iPhone 15 und USB-C: EU warnt Apple vor proprietärem Sonderweg
Smartphones und viele andere Geräte, die ab 28. Dezember 2024 in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union neu auf den Markt kommen, müssen sich mithilfe eines USB-C-Anschlusses laden lassen. Die entsprechende Regelung wurde vor knapp einem Jahr beschlossen (siehe
). Apple versuchte zwar lange, die Maßnahme mit diversen Argumenten zu verhindern, blieb aber letztlich erfolglos und muss sich wie alle anderen Hersteller der Vorschrift beugen. Berichten und Leaks zufolge vollzieht das kalifornische Unternehmen diesen Schritt bereits erheblich früher als vorgeschrieben und stattet schon das im Herbst dieses Jahres anstehende iPhone 15 mit einem USB-C-Port aus (siehe
).
Apple will beim iPhone angeblich Sonderweg einschlagenFür Aufsehen sorgten in diesem Zusammenhang jedoch Meldungen, laut denen Apple zumindest im Falle von iPhones einen Sonderweg einschlagen will. Die volle Ladeleistung sowie hohe Geschwindigkeiten bei der Datenübertragung sollen angeblich nur mit von Apple zertifiziertem Zubehör, also etwa USB-C-Kabeln und Netzteilen, zur Verfügung stehen. Hierfür plane das Unternehmen den Einsatz eines speziellen Chips und wolle zudem das „Made for iPhone“-Programm (MFi) wieder aufleben lassen (siehe
). Diese Berichte hat man offensichtlich in Brüssel mit einiger Verärgerung zur Kenntnis genommen – und reagiert jetzt mit einer ausdrücklichen Warnung.
EU-Kommission: Einschränkungen sind unzulässigDie EU-Kommission ist der Auffassung, dass die möglicherweise von Apple geplanten Einschränkungen im Zusammenhang mit dem Ladestandard unzulässig sind. Das habe Thierry Breton, der für die Industrie zuständige Kommissar, dem kalifornischen Unternehmen in einem Schreiben mitgeteilt, berichtet unter anderem
tagesschau.de. Die Behörde warnt Apple darin ausdrücklich davor, bestimmte Funktionen ausschließlich zertifiziertem Zubehör vorzubehalten. „Geräte, die die Anforderungen an das einheitliche Ladegerät nicht erfüllen, werden auf dem EU-Markt nicht zugelassen“, zitiert die Nachrichtenwebseite aus dem Brief. Das sei dem Konzern bereits bei einem Treffen im März dieses Jahres mitgeteilt worden. Die EU-Kommission erstellt bis Herbst zum einheitlichen Ladeanschluss einen Leitfaden, der die „einheitliche Auslegung der Rechtsvorschriften" sicherstellen soll.
Richtlinie schreibt Stecker und Ladeprotokoll vorApple hat sich bislang nicht zum Schreiben des EU-Kommissars geäußert; gleiches gilt für die früheren Berichte über mögliche Beschränkungen des USB-Ports. Sollte das Unternehmen derartige Pläne tatsächlich hegen, begäbe es sich unter Umständen rechtlich auf sehr dünnes Eis. Die EU-Richtlinie schreibt nämlich – anders als vielfach angenommen – nicht nur die Art des Steckers, sondern auch die verbindlich zu nutzenden Ladeprotokolle vor. Laut Anhang A (
PDF-Datei) müssen Geräte, welche mit mehr als 5 Volt oder mindestens 15 Watt aufladbar sind, zwingend USB Power Delivery unterstützen.