iPhone-Drosselung: Apple soll auch in Europa zur Kasse gebeten werden
Apple droht eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung wegen der Drosselung alternder iPhones. Der kalifornische Konzern hatte im Jahr 2017 mit iOS 10.2.1 das Energiemanagement der Smartphones verändert: Die Geräte reduzierten ihre Rechenleistung, wenn der Zustand der Akkuzellen sich verschlechterte. Allerdings teilte Apple den Nutzern diese Maßnahme nicht mit, was in den Vereinigten Staaten zu einer Sammelklage führte.
Vergleich ruft Europäer auf den PlanDas Verfahren in den USA geht aller Wahrscheinlichkeit bis Ende des Jahres mit einem Vergleich zu Ende, welcher Apple bis zu 500 Millionen US-Dollar kosten könnte. Ein Bundesbezirksgericht in Kalifornien segnete die Vereinbarung bereits vorläufig ab, jeder US-amerikanische Besitzer eines iPhone 6, 6 Plus, 6s, 6s Plus, 7, 7 Plus oder SE (2016) erhält daher voraussichtlich eine Entschädigung in Höhe von 25 US-Dollar. Dieser Erfolg der Kläger ruft nun auch in Europa mehrere Verbraucherschutzorganisationen auf den Plan. Sie forderten Apple jetzt auf, von der Drosselung betroffenen europäischen iPhone-Eignern ebenfalls Schadensersatz zu zahlen.
Abmahnung an Apple geschicktDie in der Gruppe
Euroconsumers zusammengeschlossenen Organisationen Test Achats (Belgien), OCU (Spanien), Deco-Proteste (Portugal) und AltroConsumo (Italien) sowie Proteste aus Brasilien haben Apple eine Abmahnung (
PDF-Datei) zukommen lassen. Darin fordern sie den iPhone-Konzern zu einer Zahlung in Höhe von 60 Euro für jedes betroffene Gerät auf. Nach Ansicht der Verbraucherschützer hat Apple mit der Änderung des Akkumanagements in iOS 10.2.1 nicht nur die Leistung der iPhones reduziert, sondern auch die Lebensdauer des Energiespeichers künstlich herabgesetzt. Sie werfen Apple daher vor, mit geplanter Obsoleszenz dafür sorgen zu wollen, dass die Geräte vorzeitig ersetzt werden, und so mehr Geräte verkaufen zu können.
Zwei Wochen Zeit für Erfüllung der ForderungIn ihrem Schreiben nehmen die europäischen Verbraucherschützer ausdrücklich Bezug auf den in den Vereinigten Staaten ausgehandelten Vergleich. Euroconsumers gibt Apple zwei Wochen Zeit, auf die Abmahnung zu reagieren. Sollte das Unternehmen bis zum Ablauf der Frist die gestellten Forderungen nicht erfüllen, will die Organisation weitere rechtliche Schritte einleiten, also voraussichtlich den iPhone-Konzern auf Unterlassung und gegebenenfalls Schadensersatz verklagen.