durch den Kunden gemeldet werden, um einen Austausch zu rechtfertigen. Dieser Hinweis ist nun ebenfalls verschwunden. Schließlich und endlich setzte Apple auch die Vorgaben um, dass im Online Store deutlicher auf das Widerrufsrecht hingewiesen wird und dass das Impressum entsprechend überarbeitet wurde.

Weiterführende Links:

Kommentare

Scrembol
Scrembol04.07.17 14:25
Apple ist echt der letzte, dem man an der Stelle Kundenfeindlichkeit vorwerfen kann!

Es versteht sich doch von selbst, dass man Produkte nicht komplett abgenutzt nacch 14 Tagen zurück gibt und es ist doch nicht zu viel verlangt die Verpackung wenigstens für 14 Tage aufzuheben, wenn man sich nicht sicher ist, ob man ein Produkt behalten möchte. Und eine Rechnung braucht man doch auch immer. Was soll das denn?
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-1
Br4No04.07.17 14:32
Scrembol

Soweit ich weis langt in Deutschland auch nur die Quittung eines Kontoauszuges vom Kauf des Gerätes.
So kann zugewiesen werden und Garantie besteht nach wie vor!! Original Quittung brauchst du in dem Fall nicht. (Korrigiert mich wenn dies nicht mehr aktuell ist?)
+1
johnnybpunktone04.07.17 14:39
Sollte keinen Unterschied machen, oder?
Wenn ein gerät ohne Verpackung zurückgeschickt wird, kann Apple doch eine Art Wiedereinlagerungsgebühr erheben (oder würde das keine Zustandsveränderung bedeuten) und von Kaufpreis abziehen.
Insofern didaktisch sinnvoll von Apple, das in die Bedingungen mitaufzunehmen, darf da halt aber trotzdem nicht stehen, außer es würde einen Vorteil für den Käufer bedeuten...
0
F. Flor04.07.17 14:41
Das 14-tägige Widerrufsrecht, was der gemeine Idiot auch als Rückgaberecht interpretiert, gilt ja bekanntlich nur im Online-Handel bzw. im Fernabsatzgeschäft. Was viele vergessen ist, warum es das gibt. Es wurde dazu eingerichtet, dass man sich im Fernabsatzgeschäft das Produkt genauso ansehen kann, wie im Handel vor Ort (In dem das Widerrufsrecht nicht gilt, auch wenn viele das glauben). Der Händler/Verkäufer hat bei Wahrnehmung des Widerrufsrechts ausdrücklich das Recht, eine Mangelabzug bis zu 100% durchzuführen, gemessen an Zustand und Gebrauchsspuren sowie Vollständigkeit der Rücksendung. Da auf der Verpackung auch Seriennummern stehen, welche missbraucht werden können, kann ich gut verstehen, dass Apple (und auch viele andere Hersteller!) auch diese zurück haben möchte. Leider arbeiten bei der Verbraucherzentrale (persönlicher Eindruck nach mehrfachen Besuchen) lediglich Personen, die noch in den elektronischen Öko-90er Jahren rumlaufen. Es wundert mich also nicht, das diese so einen Schwachsinn verzapfen. Auf jeden Fall der Facepalm der Woche.
-1
zornzorro04.07.17 14:45
Also ich hatte ja privat und beruflich schon unzählige Apple-Produkte, wenn da mal was nicht ok war, absolut kein Problem - die beste Nummer war mit nem Cube, der hatte so hässliche Risse, da haben die mir damals den besten Powermac als Entschädigung gegeben, war mir fast schon peinlich.
+3
nacho
nacho04.07.17 14:53
Auch diese kundenfreundlicheren Anpassungen werden Apple nicht ruinieren.
-1
teorema67
teorema6704.07.17 15:31
Scrembol
Apple ist echt der letzte, dem man an der Stelle Kundenfeindlichkeit vorwerfen kann!
Aber echt! Ich frag mich auch, wer auf die Idee kommt, die Verpackung wegzuwerfen und dann den Artikel zurückzugeben. Ein Gerät mit eingeschaltetem Diebstahlschutz zurückzugeben, ist eine ähnlich gute Idee
Rassismus ist, überall Rassismus zu wittern, wo keiner ist, und damit echten Rassismus zu bagatellisieren. (Dieter Nuhr)
+2
jeti
jeti04.07.17 15:49
Anstoß nahmen die Verbraucherschützer etwa an der Bedingung, dass Hardware-Produkte ausschließlich in der Originalverpackung und mit der Originalquittung zurückgeschickt werden dürften..

