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iOS & Android: Push-Nachrichten für Ermittlungen eingesetzt – Apple dabei laxer als Google

iPhones und Android-Smartphones sowie iPads und Macs sind in der Lage, Push-Nachrichten zu empfangen. Mit diesen – zumeist sehr kurzen Mitteilungen – weisen Apps oder Webseiten unter anderem auf bestimmte Ereignisse hin, übermitteln Informationen wie etwa Sicherheitscodes oder machen auf neue Inhalte aufmerksam. Apple und Google stellen hierfür auf ihren Servern die entsprechende Infrastruktur bereit, im Falle von Apple laufen die Botschaften über den „Apple Push Notification Service“ (APNS). Diese Systeme wecken offenbar Begehrlichkeiten bei staatlichen Stellen etlicher Länder, die darin eine interessante Datenquelle für Schnüffeleien sehen. Das rief jetzt den US-amerikanischen Senator Ronald L. Wyden auf den Plan: Er informierte das Justizministerium über entsprechende Überwachungspraktiken.


Behörden fordern Herausgabe von Daten zu Push-Nachrichten
Wyden zufolge fordern diverse ausländische Behörden von Apple und Google immer wieder die Herausgabe von Daten im Zusammenhang mit Push-Nachrichten. In seinem Schreiben äußert er sich sehr besorgt über diese Praxis. Das Department of Justice solle Apple und Google die Erlaubnis erteilen, ihre Kunden sowie die Öffentlichkeit über die Voraussetzungen für die Erfüllung solcher Anfragen zu informieren, fordert der Senator. US-Gesetze erlegen den Unternehmen nämlich striktes Stillschweigen im Zusammenhang mit staatlichen Auskunftsersuchen auf. Wichtig in diesem Zusammenhang: Es geht sowohl um bestimmte Inhalte als auch Metadaten. Dazu zählen etwa Informationen über das Gerät, an welches eine Push-Nachricht verschickt wurde, sowie Zeitpunkt und Apple-ID oder Google-Konto.

Apple reicht Behördenanordnung, Google verlangt Gerichtsbeschluss
Apple und Google sahen sich durch die Veröffentlichung von Wydens Brief von der Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden. Beide Unternehmen bestätigten, Behördenanfragen im Zusammenhang mit Push-Nachrichten zu erhalten. Unterschiede machen sie der Washington Post zufolge allerdings, was die Voraussetzungen angeht. Während Google erst nach einem richterlichen Beschluss Auskunft erteilt, reicht Apple bereits die Vorladung („subpoena“) durch eine staatliche Stelle wie Staatsanwaltschaft oder FBI. Das geht aus den kurzfristig aktualisierten „Legal Process Guidelines“ hervor ( PDF-Datei), welche bislang allerdings nur in der für die USA gültigen englischen Fassung vorliegen. Apple will zudem künftig in den regelmäßig erscheinenden Transparenzberichten über Anfragen zu Push-Nachrichten informieren.

Kommentare

vismed.
vismed.08.12.23 09:16
Tja, wer hätte das gedacht, dass das so viel gescholtene und "Datenschutzkritisierte" Google gerade hier besser abschneidet als Apple. Dieses "Eure Daten sind bei uns sicher", gerede von Apple ist also nur Augenwischerei. Da sollte Apple nachziehen.
+3
Tommy1980
Tommy198008.12.23 09:18
Auch bei Warentest werden die AGB von Google jedes mal besser bewertet als die von Apple. Da ahnt man schon, was hinter der Fassade so wirklich passiert. Mh.
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darkov
darkov08.12.23 09:38
Warum sollte Apple das machen? Entweder sind sie dumm oder sie halten den user für dumm.
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MikeMuc08.12.23 10:51
„Eure Daten“… bisher hab ich nur überall gelesen, das es sich um „Metadaten“ aka Verbindungsdaten (wer mit wem kommuniziert hat) handeln soll, die da weitergegeben wurden. Ist zwar nicht schön, aber am Ende wird auch Google diese Daten hat rausgeben müssen.
Von „echten eigenen“ Daten aus iCloud stand da nirgends was.
Ich werde das Gefühl nicht los, da wird nur grad ein Schuh aufgeblasen. Solche Daten wurden doch schon immer gerne überall erhoben
+2
Apfel
Apfel08.12.23 10:51
Und bei der nächsten EU Forderung zur Öffnung des Appleinperiums springen alle wieder auf, dass man das Apple doch aus Datenschutzgründen nicht zumuten kann.
-1
te-c08.12.23 11:00
Wenn jeder wüsste, welche Daten von wie vielen Unternehmen alle weitergegeben werden... Heißt zwar nicht, dass diese alle personenbezogen sind, aber...
jede Zahlung mit Karte (auch was, wo gekauft wird), jede Anmeldung, jeder Meter, Tracking in Kaufhäusern...
die Liste ist nicht endend.

