iPhone-Vertrieb: EU-Kommission verschickt Fragebögen an Mobilfunkbetreiber
Die Ermittlungen der EU-Kommission gegen Apple wegen des wettbewerbswidrigen Verhaltens beim Vertrieb des iPhone werden konkreter. Im März hatten die europäischen Wettbewerbshüter die Ermittlungen aufgenommen, um dem Vorwurf wettbewerbswidriger Vertriebsverträge nachzugehen. Im Mittelpunkt stehen die Verträge mit Mobilfunkbetreibern und die dort aufgestellten
Bedingungen zum Vertrieb, die möglicherweise einen hohen Absatz konkurrierender Smartphone-Hersteller verhindern. Auf insgesamt neun Seiten hat die EU-Kommission nun zahlreiche Fragen an Mobilfunkbetreiber gestellt, um Details über die von Apple aufgestellten Bedingungen zu klären.
Bekannt ist beispielsweise, dass Mobilfunkanbieter beim Verkauf des iPhone eine Mindestabnahme garantieren müssen und auch das Werbebudget vorgeschrieben ist. Zudem sichert sich Apple in Verträgen die höchstmöglichen Subventionen zu, indem diese angepasst werden müssen, wenn konkurrierende Hersteller höhere Subventionen erhalten. Ob die EU-Kommission hier Apple eine marktbeherrschende Stellung bei Smartphones nachweisen kann, bleibt angesichts des Erfolgs der konkurrierenden Samsung Galaxy-Serie allerdings fraglich.
Jedoch prüft die EU-Kommission auch Beschränkungen des iPhone 5 bei der 4G-Netz-Unterstützung. So wird in den Ermittlungen auch der Nachfrage nachgegangen, ob die Unterstützung des 4G-Netzes aufgrund technischer Bedingungen in vielen EU-Ländern beschränkt ist oder dies künstlich herbeigeführt wurde.
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