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iPhone: Verkaufsverbot tritt in Deutschland nach Sicherheitsleistung von Qualcomm in Kraft

Kurz vor Weihnachten fällte das Landgericht München ein Urteil im langen Streit zwischen Apple und Qualcomm: Das Gericht sah Patente von Qualcomm verletzt und gegen eine Sicherheitsleistung seitens Qualcomm von 1,34 Milliarden Euro ist das Urteil vorläufig vollstreckbar – betroffene iPhone-Modelle dürfen daraufhin in Deutschland nicht mehr verkauft werden.


Qualcomm hinterlegte nun Wertpapiere in der geforderten Höhe als Sicherheitsleistung – somit ist das Verkaufsverbot nun in Deutschland in Kraft getreten. Betroffen von diesem Verbot ist das iPhone 7, 8 und X – zumindest das iPhone 7 und 8 bietet Apple derzeit noch in Deutschland als günstigere Alternative zum Verkauf an. Neuere Baureihen, wie das iPhone XS, XS Max und XR, sind von dem Verkaufsverbot nicht betroffen.


Noch ist nicht ganz klar, wie das Urteil auszulegen ist: Apple geht derzeit davon aus, dass das Verkaufsverbot nur die 15 Apple Stores in Deutschland betrifft. Qualcomm hingegen fordert, dass Apple diese Modelle in Deutschland auch nicht mehr über Händler wie zum Beispiel die Telekom anbieten darf.

Aktualisierung: Apple hat soeben die Bestellmöglichkeit auf der Apple-Webseite deaktiviert – das iPhone 7 und 8 können weder Online bestellt noch für eine Store-Abholung reserviert werden:

Kommentare

Lefteous
Lefteous03.01.19 16:54
Ich denke Apple wird es irgendwo freuen. Jetzt müssen die Kunden, wenn sie denn ein iPhone haben wollen die neuen teuren Dinger kaufen
-3
Paddy259003.01.19 16:58
Es ist schon lustig, dass das iPhone in Deutschland nicht mehr verkauft werden darf, während alle Androiden, die an sich einzig vom ersten iPhone abgeschaut sind, munter vertrieben werden dürfen...
+3
willchen03.01.19 16:58
Lefteous
Ich denke Apple wird es irgendwo freuen. Jetzt müssen die Kunden, wenn sie denn ein iPhone haben wollen die neuen teuren Dinger kaufen

Saublöder Kommentar!
+4
iMatthew03.01.19 17:02
Ja was soll ich jetzt glauben? Als ich kurz vor weihnachten im Applestore in Hamburg mein neues iPhone 8 kaufte, sprach ich zwei Verkäufer nacheinander und unabhängig von einander auf dieses Thema an. Dort sagten mir beide Verkäufer, man wüsste von nichts und das seien quasi (Fake)Nachrichten die "irgendwo" aufgeschnappt und von den Medien groß gemacht worden...

Ich war etwas am zweifeln, weil ich nicht weiss/wusste, was denn mit meinem 8er ist wenn es irgendwann, aber in naher Zeit, Ersatzteile benötigt aber diese Serie gar nicht mehr Verkauft/Hergestellt wird.

Ich habe den Verkäufern bei Apple mal vertraut, bin aber doch unsicher, ob die das aus strategischen Gründen nicht einfach verschwiegen haben...?!?
ABC
-1
Lefteous
Lefteous03.01.19 17:08
willchen
Lefteous
Ich denke Apple wird es irgendwo freuen. Jetzt müssen die Kunden, wenn sie denn ein iPhone haben wollen die neuen teuren Dinger kaufen
Saublöder Kommentar!
Gern geschehen - war auch so gemeint.
-2
Raziel103.01.19 17:13
iMatthew

Familienmitglieder waren eine Woche vor Weihnachten in einem deutschen Apple Store wo die Produkte nicht mehr angeboten wurden und auf Nachfrage direkt gesagt wurde das es am Verkaufsverbot liegt
+3
MikeMuc03.01.19 17:14
iMatthew
Die haben dir genau das gesagt was ihnen für solche Fragen aufgetragen wurde zu sagen.
Die wirkliche Wahrheit wirst du von einem Verkäufer übrigens nie erfahren.

