iTunes-Käufe von Musik und Filmen: Sammelkläger werfen Apple Irreführung der Kunden vor
Der Siegeszug von Streamingdiensten wie Apple Music oder Apple TV+ hat nicht nur den Absatz von CDs, DVDs und Blu-Rays auf Talfahrt geschickt. Auch die Käufe von Musik und Filmen, etwa im iTunes Store, sind seit geraumer Zeit rückläufig. Dennoch erwerben nach wie vor zahlreiche Kunden entsprechende Inhalte in den digitalen Unterhaltungs-Shops. Allerdings kommt es immer wieder einmal vor, dass dort gekaufte Titel aus dem Angebot verschwinden und dann online nicht mehr verfügbar sind.
"Kauf" im iTunes Store ist juristisch nur ein NutzungsrechtApple und andere Anbieter suggerieren zwar durch einen mit dem Begriff "Kaufen" beschrifteten Button, dass es sich um einen dauerhaften Erwerb handelt. Tatsächlich erhalten die Kunden allerdings lediglich ein Nutzungsrecht für die digitalen Inhalte. Juristisch betrachtet handelt es sich bei dem Vorgang also nicht um den Abschluss eines Kaufvertrags, sondern um eine Lizenzierung. Das ist zwar bei CDs, DVDs und Blu-Rays streng genommen nicht anders, allerdings geht dabei der Datenträger in den Besitz des Käufers über und kann vom Verkäufer nicht zurückgefordert werden.
Kläger fühlen sich von Apple getäuschtEinige von Apples Kunden, die im iTunes Store Musik oder Filme erworben haben, fühlen sich durch die Beschriftung des "Kaufen"-Buttons und das Verschwinden von Inhalten getäuscht. Sie haben deshalb vor dem District Court für den Western District of New York in Buffalo eine Sammelklage eingereicht, berichtet
Patently Apple. Die Kläger Trenise McTyere and Lucille Clark werfen dem kalifornischen Unternehmen vor, die Kunden in die Irre zu führen und ihnen falsche Versprechungen zu machen. Der iPhone-Konzern könne die angebotenen Inhalte nämlich im juristischen Sinn nicht verkaufen, da er selbst lediglich über eine Nutzungslizenz verfüge, welche er weiterveräußere. Werde diese von den Rechteinhabern zurückgezogen, müsse Apple die Inhalte entfernen. In einem solchen Fall entstehe den Kunden ein finanzieller Schaden.
Weitere Klage ist in Kalifornien anhängigDie jetzt eingereichte Sammelklage ist bereits das zweite Verfahren, dem sich Apple im Zusammenhang mit dem "Kaufen"-Button im iTunes Store stellen muss. Vor einigen Monaten ließ ein Gericht in Kalifornien eine ähnliche Klage zu. Zur Begründung führte der zuständige Richter in Sacramento aus, dass der Begriff "Kaufen" im allgemeinen Sprachgebrauch für dauerhaftes uneingeschränktes Eigentum stehe. Apple verweist hingegen stets darauf, dass einmal heruntergeladene Filme und Musikstücke sich immer ansehen und anhören lassen, auch wenn die Inhalte aus dem Angebot des iTunes Stores verschwinden. Zumindest für lokal abgespeicherte Inhalte trifft dies auch zu. Die Erfolgsaussichten der beiden Sammelklagen lassen sich nicht einschätzen.