Halte ich für völlig gerechtfertigt.
Es ist auch jedem zumutbar die Originalverpackung eine gewisse Zeit aufzuheben.
Mache ich ebenfalls je nach Produkt kürzer, oder länger. Nicht mit dem Hintergedanken
es wieder umzutauschen, sondern für den Garantiefall um es ordendlich zurückzusenden.
Ich denke wenn es Originalkarton und sauber verpackt zurückgeht
sieht das Gegenüber das ich pfleglich mit dem Produkt umgegangen bin.
Denke dieses trägt auch zu einer schnellen und unkomplizierten (Rück-)Abwicklung bei.

Nur meine unmaßgebliche Meinung.
+4
SpaceBoy
SpaceBoy04.07.17 16:44
die Zufriedenheit mit dem Apple Support ist ja sehr sehr gut und die Neuregelung wird daran nichts ändern und Apple sicherlich nicht ruinieren, vor allem weil es die Fälle sicherlich die ausnahme als die Regel sind.

Wichtiger für mich wäre mal eine Anpassung der Garantie, 2 Jahre sollten es bei so hochwertigen Geräten schon sein, dann vllt mit AppleCare 4 Jahre... Da hinkt Apple allen anderen (teils Billig-)Herstellern hinterher
+4
iMäck
iMäck04.07.17 17:07
Ich finde auch das es das mindeste ist die Verpackung für mindestens 14 Tage aufzubewahren.

Wie manche Kunden die Artikel behandeln sieht man schön bei Amazon Warehouse und den Artikel Beschreibungen.
Wahnsinn wie manche da mit der Ware umgehen!
Ich hoffe Amazon nimmt denen dafür einen saftigen Betrag ab😎
+2
don.redhorse04.07.17 17:16
natürlich sollte man die Verpackung aufbewahren, keine Frage. Wenn im Gesetzestext aber was anderes steht darf es nicht in den AGBs stehen, in so fern haben sie recht. Aber die Sache mit dem Diebstahlschutz verstehe ich nicht. Wenn ich innerhalb von 14 Tagen ein Gerät zurück gebe muss es doch unverschliessen, und so wieder benutzbar sein. Gebe ich meine Apple ID in einem Telefon ein und sichere es mit einem Kennwort. Wie soll man dieses Gerät denn jemals wieder benutzen? Das Ding ist doch dann mit meinem Acc verdongelt und zwar in der SE, wie soll man die überschreiben? Ist doch gerade Sinn und zweck das das nicht geht. D.h. das Teil ist nur noch als Ersatzteilspender
+2
macusr04.07.17 17:25
Was passiert eigentlich mit zurückgeschickten Geräten?
0
don.redhorse04.07.17 17:29
u.a. Refurbished Store
0
Tirabo04.07.17 23:09
AGB = Allgemeine
Geschäftsbedingungen

AGBs = Allgemeine Geschäftsbedingungens

hihi
0
teorema67
teorema6705.07.17 12:36
Nain, AGB = Allgemeine Geschäftsbedingung

AGBs = Allgemeine Geschäftsbedingungs

Rassismus ist, überall Rassismus zu wittern, wo keiner ist, und damit echten Rassismus zu bagatellisieren. (Dieter Nuhr)
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