Aber was ich erstaunlich finde: Was sind das denn für „Wertpapiere“? Aktien werden es ja wohl kaum sein. Was ist da für solche Fälle geeignet?
+2
Stefan S.
Stefan S.03.01.19 17:27
MikeMuc
Was sind das denn für „Wertpapiere“? Aktien werden es ja wohl kaum sein. Was ist da für solche Fälle geeignet?
Doch, doch, Apple-Aktien, was sonst?
+2
Maniacintosh
Maniacintosh03.01.19 17:39
MikeMuc

Anleihen vielleicht?
0
Warp03.01.19 17:47
Ist jetzt den Appleläden ausserhalb Deutschlands aber innerhalb von Europa verboten die nach Deutschland zu verkaufen/liefern? Sprich könnte man z. B. im österreicherischen Store kaufen?
0
bauerkarli
bauerkarli03.01.19 17:51
Es war klar das es so kommt. Apple sollte ich ganz aus dem Smartphone Geschäft zurückziehen. Dann wären alle Apple Hasser endlich zufrieden.
"Qual" Comm? An diesen Laden wird sich in wenigen Jahren Niemand mehr erinnern, es ei denn man spricht über den Untergang von Apples Telefonsparte. Und wir Deutschen können stolz darauf sein das ein deutsche Gericht für so viel Gerechtigkeit gesorgt hat
-10
andreas6303.01.19 18:02
Ach was, Qualcomm hat doch nicht dsa Ziel Apple zu schaden, es möchte nur das Geld für die verletzten Patente. Nur wenn Apple schlicht zu blöde ist - oder einfach falsch Riskos abwägt und sich auf den Verlaufstop eingelassen hat kommt der Schaden zum tragen. Würde Apple einfach zahlen ODER beweisen dass es die Patente nicht verletzt hat wäre doch alles gut. Dass Apple für den Beweis alles richtig gemacht zu haben evtl. "Geheimnisse" seiner Entwicklung preisgeben muss kann nicht das Problem des zurecht Klagenden sein. Statt sich auf so ein Wagnis einzulassen hätte Apple das vorher abbiegen können und einfach zahlen. Und das am Ende gesparte Geld in neue MacPros stecken können. Als Apple Fan ist es einem doch langsam voll peinlich, dass Apple zur Zeit keine Profi-Workstations mehr anbietet.
+3
iMatthew03.01.19 18:19
Komm gerade aus dem Applestore, der hier um die Ecke ist.
Also online kann man nicht mehr reservieren, aber im Store sind sie noch. Die Verkäufer + der Manager wissen nur von dem Konflikt, aber sind "nicht up to date"...
Soll morgen noch mal fragen :- ) Solange werden die Dinger da weiterverkauft.....
ABC
+3
Frost03.01.19 18:54
Raziel1
iMatthewFamilienmitglieder waren eine Woche vor Weihnachten in einem deutschen Apple Store wo die Produkte nicht mehr angeboten wurden

Also in Frankfurt (Fressgass nicht MTZ) lagen die iPhone Modelle
um die es hier geht am 22.12 noch im Apple Store in der Auslage.
+1
uni.solo03.01.19 22:26
andreas63
Ach was, Qualcomm hat doch nicht dsa Ziel Apple zu schaden, es möchte nur das Geld für die verletzten Patente. Nur wenn Apple schlicht zu blöde ist - oder einfach falsch Riskos abwägt und sich auf den Verlaufstop eingelassen hat kommt der Schaden zum tragen. Würde Apple einfach zahlen ODER beweisen dass es die Patente nicht verletzt hat wäre doch alles gut. Dass Apple für den Beweis alles richtig gemacht zu haben evtl. "Geheimnisse" seiner Entwicklung preisgeben muss kann nicht das Problem des zurecht Klagenden sein. Statt sich auf so ein Wagnis einzulassen hätte Apple das vorher abbiegen können und einfach zahlen. Und das am Ende gesparte Geld in neue MacPros stecken können. Als Apple Fan ist es einem doch langsam voll peinlich, dass Apple zur Zeit keine Profi-Workstations mehr anbietet.

Peinlich ist allein Dein Halbwissen. Das Thema geht seit Wochen durch die Presse oder und so einfach ist die Lage nicht. Qualcomm hat es in München durch die Weigerung die Beweise vertraulich zu behandeln geschafft, dass Apple die Beweise nicht vorlegte um die Geschäftsgeheimnisse seines Lieferanten Qorvo nicht zu verraten. In einem gleichen Fall in den USA wo die Informationen vor Gericht vertraulich blieben, hat ein Gericht entschieden, dass Apple die fraglichen Patente nicht verletzt...

Ein weiteres Schlaglicht auf die Machenschaften von Qualcomm
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GauloisBleu03.01.19 23:35
MikeMuc
Aber was ich erstaunlich finde: Was sind das denn für „Wertpapiere“? Aktien werden es ja wohl kaum sein. Was ist da für solche Fälle geeignet?

Dass Unwissenheit zum Staunen führen kann, ist alltagssympathisch. Sie sollte einen aber von weiteren Vermutungen abhalten, was geht oder nicht geht.

