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iOS 15: Datenzugang nach dem Tod des Nutzers

Zugegeben ein Thema, mit dem man sich am liebsten gar nicht beschäftigen möchte: Was passiert nach meinem Tod mit meinen Besitztümern? Vor zwei Jahren besagte eine Umfrage, dass sich 65 Prozent der deutschen Bürger noch nicht mit dieser Frage befasst haben – wohingegen mehr als 80 Prozent durchaus gerne eine Antwort finden würden. Rechtlich gesehen ist die Situation noch immer unklar, denn es herrschen unterschiedliche Ansichten bezüglich des Vererbens von Daten. Vor allem, wenn Accounts bei Betreibern aus anderen Ländern registriert sind, wird es noch einmal zusätzlich kompliziert. Erschwert wird die Angelegenheit unter anderem auch, da es im Gegensatz zum Erbrecht mit Sachgegenständen keine exakten gesetzlichen Regelungen gibt, wie mit digitalen Besitztümern umzugehen ist.


Einige Urteile weisen den Weg
Ein vielbeachtetes Urteil erfolgte im August 2020: Der III. Zivilsenat des BGH entschied, dass Erben der Zugang zum Facebook-Nutzerkonto zu gewähren ist. Es reiche nicht aus, die gespeicherten Daten per USB-Stick auszuhändigen. Während zahlreiche Netzwerke und Anbieter (Twitter, Facebook, Google) schon länger Funktionen für ein solches Daten-Erbe anboten, fehlte Apple bislang. Dies ändert sich aber im Herbst.

iOS 15 erhält eine Nachlass-Verwaltung
Auch Apple nahm sich der Sache jetzt nämlich an und führt mit iOS 15 eine neue Funktion ein. Der "Digitale Nachlass" soll sich nämlich in Zukunft direkt auf dem Device regeln lassen. Dazu ist es möglich, Nachlass-Kontakte anzugeben, damit diese nach dem eigenen Tod auf die Apple ID sowie auf persönliche Informationen zugreifen können. In der ersten Entwicklerversion aktivierte Apple das "Digital Legacy Program" allerdings noch nicht, Beschreibungen gibt es aber bereits. Vor allem zielt das Feature darauf ab, dass nicht die ganze Fotosammlung eines Verstorbenen verloren geht. Zuvor standen Hinterbliebene vor dem Problem, das iPhone oder iPad nicht mehr entsperren lassen zu können, selbst mit behördlichem Nachweis.

Kommentare

Fucko09.06.21 13:56
Wenn 80 % "gerne eine Antwort finden würden" was ich interpretiere als dass sie das geregelt haben wollen, dann haben sich doch auch mindestens 80% mit der Frage schon befasst und dann können sich nicht 65% nicht damit befasst haben. Oder beziehen sich die 65% eher auf davon betroffene?
Das ergibt für mich alles nicht so richtig Sinn...
+1
holk10009.06.21 14:06
Fucko
Wenn 80 % "gerne eine Antwort finden würden" was ich interpretiere als dass sie das geregelt haben wollen, dann haben sich doch auch mindestens 80% mit der Frage schon befasst und dann können sich nicht 65% nicht damit befasst haben. Oder beziehen sich die 65% eher auf davon betroffene?
Das ergibt für mich alles nicht so richtig Sinn...
Bis zur Umfrage haben sich 65 Prozent nicht damit befasst. Als sie befragt wurden haben (jetzt also „befasst“) haben davon 80 Prozent geantwortet, sie hätten gerne eine Antwort 😏
+7
schaudi
schaudi09.06.21 14:07
Die reine Erklärung „ja ich würde meinen Nachlass gerne regeln“ sagt noch nicht,
dass man sich in irgendeiner Art und Weise auch tatsächlich damit beschäftigt hat. Die zwei Werte sind also getrennt zu betrachten.
Beispiel: „ich möchte gerne lernen Klavier zu spielen.“ sagt nichts darüber aus, ob die dich schon in irgendeiner Art und Weise damit auseinandergesetzt hast. Das wäre erst der Fall wenn du dich wenigstens darüber informiert hast, was dafür notwendig ist. (Musikschule, Anschaffung etc.)
Fucko
Wenn 80 % "gerne eine Antwort finden würden" was ich interpretiere als dass sie das geregelt haben wollen, dann haben sich doch auch mindestens 80% mit der Frage schon befasst und dann können sich nicht 65% nicht damit befasst haben. Oder beziehen sich die 65% eher auf davon betroffene?
Das ergibt für mich alles nicht so richtig Sinn...
Hier persönlichen Slogan eingeben.
0
desko7509.06.21 14:37
Die Zahlen wurden scheinbar falsch wiedergegeben. Wenn man sich die Umfrage anschaut, ein Link dort hin, ist ja angegeben, wird man u.U. schlauer.

2017 waren es noch 80%, die Ihren dig. Nachlass nicht geregelt haben.
2019 waren es nur noch 65%, die ihren dig. Nachlass nicht geregelt haben.

