iOS & Android: Push-Nachrichten für Ermittlungen eingesetzt – Apple dabei laxer als Google
iPhones und Android-Smartphones sowie iPads und Macs sind in der Lage, Push-Nachrichten zu empfangen. Mit diesen – zumeist sehr kurzen Mitteilungen – weisen Apps oder Webseiten unter anderem auf bestimmte Ereignisse hin, übermitteln Informationen wie etwa Sicherheitscodes oder machen auf neue Inhalte aufmerksam. Apple und Google stellen hierfür auf ihren Servern die entsprechende Infrastruktur bereit, im Falle von Apple laufen die Botschaften über den „Apple Push Notification Service“ (APNS). Diese Systeme wecken offenbar Begehrlichkeiten bei staatlichen Stellen etlicher Länder, die darin eine interessante Datenquelle für Schnüffeleien sehen. Das rief jetzt den US-amerikanischen Senator Ronald L. Wyden auf den Plan: Er informierte das Justizministerium über entsprechende Überwachungspraktiken.
Behörden fordern Herausgabe von Daten zu Push-NachrichtenWyden zufolge fordern diverse ausländische Behörden von Apple und Google immer wieder die Herausgabe von Daten im Zusammenhang mit Push-Nachrichten. In seinem
Schreiben äußert er sich sehr besorgt über diese Praxis. Das Department of Justice solle Apple und Google die Erlaubnis erteilen, ihre Kunden sowie die Öffentlichkeit über die Voraussetzungen für die Erfüllung solcher Anfragen zu informieren, fordert der Senator. US-Gesetze erlegen den Unternehmen nämlich striktes Stillschweigen im Zusammenhang mit staatlichen Auskunftsersuchen auf. Wichtig in diesem Zusammenhang: Es geht sowohl um bestimmte Inhalte als auch Metadaten. Dazu zählen etwa Informationen über das Gerät, an welches eine Push-Nachricht verschickt wurde, sowie Zeitpunkt und Apple-ID oder Google-Konto.
Apple reicht Behördenanordnung, Google verlangt GerichtsbeschlussApple und Google sahen sich durch die Veröffentlichung von Wydens Brief von der Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden. Beide Unternehmen bestätigten, Behördenanfragen im Zusammenhang mit Push-Nachrichten zu erhalten. Unterschiede machen sie der
Washington Post zufolge allerdings, was die Voraussetzungen angeht. Während Google erst nach einem richterlichen Beschluss Auskunft erteilt, reicht Apple bereits die Vorladung („subpoena“) durch eine staatliche Stelle wie Staatsanwaltschaft oder FBI. Das geht aus den kurzfristig aktualisierten „Legal Process Guidelines“ hervor (
PDF-Datei), welche bislang allerdings nur in der für die USA gültigen englischen Fassung vorliegen. Apple will zudem künftig in den regelmäßig erscheinenden Transparenzberichten über Anfragen zu Push-Nachrichten informieren.