iPhone: Was Apple repariert, und was nicht
Wenn man wegen eines Schadensfall am iPhone mit Apple Kontakt aufnimmt, ist oft nicht klar, was eigentlich von der Herstellergarantie tatsächlich abgedeckt ist und wo Apple nur in Ausnahmefällen oder gar nicht repariert. Eine nun aufgetauchte interne Anleitung für Apple-Mitarbeiter gibt zumindest Anhaltspunkte, was Kunden bei einem Schadenfall zu erwarten haben.
Das Dokument mit dem Titel "Visual/Mechanical Inspection Guide"
führt anhand von Schaubildern auf, welche Beanstandungen definitiv von der Garantie abgedeckt sind und bei welchen Apple nur in bestimmten Fällen zum Werkzeug greift. Hierbei gilt es allerdings grundsätzlich zu beachten, dass sich Apple-Mitarbeiter nicht strickt an die Anleitung halten müssen und daher in bestimmten Situationen gegebenenfalls auch etwas kulanter sein können.
Was von Apple definitiv während des Garantiezeitraums behoben wird, sind Staubeinlagerungen unter dem Display, sofern diese vom Kunden angesprochen werden. Ebenfalls ein klarer Fall für Apple-Mitarbeiter ist die verschobene Polsterung vor dem Kamera-Modul und ein einzelner Haarriss am Displayrand, der nicht offensichtlich durch fremde Einwirkung entstand.
In anderen Fällen ist es hingegen eine offene Frage, ob Apple die Reparatur übernimmt. Sofern sich das iPhone nicht durch einen aufgeblähten Akku verbiegt oder deswegen auseinander fällt, ist die Reparatur sehr wahrscheinlich zu bezahlen. Genauso verhält es sich bei Beschädigungen am oder im Display, Wasserschäden, Blockierungen im Anschluss oder dem Lautsprechergrill.
Für Apple kein Reparaturgrund sind entweder Totalschäden oder optische Mängel. Ebenso verweigert sich Apple einer Reparatur, wenn das Gerät von nichtautorisierten Personen geöffnet oder modifiziert wurde. Dazu gehören auch Änderungen an den Bauteilen wie Dritthersteller-Akkus sowie bei ausgetauschtem Gehäuse. In diesem Fall bleibt nur der erneute Weg zu nichtautorisierten Werkstätten oder der Neukauf.