iOS-Virtualisierung: Apple scheitert erneut mit Copyright-Klage
Apple und das US-amerikanische Unternehmen Corellium verbindet seit knapp vier Jahren eine wechselvolle Geschichte. Letzteres bietet nämlich eine Dienstleistung an, die dem kalifornischen Konzern alles andere als genehm ist: Es stellt seinen Kunden virtualisierte iOS-Umgebungen zur Verfügung (siehe
). Diese laufen auf Corelliums Servern und werden mithilfe eines Browsers angesteuert und bedient. Gedacht sind die virtuellen iPhones nach offiziellen Angaben vornehmlich als Testumgebungen, welche Sicherheitsforschern zum Aufspüren von Schwachstellen im iPhone-Betriebssystem und in den Geräten selbst dienen sollen.
Erste Instanz wies Apples Klage im Dezember 2020 abDie in den virtuellen Maschinen eingesetzten iOS-Versionen bezieht Corellium direkt von Apples Servern, ohne hierfür eine Genehmigung eingeholt zu haben. Apple betrachtet das als Verletzung von Urheberrechten, das Vorgehen ist nach Ansicht des kalifornischen Unternehmens somit illegal. Kurz nach dem Start des Angebots reichte Apple daher eine Copyright-Klage gegen Corellium ein, verlangte die Einstellung des Dienstes, die Löschung aller iOS-Kopien sowie Schadensersatz. Im Dezember 2020 wies das zuständige Gericht in Florida diese Ansinnen allerdings ab. Corellium habe alle erforderlichen Schritte im Hinblick auf eine „Fair Use“-Nutzung unternommen, hieß es damals in der Urteilsbegründung. Acht Monate später schien es zunächst, als hätten sich die beiden Unternehmen außergerichtlich geeinigt, dann ging Apple aber dennoch überraschend in Berufung.
Berufungsverfahren endet ebenfalls mit NiederlageDie Anrufung der höheren Instanz endete für Apple allerdings jetzt mit einer erneuten Niederlage. Der 11th U.S. Circuit of Appeals bescheinigte Corellium ebenfalls, nach Recht und Gesetz vorgegangen zu sein. Das Gericht wies in seiner Entscheidung laut einem Bericht von
Reuters alle Argumente des kalifornischen Konzerns zurück. Das in Delaware ansässige Unternehmen handle nach dem „Fair Use“-Prinzip und mache sich daher durch die Virtualisierung allein keiner Urheberrechtsverletzung schuldig. Bei iOS handle es sich zudem um ein funktionsfähiges Betriebssystem, welches nicht dem Kernbereich des Copyrights unterliege. In dem Urteil heißt es darüber hinaus, dass Apple vor dem Einreichen der Berufung versucht habe, Corellium für 23 Millionen US-Dollar zu übernehmen.
Rechtsstreit zwischen Apple und Corellium geht weiterGanz zu Ende ist der Rechtsstreit zwischen den beiden Kontrahenten aber noch nicht. Die Berufungsinstanz verwies das Verfahren zurück an das zuständige Bezirksgericht. Es soll prüfen, ob die Nutzung von App-Icons und Hintergrundbildern in den virtuellen Maschinen von Corellium eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Apple kann darüber hinaus natürlich auch das jetzige Urteil anfechten und das Verfahren somit weiter betreiben – möglicherweise muss sich irgendwann der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten mit der Angelegenheit befassen.