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iTunes-Käufe von Musik und Filmen: Sammelkläger werfen Apple Irreführung der Kunden vor

Der Siegeszug von Streamingdiensten wie Apple Music oder Apple TV+ hat nicht nur den Absatz von CDs, DVDs und Blu-Rays auf Talfahrt geschickt. Auch die Käufe von Musik und Filmen, etwa im iTunes Store, sind seit geraumer Zeit rückläufig. Dennoch erwerben nach wie vor zahlreiche Kunden entsprechende Inhalte in den digitalen Unterhaltungs-Shops. Allerdings kommt es immer wieder einmal vor, dass dort gekaufte Titel aus dem Angebot verschwinden und dann online nicht mehr verfügbar sind.


"Kauf" im iTunes Store ist juristisch nur ein Nutzungsrecht
Apple und andere Anbieter suggerieren zwar durch einen mit dem Begriff "Kaufen" beschrifteten Button, dass es sich um einen dauerhaften Erwerb handelt. Tatsächlich erhalten die Kunden allerdings lediglich ein Nutzungsrecht für die digitalen Inhalte. Juristisch betrachtet handelt es sich bei dem Vorgang also nicht um den Abschluss eines Kaufvertrags, sondern um eine Lizenzierung. Das ist zwar bei CDs, DVDs und Blu-Rays streng genommen nicht anders, allerdings geht dabei der Datenträger in den Besitz des Käufers über und kann vom Verkäufer nicht zurückgefordert werden.

Kläger fühlen sich von Apple getäuscht
Einige von Apples Kunden, die im iTunes Store Musik oder Filme erworben haben, fühlen sich durch die Beschriftung des "Kaufen"-Buttons und das Verschwinden von Inhalten getäuscht. Sie haben deshalb vor dem District Court für den Western District of New York in Buffalo eine Sammelklage eingereicht, berichtet Patently Apple. Die Kläger Trenise McTyere and Lucille Clark werfen dem kalifornischen Unternehmen vor, die Kunden in die Irre zu führen und ihnen falsche Versprechungen zu machen. Der iPhone-Konzern könne die angebotenen Inhalte nämlich im juristischen Sinn nicht verkaufen, da er selbst lediglich über eine Nutzungslizenz verfüge, welche er weiterveräußere. Werde diese von den Rechteinhabern zurückgezogen, müsse Apple die Inhalte entfernen. In einem solchen Fall entstehe den Kunden ein finanzieller Schaden.

Weitere Klage ist in Kalifornien anhängig
Die jetzt eingereichte Sammelklage ist bereits das zweite Verfahren, dem sich Apple im Zusammenhang mit dem "Kaufen"-Button im iTunes Store stellen muss. Vor einigen Monaten ließ ein Gericht in Kalifornien eine ähnliche Klage zu. Zur Begründung führte der zuständige Richter in Sacramento aus, dass der Begriff "Kaufen" im allgemeinen Sprachgebrauch für dauerhaftes uneingeschränktes Eigentum stehe. Apple verweist hingegen stets darauf, dass einmal heruntergeladene Filme und Musikstücke sich immer ansehen und anhören lassen, auch wenn die Inhalte aus dem Angebot des iTunes Stores verschwinden. Zumindest für lokal abgespeicherte Inhalte trifft dies auch zu. Die Erfolgsaussichten der beiden Sammelklagen lassen sich nicht einschätzen.

Kommentare

veggie
veggie25.10.21 12:04
... OmfG!
-6
CJuser25.10.21 12:08
Einige meiner "gekauften" Inhalte sind zwar auch aus dem Store verschwunden, aber weiterhin in der Mediathek verfügbar. Und teilweise sogar identisch erneut im Store eingestellt worden. Laut Apple liegt es daran, dass die Labels Alben jederzeit aus dem Store entfernen und neu eintragen dürfen. Deswegen gibt es einige Alben auch doppelt im Store... und ich rede nicht von verschiedenen Editionen.
+2
ruphi
ruphi25.10.21 12:13
Ich bin verwirrt: Wenn ich einen Song kaufen = runterlade, dann kann Apple den doch nicht mehr zurückholen, oder?
+2
milk
milk25.10.21 12:14
Ist es jetzt so, dass ein Film, den ich mal "gekauft" und nicht lokal aufgehoben habe, weil SSDs sind klein und Netz ist schnell), sich nicht mehr herunterladen lässt?