Allein, was bei Statista.com mit einem Account alles abzugreifen ist, ist Wahnsinn.
Machen wir uns nichts vor. Der Mensch ist heutzutage eine Ware, namens Daten und scheinbar ist nichts mehr Wert als diese.
+2
strateg
strateg08.12.23 15:06
te-c
Wenn jeder wüsste, welche Daten von wie vielen Unternehmen alle weitergegeben werden...

wie zum beispiel die stosszeiten angabe bei google über die besucherzahlen eines ladens — auch live❗️
cuntentientscha, attentivitad, curaschi —
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tranquillity
tranquillity08.12.23 15:07
Hier geht es ja um Daten zur Terror- und Kriminalitätsbekämpfung. Da kann wohl kaum jemand etwas dagegen haben, wenn staatliche Ermittler diese abgreifen (außer natürlich Terroristen und Verbrecher).
-2
strateg
strateg08.12.23 15:31
tranquillity
Hier geht es ja um Daten zur Terror- und Kriminalitätsbekämpfung. Da kann wohl kaum jemand etwas dagegen haben, wenn staatliche Ermittler diese abgreifen (außer natürlich Terroristen und Verbrecher).

so wie die welt schon immer funktionierte & es wird sich nie ändern solange das tier mensch auf diesem planten haust — werden solche daten nicht nur von den guten für das böse benutzt …
cuntentientscha, attentivitad, curaschi —
0
don.redhorse09.12.23 18:21
tranquillity
Hier geht es ja um Daten zur Terror- und Kriminalitätsbekämpfung. Da kann wohl kaum jemand etwas dagegen haben, wenn staatliche Ermittler diese abgreifen (außer natürlich Terroristen und Verbrecher).

Jain. Man darf einem Staat nur das erlauben was nicht bei einem Staatsstreich missbraucht werden kann. Geschichtliches Beispiel. In den Niederlanden wurde zur Zeit des WWII die Religionszugehörigkeit beim Meldeamt auf Karteikarten erfasst. Die Nazis musst nach dem Besetzen des Landes also nur die Karteikarten durchgucken um zu wissen wer Jude ist und wo sie wohnen. In Folge konnten sie sie abholen verschleppen und In Lager stecken.

Was sagt uns das? In wie fern ist es relevant das der Staat weiss welcher Religion ich zugehörig bin?

Thema Strafverfolgung. Ob Google nur auf Gerichtsbeschluss oder auf Anfrage einer Behörde diese Anfragen beantwortet ist mehr oder minder egal. Wenn eine Behörde einen Grund hat diese Daten abzufragen, dann haben sie auch einen Gerichtsbeschluss dafür, dass dauert nicht lange und ist reine Formsache

Zum Thema AGB. In den Google AGB steht ganz klar drin das man als Nutzer eines Google Kontos von Google ausgespäht wird. U.A. stand drin das eMails die via Gmail gehostet werden von Google gelesen und ausgewertet werden. In den Apple AGB steht drin das es nicht getan wird. Die Google AGB schneiden trotzdem besser ab bei der Stiftung Warenschlecht, weil sie es eben erwähnen. Ist schon eine seltsame Sichtweise der Sache. Ich kann mich noch an einem Test der Stiftung über Notebooks erinnern. Da wurde ein iBook mitgetestet und als Punkt zur Abwertung führte die Tatsache das man auf einem PPC603e kein Windows laufen lassen konnte. Das Problem bei der Stiftung Warentest ist sehr häufig das deren Gewichtung nicht transparent ist, bzw. man muss sie sich genau angucken. Im Artikel bzw. auch in den Berichten wird aber erstmal nur die Entwertung angegeben. In der Tabelle sieht man die einzelnen Punkte mit einer Prozentangabe zur Gewichtung, aber es ist ersteinmal nicht wirklich ersichtlich warum genau diese Punkte in die Bewertung zählen. Bei dem o.g. Test fehlte z.B. die Bewertung das man mit dem iBook eine iPod via FireWire bespaßen konnte. Für den einen (Besitzer eines iPods) ist das ein sehr wichtiger Punkt.

Deswegen finde ich alle Tests mit reinen Prozentangaben, Sternen etc. meist als recht schwierig, eine Textauswertung sollte grundsätzlich dabei sein, ist aber halt eher selten so knackig zu platzieren, zudem muss man den Kunden erstmal dazu bringen das ganze Geschreibsel zu lesen. Ich denke diesen Satz hier lesen die wenigsten, viele werden schon weiter oben meines Ergusses aufgehört haben.
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