iPhone-„Throttlegate“: Kanadische Apple-Kunden dürfen sich über bis zu 150 Dollar freuen
Im Jahre 2018 keimte der Verdacht auf, der iPhone-Konzern habe heimlich die Leistung bestimmter iPhone-Modelle gedrosselt, um Akkuproblemen Herr zu werden. Apple gab bekannt, im Fall von „chemisch gealterten“ Akkus das Gerät im Bedarfsfall zu drosseln und wollte so eine unerwartete Abschaltung der iPhones verhindern. Mit iOS 10.2.1 führte das Unternehmen dazu ein Energieverwaltungssystem ein, erwähnte die Neuerungen allerdings nicht in den Versionshinweisen des Updates. Die Änderung bewirkte einen medialen Aufschrei, worauf sich Cupertino öffentlich entschuldigte – für die mangelnde Transparenz in der Kommunikation mit den Kunden. Ebenso senkte man den Preis des Akkutauschs für kurze Zeit auf 29 US-Dollar. All das nützte jedoch wenig, weswegen man einer Sammelklage entgegenblicken musste.
Apple weist Schuld zurück – und nimmt Vergleich anWie
CBC News berichtet, hat ein Gericht in British Columbia am gestrigen Tag dem von Apple angestrebten Vergleich um die Affäre zur Akku-Drosselung zugestimmt. Die Debatte liegt immerhin schon sechs Jahre zurück. In Cupertino erklärte man sich bereit, bis zu 14,4 Millionen kanadische Dollar (CAD) an kanadische Bürger zu zahlen, um die Sammelklage beizulegen. Das Resultat der langwierigen Verhandlung sieht nun vor, dass jeder Betroffene, der eine Klage einreicht, eine Entschädigungszahlung in einer Höhe zwischen 17,50 und 150 CAD erhält. Die genaue Summe hängt im Wesentlichen von der Gesamtzahl der eingereichten Klagen ab. Hierzu habe man eine Vergleichswebseite eingerichtet, auf welcher Betroffene in einem vereinfachten Verfahren ihre Ansprüche geltend machen können. Apple bestreitet in der Klage die Vorwürfe und der Vergleich darf daher nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden. Man wägte ab und gelangte zum Ergebnis, somit Zeit und Kosten für weitere Verhandlungen einzusparen.
Wer ist betroffen?Ein genauer Zeitrahmen steht zwar derzeit noch nicht fest, doch darf sich jeder derzeitige oder frühere Bewohner Kanadas mit Ausnahme derer, die aus Quebec stammen, zur Gruppe der Sammelkläger zählen. Voraussetzung ist der Erwerb eines betroffenen iPhone-Modells im Zeitraum vor dem 21. Dezember 2017. Hierzu zählen das iPhone 6, iPhone 6 Plus, iPhone 6s, iPhone 6s Plus oder ein iPhone SE mit installiertem sowie heruntergeladenem iOS 10.2.1 oder einer höheren Versionsstufe oder ein iPhone 7 oder iPhone 7 Plus mit installiertem oder heruntergeladenem iOS 11.2 oder höher. Deren Identität muss mit der entsprechenden einzigartigen IMEI-Nummer nachgewiesen werden.