Dann würde ich die Klage verstehen und auch gut finden.
+12
NONrelevant25.10.21 12:22
milk

Genau so ist es!

Und ich finde die Klage auch gut.

ruphi

Nein, Apple kann runtergeladen Content nicht wieder zurückholen. Das ist dann deins. Aber evtl. taucht der Titel oder Film nicht mehr in deiner Medieathek auf.
+3
Robby55525.10.21 12:26
milk
Ist es jetzt so, dass ein Film, den ich mal "gekauft" und nicht lokal aufgehoben habe, weil SSDs sind klein und Netz ist schnell), sich nicht mehr herunterladen lässt?

Dann würde ich die Klage verstehen und auch gut finden.

Die Klage ist schon lange überfällig und ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Denn etwas gekauftes kann und darf ich als Konsument jederzeit privat an andere verschenken oder weiterverkaufen. Und gerade das geht mit Musik, Filme, Bücher und auch Apps aus dem Store überhaupt nicht.
+5
TiBooX
TiBooX25.10.21 12:46
Es wird langsam mal Zeit für eine Klage wegen der Abgrenzung der Eu-AppStores.
Ich kann z.B. nicht im Irischen Store einkaufen oder eine Geschenkkarte nach Irland senden. Das bricht eindeutig EU-Recht.
Auch ein bezahlen im Irischen Store mir meine “Deutschen” Kreditkarte wird/wurde verhindert.
Das benachteiligt alle, die Freizügigkeit der Wohnortwahl praktizieren.
Familienfreigaben in “Europäischen” Familien sind ebenfalls nicht möglich, wenn die Familienmitglieder in verschiedenen Stores sind.
Warum praktiziert Apple hier in der EU eine Store-Trennung die es so in den USA nicht gibt?!
Das ist seit Jahren mehr als peinlich.
People who are really serious about software should make their own hardware [A. Kay]
+7
awk25.10.21 12:56
TiBooX
... Auch ein bezahlen im Irischen Store mir meine “Deutschen” Kreditkarte wird/wurde verhindert.
Das benachteiligt alle, die Freizügigkeit der Wohnortwahl praktizieren.
Familienfreigaben in “Europäischen” Familien sind ebenfalls nicht möglich, wenn die Familienmitglieder in verschiedenen Stores sind.

Dafür kann Apple nichts. Das sind Vertragsbedingungen der Rechteinhaber. Die vergeben Rechte nach wie vor nicht auf EU sondern auf Länderebene.
+3
Bitsurfer25.10.21 13:09
Robby555
milk
Ist es jetzt so, dass ein Film, den ich mal "gekauft" und nicht lokal aufgehoben habe, weil SSDs sind klein und Netz ist schnell), sich nicht mehr herunterladen lässt?

Dann würde ich die Klage verstehen und auch gut finden.

Die Klage ist schon lange überfällig und ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Denn etwas gekauftes kann und darf ich als Konsument jederzeit privat an andere verschenken oder weiterverkaufen. Und gerade das geht mit Musik, Filme, Bücher und auch Apps aus dem Store überhaupt nicht.
Weil wenn du etwas im Store kaufst und das weiterverkaufst oder verschenkst, du 100% das nicht von deinem Rechner löscht. Ganz doof sind die auch nicht.
+3
TCHe
TCHe25.10.21 13:10
Geldmacherei.

Dass man virtuelle Artikel nicht besitzen kann, wie einen physischen Gegenstand, ist ja wohl nicht neu. Und auch beileibe nicht nur bei Apple so. Das wurde schon zu Beginn des Store-Hypes oft genug thematisiert.