Die Zahl Derer, die es geregelt haben, steigt also.
+2
jokermainz
jokermainz09.06.21 14:46
Als 77-Jähriger befasse ich mich seit längerem mit der Thematik „nach meinen Leben“ und habe natürlich Patienten- und Betreuungsverfügung, Kontovollmachten und Vereinbarungen mit einem Beerdigungsinstitut getroffen.
Über die künftigen Möglichkeiten eines digitalen Nachlasses bin ich sehr froh …
Es gibt nichts, das man nicht lernen könnte ...
+12
Rob
Rob09.06.21 15:18
Das ist schonmal ganz klar ein Schritt in die richtige Richtung.

Aber was ist mit den ganzen gekauften Sachen, Filme, Musik, Serien....???
+1
holk10009.06.21 15:50
Gekaufte Sachen werden nach Erbrecht vererbt.
+4
tranquillity
tranquillity09.06.21 15:55
Bloß kaufst du nicht den Film sondern das Nutzungsrecht. Oder hast du schon einmal versucht, einen bei iTunes gekauften Film weiter zu verkaufen? Geht nicht. Und ich fürchte, das Nutzungsrecht erlischt mit dem Tode und wird nicht weiter vererbt. Bin aber kein Experte.
+3
Fucko09.06.21 16:13
schaudi
Beispiel: „ich möchte gerne lernen Klavier zu spielen.“ sagt nichts darüber aus, ob die dich schon in irgendeiner Art und Weise damit auseinandergesetzt hast. Das wäre erst der Fall wenn du dich wenigstens darüber informiert hast, was dafür notwendig ist. (Musikschule, Anschaffung etc.)

In deiner Welt vielleicht. Ich würde sagen, dass ich mioch damit beschäftigt habe, soba,d ich die Entscheidung getroffen habe, Klavier spielen zu lernen. sonst hätte ich die Entscheidung nicht treffen können. Wie detailliert ich mich damit beschäftigt habe, steht auf einem anderen Blatt. Und ich kann nicht sagen, ich hätte das gerne juristisch aufgearbeitet, wenn ich mich nie damit befasst hätte. Also deine Argumentation ergibt noch weniger Sinn.
0
kiungo
kiungo09.06.21 17:17
jokermainz
Als 77-Jähriger …

Naja, das hat ja nicht unbedingt etwas mit dem Alter zu tun. Im Prinzip kann es jeden jederzeit erwischen. Ich finde, in unserer Gesellschaft wird das Thema Tod viel zu oft verdrängt und tabuisiert.
kiungo - Beratung, Schulung und Service rund um den Mac
+5
gevaugeh09.06.21 20:12
Wir haben einen ähnlichen Ansatz gewählt. Meine Frau und ich nutzen beide Dashlane als Passwort Speicher und jeweils der/die Andere ist der Notfallkontakt des Anderen. Darin inbegriffen ist, dass ich notfalls alle Accounts und Passwörter meiner Frau übernehmen kann und Sie natürlich meine. So wissen wir jedenfalls wo wer Accounts hat und kann auch auf diese zugreifen.
+2
aMacUser
aMacUser09.06.21 21:31
tranquillity
Bloß kaufst du nicht den Film sondern das Nutzungsrecht. Oder hast du schon einmal versucht, einen bei iTunes gekauften Film weiter zu verkaufen? Geht nicht. Und ich fürchte, das Nutzungsrecht erlischt mit dem Tode und wird nicht weiter vererbt. Bin aber kein Experte.
Im besten Fall ist das in dem Kaufvertrag oder den AGB geregelt. Aber wenn nicht, müssten das wohl wieder Gerichte klären.
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teorema67
teorema6710.06.21 07:59
tranquillity
... das Nutzungsrecht erlischt mit dem Tode und wird nicht weiter vererbt ...

Das kommt darauf an. Ein lebenslanges personengebundenes Wohnrecht beispielsweise erlischt mit dem Tod. Meine Lizenz für eine Software kann dagegen von meinem Erben genutzt werden, ich könnte sie ebensogut verkaufen.



gevaugeh
... Meine Frau und ich nutzen beide Dashlane als Passwort Speicher und jeweils der/die Andere ist der Notfallkontakt des Anderen ...

Ganz ähnlich halte ich es auch. Denn selbstverständlich wird der digitale Nachlass, wie in erwähnten Urteil bestätigt, ganz regulär vererbt. Probleme ergeben sich nur dann, wenn der Erbe das Password des Facebook Accounts nicht weiß oder wenn dem berechtigten Erben der Schlüssel für das Schließfach in der Bank fehlt.
Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)
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aMacUser
aMacUser10.06.21 17:59
teorema67
Denn selbstverständlich wird der digitale Nachlass, wie in erwähnten Urteil bestätigt, ganz regulär vererbt.
Der Zugang zu einem Facebook-Account und das digitale Nutzungsrecht an einem Film haben allerdings nichts miteinander zu tun. Daher lässt sich das Urteil nicht darauf anwenden.
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teorema67
teorema6710.06.21 18:20
aMacUser
... das digitale Nutzungsrecht an einem Film ...

Man braucht es nicht komplizierter machen, als es ist. Wenn das digitale Nutzungsrecht an einem Film vererbbar ist, wird es vererbt. Wenn nicht (z. B. weil vertraglich personengebunden), dann nicht.
Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)
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