iPhone-Reparaturen: Apples Vertragsbedingungen angeblich "übergriffig und erdrückend"
Apples bislang lediglich in den Vereinigten Staaten verfügbares Programm zur Zertifizierung von unabhängigen Reparaturdienstleistern sorgt bei diesen für Unmut. Um vom kalifornischen Konzern mit Ersatzteilen, speziellen Werkzeugen und Handbüchern beliefert zu werden, müssen sie Verträge abschließen, welche Apple weitgehende Rechte einräumen, und das weit über das mögliche Ende der Geschäftsbeziehung hinaus.
Apple will unangekündigt kontrollierenDie Teilnehmer am "Independent Repair Provider Program" müssen sich unter anderem verpflichten, ausschließlich Original-Ersatzteile von Apple in ihren Betrieben vorzuhalten. Das geht aus Unterlagen hervor, welche
Motherboard vorliegen. Der iPhone-Konzern räumt sich in diesem Zusammenhang das vertragliche Recht ein, unangekündigte Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Klausel zu überprüfen. Bei Verstößen werden Strafzahlungen fällig, darüber hinaus darf Apple den Verträgen zufolge in den Werkstätten gefundene nicht näher spezifizierte "verbotene Ersatzteile" beschlagnahmen. Diese sehr allgemein formulierte Klausel stellt viele Dienstleister vor erhebliche Probleme, da sie in aller Regel neben iPhones auch andere Smartphones reparieren. Zudem sind derartige Inspektionen auch noch bis zu fünf Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung möglich.
Daten der Kunden gehen an AppleWeitere Klauseln erregen ebenfalls Unmut. So müssen Kunden, die einen zertifizierten unabhängigen Reparaturservice in Anspruch nehmen, eine spezielle Vereinbarung unterschreiben. In dieser versichern sie, sich darüber im Klaren zu sein, dass der Service nicht von Apple durchgeführt wird und der kalifornische Konzern keine Garantie auf die Reparatur gewährt. Außerdem müssen die Reparaturdienstleister die Kontaktdaten aller Kunden an Apple übermitteln, insbesondere Namen, Anschriften und Telefonnummern.
"Übergriffig und erdrückend"Von Motherboard befragte Juristen bezeichneten Apples Vertragsbedingungen als "übergriffig" und "erdrückend". Kit Walsh, ein für die Electronic Frontier Foundation tätiger Anwalt sagte, Apple räume sich in den Kontrakten das Recht ein, potenziell existenzgefährdende Geldstrafen zu verhängen. Serviceunternehmen, die neben iPhones auch andere Smartphones reparieren, sollten sich über das Risiko im Klaren sein, welches sie bei einem Vertragsabschluss mit Apple eingingen. Das kalifornische Unternehmen wollte sich nicht zu den detaillierten Bedingungen äußern. Man sei aber mit allen Beteiligten im Gespräch und werde die Formulierungen gegebenenfalls anpassen. In Deutschland bietet Apple bislang kein Zertifizierungsprogramm für unabhängige Reparaturbetriebe an.