Entweder man akzeptiert das, oder muss auf die sofortige Gratifikation verzichten und einen physischen Datenträger erwerben. So weit ich weiß, gibt es Filme und Musik auch noch auf solchen.
0
AJVienna25.10.21 13:37
Bitsurfer
Weil wenn du etwas im Store kaufst und das weiterverkaufst oder verschenkst, du 100% das nicht von deinem Rechner löscht. Ganz doof sind die auch nicht.
Spräche ja nichts dagegen die Lizenz beim verschenken an den Account des Empfängers zu binden.
0
Robby55525.10.21 13:39
Bitsurfer
Robby555
milk
Ist es jetzt so, dass ein Film, den ich mal "gekauft" und nicht lokal aufgehoben habe, weil SSDs sind klein und Netz ist schnell), sich nicht mehr herunterladen lässt?

Dann würde ich die Klage verstehen und auch gut finden.

Die Klage ist schon lange überfällig und ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Denn etwas gekauftes kann und darf ich als Konsument jederzeit privat an andere verschenken oder weiterverkaufen. Und gerade das geht mit Musik, Filme, Bücher und auch Apps aus dem Store überhaupt nicht.
Weil wenn du etwas im Store kaufst und das weiterverkaufst oder verschenkst, du 100% das nicht von deinem Rechner löscht. Ganz doof sind die auch nicht.

Natürlich sind die nicht doof aber gerade im Store könnte man eine Lizenz von einem Kunden zu einem anderen Kunden übertragen (ob verkauft oder verschenkt ist egal). Und was ist eigentlich wenn der Kunde stirbt und die ganze über die Jahre für viel Geld gekaufte Sammlung in Luft auflöst? Deswegen ist der "Kauf"-Button eben irreführend, man besitzt ja überhaupt nichts außer einer temporären Nutzungsberechtigung.
+7
Frank Drebin
Frank Drebin25.10.21 15:17
Noch ein Mal zu Klärung!

1. Nicht Apple entfernt die Inhalte, sondern die jeweiligen Verleiher und Eigentümer.

2. Ich habe sehr viele Filme bei Apple gekauft, noch nie einen davon heruntergeladen oder gesichert. Trotzdem kann ich auf meinem AppleTV 4K die Filme, die es so nicht mehr im iTunes Store gibt, weiterhin schauen.

Somit verstehe ich die Klage nicht…
+1
stargator25.10.21 15:26
Wenn die Lizenzgeber Apple die Lizenz zum upload für die Viewer nicht mehr zur Verfügung stellt, sollten die Richter die Lizenzgeber dazu gezwungen werden die Filme auf einem anderen Weg dem Lizenznehmer zur Verfügung zu stellen. Sie können ja einen Download-Code oder eine BluRay zum Lizenznehmer schicken. Das Geld haben sie ja genommen für eine dauerhafte Lizenz.
+5
Plebejer
Plebejer25.10.21 15:58
Ich bin kein Jurist. Nach meinem Wissen erwirbt man bei Musik/Filmen/Software immer nur eine Lizenz zur Nutzung.
+3
Legoman
Legoman25.10.21 16:57
Ich werd mal bei meinem Kino anrufen.
Den Film, für den ich vor 3 Jahren eine Karte gekauft habe, möchte ich gern nochmal schauen.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass man in den Geschäftsbedingungen nachlesen könnte (aber die liest ja keiner), dass man nur eine Lizenz erwirbt.

