iPhone-Entscheidung am Montag
Wie ad-hoc news berichtet,
wird das Gericht zum Fall T-Mobile vs. Vodafone nächsten Montag eine Entscheidung verkünden. Beide Kontrahenten konnten sich heute in Hamburg nicht einigen. Die Anwälte von T-Mobile gaben aber zu, man wolle die Simlock-Sperre grundsätzlich nach Ablauf der Zweijahresverträge aufheben. Die Verhandlung sei, laut Spiegel, teilweise "so spannend wie ein Krimi" gewesen. Man sei in der knapp zweistündigen Verhandlung über eineinhalb Stunden detailliert der Frage nachgegangen, ob T-Mobile mit den Exklusivverträgen geltendes Recht verletze oder nicht.
Vodafone hatte mit einer einstweiligen Verfügung erzwungen, dass T-Mobile das iPhone ohne Simlock anbieten muss - seit knapp 2 Wochen ist eine entsperrte Variante in Deutschland für 999 € auf dem Markt.
Vodafone hat heute erklärt, man wolle die Entscheidung des Gerichts am kommenden Montag akzeptieren. Ein weiteres juristisches Tauziehen ist somit ausgeschlossen, auch wenn Vodafone verlieren sollte.
Weitere Details: T-Mobile-Anwalt Wissmann bezeichnete das iPhone-Vertriebsmodell als "verbraucherfreundliche Konstruktion". Das, was das Produkt ausmache, funktioniere im Netz des Antragsgegners nicht.
T-Mobile versicherte an Eides statt, man beziehe das iPhone zu einem Preis von Apple, der mehrere hundert Euro über den 399 € liege, für die T-Mobile das Telefon verkauft. Es handele sich beim iPhone damit um ein subventioniertes Telefon, für das ein Zweijahresvertrag handelsüblich und zulässig sei.
Vodafone sieht das naturgemäß anders: es sei definitiv in keiner Weise subventioniert, sondern es handele sich um eine willkürliche Preisgestaltung, so Vodafone-Anwalt Pross. Als Kunde werde man vertraglich und technisch von zwei Seiten in die Zange genommen und für zwei Jahre geknebelt. Er unterstrich nochmals, man wolle das iPhone nicht anbieten, aber rechtlich klären, ob Telefonhersteller mit Mobilfunkunternehmen Exklusivverträge abschließen könnten.
Der Richter betonte, die Frage, die sich stelle, sei, ob der Vertrag so ausgestaltet ist, dass er den Wettbewerb einschränkt oder verfälscht.
Dem Ausgang des Verfahrens werde inzwischen auch international Bedeutung zugemessen. Er sei von der Europäischen Kommission zu dem Verfahren angerufen worden. Der Streitwert wurde von einer halben Million Euro auf jetzt 2 Mio € erhöht.
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