iOS 15: Datenzugang nach dem Tod des Nutzers
Zugegeben ein Thema, mit dem man sich am liebsten gar nicht beschäftigen möchte: Was passiert nach meinem Tod mit meinen Besitztümern? Vor zwei Jahren besagte eine
Umfrage, dass sich 65 Prozent der deutschen Bürger noch nicht mit dieser Frage befasst haben – wohingegen mehr als 80 Prozent durchaus gerne eine Antwort finden würden. Rechtlich gesehen ist die Situation noch immer unklar, denn es herrschen unterschiedliche Ansichten bezüglich des Vererbens von Daten. Vor allem, wenn Accounts bei Betreibern aus anderen Ländern registriert sind, wird es noch einmal zusätzlich kompliziert. Erschwert wird die Angelegenheit unter anderem auch, da es im Gegensatz zum Erbrecht mit Sachgegenständen keine exakten gesetzlichen Regelungen gibt, wie mit digitalen Besitztümern umzugehen ist.
Einige Urteile weisen den WegEin vielbeachtetes Urteil erfolgte im August 2020: Der III. Zivilsenat des BGH entschied, dass Erben der Zugang zum Facebook-Nutzerkonto zu gewähren ist. Es reiche nicht aus, die gespeicherten Daten per USB-Stick auszuhändigen. Während zahlreiche Netzwerke und Anbieter (Twitter, Facebook, Google) schon länger Funktionen für ein solches Daten-Erbe anboten, fehlte Apple bislang. Dies ändert sich aber im Herbst.
iOS 15 erhält eine Nachlass-VerwaltungAuch Apple nahm sich der Sache jetzt nämlich an und führt mit iOS 15 eine neue Funktion ein. Der "Digitale Nachlass" soll sich nämlich in Zukunft direkt auf dem Device regeln lassen. Dazu ist es möglich, Nachlass-Kontakte anzugeben, damit diese nach dem eigenen Tod auf die Apple ID sowie auf persönliche Informationen zugreifen können. In der ersten Entwicklerversion aktivierte Apple das "Digital Legacy Program" allerdings noch nicht, Beschreibungen gibt es aber bereits. Vor allem zielt das Feature darauf ab, dass nicht die ganze Fotosammlung eines Verstorbenen verloren geht. Zuvor standen Hinterbliebene vor dem Problem, das iPhone oder iPad nicht mehr entsperren lassen zu können, selbst mit behördlichem Nachweis.