iPhone-Garantie und -Gewährleistung nur im Land des Erwerbs
Wenn es um die Garantiebedingungen des iPhone geht, sollten insbesondere Käufer eines iPhones im Ausland diese genauer unter die Lupe nehmen. Wie Georg Albrecht von Apple Deutschland bestätigt hat,
gelten sowohl Garantie als auch Gewährleistung nämlich nur in dem Land, in dem das iPhone auch gekauft wurde. Dies ist selbst dann der Fall, wenn der zusätzliche AppleCare Protection Plan für das iPhone in einem anderen Land erworben wurde. Wird das iPhone also beispielsweise in Italien gekauft, muss sich der iPhone-Käufer im Fall von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen auch an Apple Italien bzw. dem dortigen Verkäufer wenden. Dabei ist zwischen Garantie und Gewährleistung zu unterscheiden. Die Garantie wird von Apple eingeräumt und kann durch AppleCare von einem auf zwei Jahre verlängert werden. Die Gewährleistung dagegen erfolgt durch den Verkäufer, was beim iPhone in den meisten Fällen ein Mobilfunknetz-Betreiber sein wird. Insofern sollte genau kalkuliert werden, ob sich der Erwerb eines iPhones im Ausland tatsächlich lohnt, wenn im Garantiefall die Versand- bzw. Reisekosten selbst zu tragen sind. Übrigens bestätigte Georg Albrecht auch, dass Apples offizielle Schreibweise des neuen iPhone 3GS nun ohne Leerzeichen zwischen G und S erfolgt, womit auch die Suche im Internet leichter fallen sollte.
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