Gab es nicht vor ein paar Jahren eine Klage, die dazu geführt hat, dass Buttons in Onlinestores eindeutig mit "kaufen" beschriftet sein müssen, wenn der Klick zu einer finanziellen Transaktion führt?
+1
ilig
ilig25.10.21 17:00
Das wird doch alles eindeutig in den »Bedingungen der Apple Media Services« beschrieben.
A. VORSTELLUNG UNSERER DIENSTE
Diese Vereinbarung regelt Ihre Nutzung der Apple-Dienste („Dienste“ – z. B., wenn zugänglich, App Store, Apple Arcade, Apple Books, Apple Fitness+, Apple Music, Apple News, Apple News+, Apple One, Apple Podcasts, Apple Podcast Subscriptions, Apple TV, Apple TV+, Apple TV-Kanäle, Game Center, iTunes), über welche Sie Inhalte, Apps (wie nachstehend definiert) und sonstige In-App-Dienste (gemeinsam „Inhalte“) kaufen, beziehen, lizenzieren, mieten oder abonnieren können.
B. NUTZUNG UNSERER DIENSTE
Sie können Inhalte kostenlos oder kostenpflichtig über unsere Dienste erwerben, wobei beides als eine „Transaktion“ bezeichnet wird. Mit jeder Transaktion erwerben Sie nur eine Lizenz zur Nutzung der Inhalte. Jede Transaktion ist ein elektronischer Vertrag zwischen Ihnen und Apple und/oder zwischen Ihnen und dem Unternehmen, das die Inhalte über unsere Dienste zur Verfügung stellt.
Wo täuscht denn Apple in seinen Bedingungen? Der Nutzer kann keinen Film, Musik etc. kaufen. Er kauft/erwirbt eine Lizenz zur Nutzung.
0
Windrose25.10.21 17:03
Legoman
Ich werd mal bei meinem Kino anrufen.
Den Film, für den ich vor 3 Jahren eine Karte gekauft habe, möchte ich gern nochmal schauen.

Ist das Kino nicht eher ein Beispiel für “leihen”, also eine temporäre Nutzung? … das geht mit Filmen im Store nämlich auch (und anders als beim Kino kann man sich den Film sogar 48 Stunden lang beliebig oft ansehen). Anders als “kaufen”, da gehört einem der Film dann als wäre es ein Datenträger. Zumindest suggeriert das der Begriff “Kaufen”.
+3
ilig
ilig25.10.21 17:46
Windrose
Anders als “kaufen”, da gehört einem der Film dann als wäre es ein Datenträger.
Falsch. Du kannst nur eine Lizenz kaufen/erwerben und kannst Dir den Film ansehen – Du besitzt den Film aber nicht. Du kannst auch einen Datenträger mit dem Film kaufen/erwerben und kannst Dir den Film ansehen solange Du den Datenträger nicht verkaufst oder verschenkst. Auch wenn Du einen Datenträger mit dem Film kaufst/erwirbst besitzt Du zwar den Datenträger aber nicht den Film. Auch mit dem Kauf/Erwerb des Datenträgers hast Du nur eine eine Lizenz gekauft/erworben mit der Du Dir den Film beliebig oft ansehen kannst.
+4
Robby55525.10.21 17:57
Legoman
Ich werd mal bei meinem Kino anrufen.
Den Film, für den ich vor 3 Jahren eine Karte gekauft habe, möchte ich gern nochmal schauen.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass man in den Geschäftsbedingungen nachlesen könnte (aber die liest ja keiner), dass man nur eine Lizenz erwirbt.

Im Kino bezahlt du dafür, dass du den Film einmal anschauen kannst, beim Kauf einer DVD, BluRay bezahlst du für etwas was du quasi ein Leben lang nutzen kannst. Was du damit machst ist deine Sache, ob du es später verleihst, verkaufst, verschenkst oder vererbst geht dem Verkäufer nichts an und er darf es auch nicht verbieten. Wenn nun aber ein Lizenzgeber dem Apple Store den Download entzieht dann sollte dieser dem Käufer auch einen alternativen Download anbieten müssen. Sonst ist es eben kein Kauf.
+3
Lamoras25.10.21 19:13
Robby555
Legoman
Ich werd mal bei meinem Kino anrufen.
Den Film, für den ich vor 3 Jahren eine Karte gekauft habe, möchte ich gern nochmal schauen.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass man in den Geschäftsbedingungen nachlesen könnte (aber die liest ja keiner), dass man nur eine Lizenz erwirbt.

