iPhone: Verkaufsverbot tritt in Deutschland nach Sicherheitsleistung von Qualcomm in Kraft
Kurz vor Weihnachten
fällte das Landgericht München ein Urteil im langen Streit zwischen Apple und Qualcomm: Das Gericht sah Patente von Qualcomm verletzt und gegen eine Sicherheitsleistung seitens Qualcomm von 1,34 Milliarden Euro ist das Urteil vorläufig vollstreckbar – betroffene iPhone-Modelle dürfen daraufhin in Deutschland nicht mehr verkauft werden.
Qualcomm hinterlegte nun Wertpapiere in der geforderten Höhe als Sicherheitsleistung – somit ist das Verkaufsverbot nun in Deutschland in Kraft getreten. Betroffen von diesem Verbot ist das iPhone 7, 8 und X – zumindest das iPhone 7 und 8 bietet Apple derzeit noch in Deutschland als günstigere Alternative zum Verkauf an. Neuere Baureihen, wie das iPhone XS, XS Max und XR, sind von dem Verkaufsverbot nicht betroffen.
Noch ist nicht ganz klar, wie das Urteil auszulegen ist: Apple geht derzeit davon aus, dass das Verkaufsverbot nur die 15 Apple Stores in Deutschland betrifft. Qualcomm hingegen fordert, dass Apple diese Modelle in Deutschland auch nicht mehr über Händler wie zum Beispiel die Telekom anbieten darf.
Aktualisierung: Apple hat soeben die Bestellmöglichkeit auf der Apple-Webseite deaktiviert – das iPhone 7 und 8 können weder Online bestellt noch für eine Store-Abholung reserviert werden: