iBookstore: Apple geht in Berufung gegen US-Urteil der Kartellbildung
Nachdem ein US-Gericht in New York
im vergangenen September Apple der Kartellbildung mit Verlagen schuldig gesprochen hat, geht Apple nun offiziell in Berufung. Das US-Gericht sah es als erwiesen an, dass Apple im iBookstore mit Preisvorgaben für konkurrierende Angebote den freien Wettbewerb behindert hat. Verlagen war es beispielsweise nicht erlaubt, den Endkundenpreis bei Plattformen wie dem Amazon Kindle unter dem Preis des iBookstore zu legen. Im Gerichtsurteil wurde Apple jegliche Preisbindung im iBookstore für die kommenden fünf Jahre untersagt. Zudem wird bis Ende 2015 in regelmäßigen Abständen eine unabhängige Prüfung durchgeführt.
Letzteres dürfte für Apple der Auslöser sein, nun in Berufung zu gehen. Nachdem im Oktober der US-Staatsanwalt Michael Bromwich zum Kontrolleur ernannt wurde, beschwerte sich Apple bereits wenige Wochen später über die Art und Weise der Kontrolle und die in Rechnung gestellten Kosten. So soll der Stundenlohn des beauftragten Anwalts bei 1.100 US-Dollar zuzüglich Verwaltungsgebühren liegen. Mit dem Berufungsverfahren will Apple nun erreichen, dass keine Prüfung mehr stattfindet. Darüber hinaus vertritt Apple im Gerichtsdokument die Ansicht, mit der Preisbindung für E-Books den Wettbewerb nicht beeinträchtigt zu haben.
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