Wodurch Sicherheit geleistet werden kann, kann logischerweise nur an einer Stelle stehen: in der Prozessordnung. Ein guter Anhalt ist § 108 ZPO, wonach Sicherheit auch durch 3 Arten Wertpapiere geleistet werden kann, wenn sie verkehrsfähig sind und einen Kurswert haben: Inhaberschuldverschreibungen, Inhaberaktien oder Orderpapiere mit Blanco-Inossament. Mit solchen Wertpapieren kann Sicherheit nur in Höhe von 3/4 des Kurswerts geleistet werden.
+3
marco m.
marco m.04.01.19 04:47
Paddy2590
Es ist schon lustig, dass das iPhone in Deutschland nicht mehr verkauft werden darf, während alle Androiden, die an sich einzig vom ersten iPhone abgeschaut sind, munter vertrieben werden dürfen...

Da es hier nicht um das Design geht, ist das Schwachsinn!
Chevy Chase: Twenty years ago, we had Steve Jobs, Johnny Cash and Bob Hope. Now we have no jobs, no cash, and no hope. Please, don't let Kevin Bacon die!
+4
Paddy259004.01.19 09:34
marco m.
Paddy2590
Es ist schon lustig, dass das iPhone in Deutschland nicht mehr verkauft werden darf, während alle Androiden, die an sich einzig vom ersten iPhone abgeschaut sind, munter vertrieben werden dürfen...

Da es hier nicht um das Design geht, ist das Schwachsinn!

Es geht doch nicht nur ums Design. Die Art, wie wir Handys heute bedienen, hat sich durch das erste iPhone grundlegend verändert. Der Tochscreen als (nahezu) einziges Bedienelement, kaum noch physische Tasten, Multitouch, Gestensteuerung... Natürlich gab es das alles vor dem ersten iPhone schon, aber nicht in der Form, wie Apple es dann massentauglich umgesetzt hat. Und schlagartig haben alle Hersteller mitgemacht... Das geht meiner Meinung nach weit über das Design hinaus...
0
GauloisBleu04.01.19 18:24
uni.solo
Qualcomm hat es in München durch die Weigerung die Beweise vertraulich zu behandeln geschafft, dass Apple die Beweise nicht vorlegte um die Geschäftsgeheimnisse seines Lieferanten Qorvo nicht zu verraten. In einem gleichen Fall in den USA wo die Informationen vor Gericht vertraulich blieben, hat ein Gericht entschieden, dass Apple die fraglichen Patente nicht verletzt...

Dies wird zwar oft berichtet, man sollte es aber nicht o.W. für bare Münze nehmen. Das klingt sehr stark danach, Qualcomm sei angeblich so clever und habe Apple in eine unmögliche prozessuale Situation gebracht, in der sie sich nur durch Offenlegung von Geheimnissen entlasten könnten. Genau dies ist jedoch nicht nachvollziehbar: Nach der Beweislehre im deutschen Zivilprozess muss niemand seine Unschuld beweisen. Vielmehr muss der Petent die rechtlichen und tatsächlichen Umstände für einen deliktischen Anspruch darlegen und beweisen. Apple braucht in einer solchen Situation keinen Gegenbeweis anzutreten, sondern es reicht vielmehr aus, den klägerischen Vortrag substanziiert zu bestreiten und Qualcomm in die Beweisnot zu treiben.
Wieso Apple ein solches Bestreiten nicht möglich war, ergibt sich nicht aus der Berichterstattung. Honi soit qui mal y pense ,-)

Die Parallelentscheidung durch ein US-Gericht ist ebensowenig von Bedeutung, da dieses – selbst bei einer zutreffenden Entscheidungsfindung – anhand eines anderen Maßstabes entschieden hat: US-Schutzrechte. Diese haben einen anderen Schutzumfang und eine andere Schutztiefe. Daher ist ein Vergleich mit der Entscheidung des Landgerichts München, welche die Verletzung deutscher bzw. europäischer Schutzrechte durchprüft, so sinnvoll wie der Vergleich von Pinguinen mit Puffins – sie werden in der Realität nie zusammentreffen.

Aus diesem Grund ist der letzte o.a. Satz denklogisch irrig:
"...ein Gericht hat entschieden, dass Apple die fraglichen Patente nicht verletzt..."
Das US-Gericht hat nicht entschieden, dass die hier fraglichen Schutzrechte verletzt sind. Sondern dortige.
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GauloisBleu04.01.19 18:53
Pardon, Textergänzung ging zu schnell.
Korrektur:

Aus diesem Grund ist der letzte o.a. Satz denklogisch irrig:
"...ein Gericht hat entschieden, dass Apple die fraglichen Patente nicht verletzt..."
Das US-Gericht hat nicht entschieden, dass die hier fraglichen Schutzrechte nicht verletzt sind. Sondern es hat über dortige Schutzrechte entschieden.
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willchen05.01.19 11:32
Lefteous
willchen
Lefteous
Ich denke Apple wird es irgendwo freuen. Jetzt müssen die Kunden, wenn sie denn ein iPhone haben wollen die neuen teuren Dinger kaufen
Saublöder Kommentar!
Gern geschehen - war auch so gemeint.

Du Schlingel ))
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