Im Kino bezahlt du dafür, dass du den Film einmal anschauen kannst, beim Kauf einer DVD, BluRay bezahlst du für etwas was du quasi ein Leben lang nutzen kannst. Was du damit machst ist deine Sache, ob du es später verleihst, verkaufst, verschenkst oder vererbst geht dem Verkäufer nichts an und er darf es auch nicht verbieten. Wenn nun aber ein Lizenzgeber dem Apple Store den Download entzieht dann sollte dieser dem Käufer auch einen alternativen Download anbieten müssen. Sonst ist es eben kein Kauf.
Soweit ich es verstanden habe kannst du ja bei iTunes weiterhin den Film runterladen, selbst wenn Apple ihn ansonsten nicht mehr anbieten darf.

Problematisch ist dann nur noch, dass man gekauftes nicht weiterverkaufen, verschenken oder vererben darf. Da würde ich mich freuen über einen Zwang, dass man das zumindest auf Account Ebene machen darf
+2
TotalRecall
TotalRecall25.10.21 19:47
Hmmmm versteh da was nicht. Wenn "gekauft", runtergeladen dann kann Apple doch nix mehr löschen, zumindest lokal!? Dann hat man das doch wie "physisch"!? Oder es ist ein Selbstlöschcode in der Datei

Ok, wir hatten ja ma was mit lokalem scannen. Kann man jetzt weiter spinnen
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MacKaltschale25.10.21 20:22
Einen meiner gekauften Songs, der Teil eines gekauften Albums war, musste ich neulich neu kaufen. Also er war noch ganz normal auf iTunes im Album enthalten, nur meinte Apples Datenbak wohl, ich hätte ihn nie gekauft. War ausgerechnet einer meiner Lieblingssongs. Absolute Frechheit. Seit dem lade ich alles runter und archiviere es.
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Legoman
Legoman26.10.21 10:40
Windrose
Ist das Kino nicht eher ein Beispiel für “leihen”, also eine temporäre Nutzung?
Nicht wirklich.
Ich kaufe mir das Recht, einen Platz in einem Raum für einen gewissen Zeitraum für einen bestimmten Zweck zu nutzen.
Was dann dort geschieht, hängt vom jeweiligen Angebot ab.
Da ist es egal, ob es sich um Kino, Theater, Volksfest etc handelt.
Rechtlich vergleichbar wäre z.B. eine Fahrkarte, die dann eben eine Beförderungsleistung mit einschließt.

Mir war schon klar, dass der Vergleich zum iTunes-Store nur bedingt zu ziehen ist.
Beidem gemeinsam ist aber, dass ich das Recht zur Wahrnehmung einer Leistung erwerbe - und keine Sache i.S.d. BGB.
Insofern hinkt der Vergleich zwischen iTunes und DVD noch viel mehr.

Abgrenzung zur Ausleihe: Ich erhalte eine Sache für einen gewissen Zeitraum zur Mitnahme.
0
didimac31.10.21 08:59
TotalRecall
Hmmmm versteh da was nicht. Wenn "gekauft", runtergeladen dann kann Apple doch nix mehr löschen, zumindest lokal!? Dann hat man das doch wie "physisch"!? Oder es ist ein Selbstlöschcode in der Datei

Ok, wir hatten ja ma was mit lokalem scannen. Kann man jetzt weiter spinnen

Hat man die Produkte geladen und archiviert, kann Apple darauf keinen Zugriff mehr nehmen. Alben und Songs z.B. lassen sich auch mit anderen Apps abspielen und verwalten, auf dem PC benutze ich dafür MusicBee.
Mit den Filmen ist es genauso. Im Unterschied zu manchen anderen Anbietern erhält man den Film als komplette mp4-Datei, die sich auch außerhalb des Apple-Systems nutzen lässt. Bei amazon z.B. ist das nicht mehr der Fall: der Film liegt nur in einem proprietären Format, unterteilt in viele kleine Dateien vor und man benötigt zwingend den amazon-Player um ihn wiederzugeben.
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