iPhone X: Verbraucherschützer warnen vor Missbrauch der Gesichtsscanner-Daten
Der Gesichtsscanner des iPhone X ist eines der zentralen Features des diesjährigen iPhone-Flaggschiffs. Etwaigen Datenschutzbedenken versuchte der Konzern schon bei der Präsentation des Geräts im Keim zu ersticken. Das generierte 3D-Gesichtsmodell des Nutzers verlasse nie das Gerät und werde unter keinen Umständen auf die hauseigenen Server hochgeladen, so Apple.
Die amerikanische Verbraucherorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) äußert jetzt allerdings Bedenken zu den Zugriffsmöglichkeiten von Drittanbieter-Apps auf einige der Gesichtsdaten. Entsprechende Inhalte könnten auf den Servern der Anbieter landen und für Werbezwecke missbraucht werden.
Gesichtsdaten könnten Privatssphäre-Problem nach sich ziehenDie ACLU
sieht das etwaige Privatsphäre-Problem des Gesichtsscanners nicht in den Apple-eigenen Funktionen wie dem Entsperren des iPhones X, sondern beim Zugriff von Drittanbieter-Anwendungen. Entwickler können bestimmte Daten über den Gesichtsscanner zu Marketingzwecken erheben und diese unter Umständen auch auf den eigenen Servern speichern. Dazu zählen über 50 Arten von Gesichtsausdrücken. Diese sind Voraussetzung für Features wie zum Beispiel Animojis in Chat-Apps.
Zudem ist es Anbietern möglich, zu analysieren, wie oft Nutzer blinzeln, lächeln oder die Augenbraue heben. Dadurch ergibt sich laut der ACLU die Gefahr des Missbrauchs, etwa wenn eine App die Gesichtsreaktionen des Anwenders auf Werbeeinblendungen untersucht.
Apple gibt klare Grenzen vorApples App-Richtlinien untersagen entsprechende Praktiken. Entwickler dürfen Gesichtsdaten nur für beworbene und legitime Funktionen der jeweiligen Anwendung nutzen. Die Verwendung für Werbe- oder sonstige Marketingzwecke ist verboten. Wegen der Masse an eingereichten Apps untersucht Apple aber nicht jeden einzelnen Source Code, sondern setzt auf Stichproben und reagiert zudem bei Nutzerbeschwerden.
Verbraucherschützer warnen davor, dass Werbetreibende die neuen Möglichkeiten des iPhone X „unwiderstehlich“ finden könnten und über die Hintertür versuchen werden, Gesichtsanalyse-Tools trotz Apples Restriktionen einzuschmuggeln. Da die AGBs für App-Anbieter recht lang und komplex sind, sei es zudem denkbar, dass nicht jeder Entwickler ausreichend Kenntnis von den strengen Datenschutzregeln nimmt. Deswegen sei es wichtig, auf etwaige Gefahrenpotenziale öffentlichkeitswirksam hinzuweisen.
Zwei Dinge sind noch zu den Privatsphäre-Bedenken im Fall des iPhone X anzumerken. Viele der beschriebenen Nutzerreaktionen wie Lächeln können Drittanbieter theoretisch auch auf anderen iPhones erheben, da dazu der Zugriff auf die Frontkamera ausreicht und kein gesonderter Gesichtsscanner vonnöten ist. Zudem steht Anbietern nur ein sehr begrenzter Datensatz des iPhone-X-Gesichtscanners zur Verfügung, der keine Möglichkeit für Drittanbieter-generierte Gesichtserkennungen bietet.