Zugriff auf Kennwörter und IP-Adressen vom Bundesrat bestätigt
Die Bundesländer im Bundesrat haben das vom Bundestag eingebrachte Gesetz zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft bestätigt und damit den zeitnahen Zugriff auf dynamische IP-Adressen sowie auf Kennwörter, PINs sowie PUKs freigegeben. Während
für den Zugriff auf IP-Adressen keine richterliche Erlaubnis erforderlich ist, sind die Auflagen bei der Abfrage von Kennwörtern für Internet-Dienste sowie PINs und PUKs schärfer gefasst. Hier entscheidet ein Gericht über den Zugriff, wobei zur Gefahrenabwehr eine gerichtliche Entscheidung auch nachträglich eingeholt werden kann. Anlass für einen Zugriff kann nicht nur die Verfolgung einer Straftat sein, auch Ordnungswidrigkeiten sind als Grund im Gesetzesentwurf ausreichend. In jedem Fall erfolgt der Zugriff nicht automatisiert. Sofern der Zugriff nicht auf richterlicher Grundlage erfolgt und Betroffene nicht anderweitig bereits Kenntnis vom Zugriff haben können, müssen sie im Nachhinein über den Zugriff informiert werden. Die Neuregelung der Bestandsdatenauskunft muss nun vom Bundespräsidenten durch Unterschrift bestätigt werden und tritt anschließend durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
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